Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1475482.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
21.12.18, 12:00
Aktualisiert
21.12.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-06799
Status: öffentlich
Eingereicht von
Lutz Rödiger
Betreff:
Abschaffung der Gästesteuer für Gästewohnungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.01.2019
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einführung der Gästesteuer ab 01.01.2019 haben Sie nicht nur dem Hotelgewerbe
sondern auch den normalen Bürgern Ihrer Stadt einen "Bärendienst" geleistet. Ihrer maßlosen Gier nach immer neuen Steuereinnahmen haben wir es zu verdanken, daß wir ab dem
neuen Jahr für Privatbesuche nicht mehr die beliebten Gästewohnungen in den Wohnungsbaugenossenschaften buchen können. Das hat uns jedenfalls unser Vermieter, die WOGETRA, in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift mitgeteilt, weil der Verwaltungsaufwand
nun unangemessen hoch sei.
Bei anderen Wohnungsgenossenschaften und Vermietern wird das ähnlich sein, denn dieser
Gästeservice ist sehr beliebt, und auch ich habe diese preiswerten Gästewohnungen bei
größeren Besuchen gern genutzt. Nun bin ich gezwungen, meine Gäste in teuren Hotels
unterzubringen, in denen ja nun zusätzlich noch diese dämliche Gästesteuer fällig ist.
Hätten Sie nicht wenigsten diese mieterfreundlichen Gästewohnungen, die ja Eigentum der
jeweiligen Vermieter oder Wohnungsbaugenossenschaften sind und somit nicht zum Hotelgewerbe gehören, von der Gästesteuer befreien können? Aber Ihre maßlose Gier kennt anscheinen keine Grenzen. Auf jeden Fall möchte ich Sie darum bitten, eine Ausnahmeregelung für Gästewohnungen der Vermieter zu prüfen, weil Ihre Steuer in diesem Bereich ungerechtfertigt ist. Vielleicht können Sie das zeitnah in einer Ihrer nächsten Sitzungen beschließen.
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