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Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
126 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
20.12.18, 17:01
Aktualisiert
20.12.18, 17:01
Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.12.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen AV Poth berichtet in Bezug auf die Z 6, dass die Thematik in der Dienstbesprechung mit der Bezirksregierung erörtert wurde. Die Kölner Schulaufsichtsbeamten seien überrascht gewesen, dass diese Problematik auch im ländlichen Raum existiere. Es sei zugesagt worden, das Thema in die Besprechungen mit dem Ministerium mitzunehmen. Weitere Gespräche seien für Anfang des Jahres vereinbart worden, um auch für den ländlichen Bereich eine schnellere Schulunterbringung schulpflichtiger Kinder zu erreichen. AV Poth betont, dass mit der Seiteneinsteigerberatung laufend versucht werde, Kinder schnellstmöglich in Schulen unterzubringen. Der Weg, über Zuweisungen zu agieren, sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der der V 491/2018 als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 491/2018