Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1463814.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
26.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06712
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl
2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
Jugendbeirat
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
23.01.2019
Information zur Kenntnis
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, den
25.03.2019, beginnt und am Montag, den 01.04.2019, endet.
Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der 31.03.2019 bestimmt.
2.
Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss
entsprechend folgender Liste besetzt wird:
Name, Vorname
Funktion
Leisner, Michael (BfR)
Vorsitzender
Dütthorn, Peter (AfStatWahl)
stellvertretender Vorsitzender
Felske, Friederike Ariane (BfR)
Schriftführerin
Netwall, Nicole (AfJFB)
Beisitzerin
Dr. Schultz, Andrea (AfStatWahl)
Beisitzerin
Hoffmann, Kristina (BfR)
stellvertretende Beisitzerin
Abel, Falk (AfStatWahl)
stellvertretender Beisitzer
Martin, Andreas (AfStatWahl)
stellvertretender Beisitzer
Weise, Stephan (BfR)
stellvertretender Beisitzer
Dr. Töpfer, Thomas (AfJFB)
stellvertretender Beisitzer
1/4
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
2/4
Verwaltungshandeln
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das
Jugendparlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der
Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses.
Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr
und endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum
liegende Sonntag bestimmt.
In Absprache mit dem Jugendparlament, der pädagogischen Begleitung im Amt für Jugend,
Familie und Bildung sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die
Jugendparlamentswahl 2019 der 25.03.2019 bis 01.04.2019 durch den Oberbürgermeister
bestimmt.
Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das
Jugendparlament mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder sind Beschäftigte der
Stadtverwaltung. Zusätzlich werden fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle
Deckblatt).
Sowohl die Mitglieder als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am
Satzungs- und Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligter Fachämter. Die
genannten Beschäftigten aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Amt für
Statistik und Wahlen sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei der
Jugendparlamentswahl 2015 mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv.
Anlage:
Terminkette
4/4
Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 2019
Grundlagen:
Satzung und Wahlordnung (WO) des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig
Alle notwendigen regulären Bekanntmachungen erscheinen im Amtsblatt, sie sind im Kalender kursiv gedruckt.
Vorgesehen für die Bekanntmachungen ist jeweils das letztmögliche Amtsblatt.
Die eventuell notwendige Bekanntmachung bei zu geringer Bewerberzahl kann aus Termingründen nicht im
Amtsblatt erscheinen.
Stand: 04.12.2018
Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 31.03.2019
(unverbindliche Angaben, verbindlich sind die in den Bekanntmachungen zu veröffentlichenden Angaben)
Zeitpunkt
(vor Wahltag)
Aufgaben und Befugnisse
Fundstelle
01.04.1997
(22 Jahre)
Erster Geburtstermin für Wahlberechtigung und
Wählbarkeit
§ 2 und 3 WO
31.03..2005
(14 Jahre)
Letzter Geburtstermin für Wahlberechtigung und
Wählbarkeit
§ 2 und 3 WO
31.12.2018
(3 Monate)
Letzter Termin für Innehaben einer Wohnung in Leipzig
§ 2 WO
Organ
bis 25.01.2019 Bestimmung des Wahltages, Bestellung Wahlausschuss
(Vor Bekanntmachung der Wahl)
§ 1 und 8 Abs. 1
WO
OBM
Amtsblatt
26.01.2019
Bekanntmachung der Jugendparlamentswahl
§ 1 Abs. 1 und 3
Stadt
28.01.2019
Erster Termin für Einreichung von Bewerbungen beim
Wahlausschuss
§ 6 Abs. 2 WO
03.02.2019
(56. Tag)
Letzter Termin für Bekanntmachung der Jugendparlamentswahl
§ 1 Abs. 1 und 3
15.02.2019
(44. Tag)
Letzter Termin für Einreichung von Bewerbungen beim
Wahlausschuss
§ 6 Abs. 2 WO
22.02.2019
(37. Tag)
Letzter Tag für öffentliche Entscheidung über Zulassung
der Bewerber:
§ 7 Abs. 1 WO
Wahlausschuss
anschließend
Information der Bewerber über Zulassung
§ 7 Abs. 4 WO
Wahlausschuss
alternativ
unverzüglich
bei weniger als 20 Bewerbern: Bekanntmachung
Fristverlängerung für Bewerbungen
04.03.2019
(27. Tag)
Letzter verlängerter Termin für Einreichung von
Bewerbungen (bei weniger als 20 Bewerbern)
§ 7 Abs. 3 WO
anschließend
(05.03.2019)
Letzter Tag für öffentliche Entscheidung über Zulassung
der Bewerber bei verlängerter Frist, nachfolgend
Information an Bewerber bzw. Festlegung Neuwahltermin
§ 7 Abs. 3, 4, 5
WO
Wahlausschuss
Amtsblatt
09.03.2019
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber
§ 7 Abs. 6 WO
Stadt
Amtsblatt
09.03.2019
Wahlbekanntmachung
§ 10 WO
Stadt
10.03.2019
(21. Tag)
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
§ 4 WO
17.03.2019
(14. Tag)
Letzter Tag für Bekanntmachung der zugelassenen
Bewerber
§ 7 Abs. 6 WO
19.03.2019
(12. Tag)
Letzter Tag für Wahlbekanntmachung
§ 10 WO
24.03.2019
(7. Tag)
Letzter Tag für Benachrichtigung der Wahlberechtigten
§ 5 Abs. 1 WO
Stadt
Wahlausschuss
Terminkalender für die Wahl des Jugendparlamentes 31.03.2019
(unverbindliche Angaben, verbindlich sind die in den Bekanntmachungen zu veröffentlichenden Angaben)
Zeitpunkt
(vor Wahltag)
Aufgaben und Befugnisse
Fundstelle
25.03.2019
8:00 Uhr
Beginn Wahlzeitraum
§ 9 WO
29.03.2019
(2. Tag)
Letzter Tag für Beantragung der Berichtigung des
Wählerverzeichnisses
§ 5 Abs. 4 WO
31.03.2019
Wahltag
01.04.2019
8:00 Uhr
Ende Wahlzeitraum
01.04.2019
Öffentliche Ergebnisermittlung durch Wahlausschuss
§ 13 WO
Amtsblatt
06.04.2019
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 13 Abs. 5 WO
unverzüglich
Benachrichtigung der Gewählten/Ersatzpersonen
unverzüglich
Amtsantritt der Gewählten
anschließend
Vernichten/Archivieren von Unterlagen und Verzeichnissen
§ 9 WO
§ 9 WO
Organ