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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1463814.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
26.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:21

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06712 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl 2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Allgemeine Verwaltung Jugendbeirat Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 23.01.2019 Information zur Kenntnis Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, den 25.03.2019, beginnt und am Montag, den 01.04.2019, endet. Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der 31.03.2019 bestimmt. 2. Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss entsprechend folgender Liste besetzt wird: Name, Vorname Funktion Leisner, Michael (BfR) Vorsitzender Dütthorn, Peter (AfStatWahl) stellvertretender Vorsitzender Felske, Friederike Ariane (BfR) Schriftführerin Netwall, Nicole (AfJFB) Beisitzerin Dr. Schultz, Andrea (AfStatWahl) Beisitzerin Hoffmann, Kristina (BfR) stellvertretende Beisitzerin Abel, Falk (AfStatWahl) stellvertretender Beisitzer Martin, Andreas (AfStatWahl) stellvertretender Beisitzer Weise, Stephan (BfR) stellvertretender Beisitzer Dr. Töpfer, Thomas (AfJFB) stellvertretender Beisitzer 1/4 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: 2/4 Verwaltungshandeln Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses. Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum liegende Sonntag bestimmt. In Absprache mit dem Jugendparlament, der pädagogischen Begleitung im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die Jugendparlamentswahl 2019 der 25.03.2019 bis 01.04.2019 durch den Oberbürgermeister bestimmt. Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das Jugendparlament mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder sind Beschäftigte der Stadtverwaltung. Zusätzlich werden fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle Deckblatt). Sowohl die Mitglieder als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am Satzungs- und Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligter Fachämter. Die genannten Beschäftigten aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Amt für Statistik und Wahlen sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei der Jugendparlamentswahl 2015 mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv. Anlage: Terminkette 4/4 Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 2019 Grundlagen: Satzung und Wahlordnung (WO) des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig Alle notwendigen regulären Bekanntmachungen erscheinen im Amtsblatt, sie sind im Kalender kursiv gedruckt. Vorgesehen für die Bekanntmachungen ist jeweils das letztmögliche Amtsblatt. Die eventuell notwendige Bekanntmachung bei zu geringer Bewerberzahl kann aus Termingründen nicht im Amtsblatt erscheinen. Stand: 04.12.2018 Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 31.03.2019 (unverbindliche Angaben, verbindlich sind die in den Bekanntmachungen zu veröffentlichenden Angaben) Zeitpunkt (vor Wahltag) Aufgaben und Befugnisse Fundstelle 01.04.1997 (22 Jahre) Erster Geburtstermin für Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 2 und 3 WO 31.03..2005 (14 Jahre) Letzter Geburtstermin für Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 2 und 3 WO 31.12.2018 (3 Monate) Letzter Termin für Innehaben einer Wohnung in Leipzig § 2 WO Organ bis 25.01.2019 Bestimmung des Wahltages, Bestellung Wahlausschuss (Vor Bekanntmachung der Wahl) § 1 und 8 Abs. 1 WO OBM Amtsblatt 26.01.2019 Bekanntmachung der Jugendparlamentswahl § 1 Abs. 1 und 3 Stadt 28.01.2019 Erster Termin für Einreichung von Bewerbungen beim Wahlausschuss § 6 Abs. 2 WO 03.02.2019 (56. Tag) Letzter Termin für Bekanntmachung der Jugendparlamentswahl § 1 Abs. 1 und 3 15.02.2019 (44. Tag) Letzter Termin für Einreichung von Bewerbungen beim Wahlausschuss § 6 Abs. 2 WO 22.02.2019 (37. Tag) Letzter Tag für öffentliche Entscheidung über Zulassung der Bewerber: § 7 Abs. 1 WO Wahlausschuss anschließend Information der Bewerber über Zulassung § 7 Abs. 4 WO Wahlausschuss alternativ unverzüglich bei weniger als 20 Bewerbern: Bekanntmachung Fristverlängerung für Bewerbungen 04.03.2019 (27. Tag) Letzter verlängerter Termin für Einreichung von Bewerbungen (bei weniger als 20 Bewerbern) § 7 Abs. 3 WO anschließend (05.03.2019) Letzter Tag für öffentliche Entscheidung über Zulassung der Bewerber bei verlängerter Frist, nachfolgend Information an Bewerber bzw. Festlegung Neuwahltermin § 7 Abs. 3, 4, 5 WO Wahlausschuss Amtsblatt 09.03.2019 Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber § 7 Abs. 6 WO Stadt Amtsblatt 09.03.2019 Wahlbekanntmachung § 10 WO Stadt 10.03.2019 (21. Tag) Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis § 4 WO 17.03.2019 (14. Tag) Letzter Tag für Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber § 7 Abs. 6 WO 19.03.2019 (12. Tag) Letzter Tag für Wahlbekanntmachung § 10 WO 24.03.2019 (7. Tag) Letzter Tag für Benachrichtigung der Wahlberechtigten § 5 Abs. 1 WO Stadt Wahlausschuss Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 31.03.2019 (unverbindliche Angaben, verbindlich sind die in den Bekanntmachungen zu veröffentlichenden Angaben) Zeitpunkt (vor Wahltag) Aufgaben und Befugnisse Fundstelle 25.03.2019 8:00 Uhr Beginn Wahlzeitraum § 9 WO 29.03.2019 (2. Tag) Letzter Tag für Beantragung der Berichtigung des Wählerverzeichnisses § 5 Abs. 4 WO 31.03.2019 Wahltag 01.04.2019 8:00 Uhr Ende Wahlzeitraum 01.04.2019 Öffentliche Ergebnisermittlung durch Wahlausschuss § 13 WO Amtsblatt 06.04.2019 Bekanntmachung des Wahlergebnisses § 13 Abs. 5 WO unverzüglich Benachrichtigung der Gewählten/Ersatzpersonen unverzüglich Amtsantritt der Gewählten anschließend Vernichten/Archivieren von Unterlagen und Verzeichnissen § 9 WO § 9 WO Organ