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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1475482.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
21.12.18, 12:00
Aktualisiert
21.12.18, 12:10

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-06799 Status: öffentlich Eingereicht von Lutz Rödiger Betreff: Abschaffung der Gästesteuer für Gästewohnungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.01.2019 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der Gästesteuer ab 01.01.2019 haben Sie nicht nur dem Hotelgewerbe sondern auch den normalen Bürgern Ihrer Stadt einen "Bärendienst" geleistet. Ihrer maßlosen Gier nach immer neuen Steuereinnahmen haben wir es zu verdanken, daß wir ab dem neuen Jahr für Privatbesuche nicht mehr die beliebten Gästewohnungen in den Wohnungsbaugenossenschaften buchen können. Das hat uns jedenfalls unser Vermieter, die WOGETRA, in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift mitgeteilt, weil der Verwaltungsaufwand nun unangemessen hoch sei. Bei anderen Wohnungsgenossenschaften und Vermietern wird das ähnlich sein, denn dieser Gästeservice ist sehr beliebt, und auch ich habe diese preiswerten Gästewohnungen bei größeren Besuchen gern genutzt. Nun bin ich gezwungen, meine Gäste in teuren Hotels unterzubringen, in denen ja nun zusätzlich noch diese dämliche Gästesteuer fällig ist. Hätten Sie nicht wenigsten diese mieterfreundlichen Gästewohnungen, die ja Eigentum der jeweiligen Vermieter oder Wohnungsbaugenossenschaften sind und somit nicht zum Hotelgewerbe gehören, von der Gästesteuer befreien können? Aber Ihre maßlose Gier kennt anscheinen keine Grenzen. Auf jeden Fall möchte ich Sie darum bitten, eine Ausnahmeregelung für Gästewohnungen der Vermieter zu prüfen, weil Ihre Steuer in diesem Bereich ungerechtfertigt ist. Vielleicht können Sie das zeitnah in einer Ihrer nächsten Sitzungen beschließen. 1/1