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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1474705.pdf
Größe
429 kB
Erstellt
19.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06788 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einrichtung eines vierzügigen Gymnasiums am Standort Mannheimer Straße 128 in 04209 Leipzig - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB West Ratsversammlung 23.01.2019 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig im Stadtbezirk West, Ortsteil Grünau-Mitte, am Standort Mannheimer Straße 128 in 04209 Leipzig ein neues vierzügiges Gymnasium ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel „GeorgChristoph-Lichtenberg-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig“ 2. Die G.-Ch.-Lichtenberg-Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe Fünf, ab dem Schuljahr 2019/20 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des ersten Bauabschnitts des Schulhauses in der Mannheimer Straße, zum Schuljahresbeginn 2020/21 werden die Schulklassen im Schulgebäude der Schule Ratzelstraße (Oberschule) unterrichtet. 4. Die Klassen werden im Schuljahr 2019/20 als Außenstelle der Immanuel-KantSchule (Gymnasium), in 04275 Leipzig geführt. Ab dem Schuljahr 2020/21 ist die G.-Ch.-Lichtenberg-Schule im Gebäude der Mannheimer Str. eigenständig. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. 1/4 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Einrichtung eines neuen vierzügigen Gymnasiums „G.-Ch.-Lichtenberg-Schule“ zur Sicherung der gymnasialen Versorgung in Leipzig. Bis zur Beendigung der Sanierung des Schulstandortes in der Mannheimer Straße128 wird als Interim die Schule Ratzelstraße (Oberschule) genutzt. Bis zur Eigenständigkeit der Schule werden die Klassen im Schuljahr 2019/20 als Außenstelle der Immanuel-Kant-Schule (Gymnasium) geführt. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR 2019 2020 08/2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2019 07/2020 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 20.125,00 11.739,58 10.299,79 37.079,25 37.079,25 61.798,75 74.158,50 86.518,25 86.518,25 2020 2020 3.000,00 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Schulsachbearbeiter/i n Umzug Vorinterim Finanzhaushalt nein 1.100.21.7.1.01.01 * 1.100.21.7.1.01.25 * * * * * * Budgetansatz 4431 0100, 1.100.21.7.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: Stellenerweiterung Pkt. 4 Anlage 1 Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich. 3/4 wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat x nein ja, Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt Anlage 1 Personalkosten Schulsachbearbeiter/in 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 VI-DS-06788 Titel der Vorlage Einrichtung eines neuen vierzügigen Gymnasiums am Standort Mannheimer Straße 128 in 04209 Leipzig - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1 2 Sachverhalt ..........................................................................................................................1 2.1 Anlass ...........................................................................................................................1 2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................2 2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................2 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................2 3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................2 4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................3 5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................3 6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................3 7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................3 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Nicht erforderlich. 2 Sachverhalt 2.1 Anlass Die Entwicklung des Leipziger Schulnetzes ist in den vergangenen Jahren von einem stetigen Anstieg des Bedarfes geprägt. Dieser Anstieg vollzieht sich in allen Schularten. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu den Vorlagen VI-DS-05899-NF-21 und VI-DS-06478. Es besteht die Möglichkeit, im Gebäude der Oberschule in der Ratzelstraße für ein Schuljahr 5. gymnasiale Klassen als Außenstelle eines anderen Gymnasiums zu bilden, welche dann im Schuljahr 2020/21 in das Objekt Mannheimer Straße wechseln und dann als eigenständiges Gymnasium geführt zu werden. Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen und damit der Beginn der Anmeldefrist für weiterführende Schulen ist bereits am 25.01.2019. Zu diesem Zeitpunkt muss den Schülern/Eltern mitgeteilt werden, an welchen Standorten eine Anmeldung erfolgen kann. Um die o.g. Möglichkeit wirksam werden zu lassen, ist noch im Januar 2019 ein Stadtratsbeschluss zur Einrichtung eines Gymnasiums erforderlich, da sonst die künftigen Schüler sich für diesen Standort nicht anmelden können. 1 D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf 2.2 Strategische Ziele Es erfolgt die notwendige Erweiterung der Kapazitäten im gymnasialen Schulbereich. Daraus folgt auch die Erweiterung des Angebotes an Plätzen für Schüler/-innen mit den unterschiedlichsten Förderbedarfen (Inklusion/Migration). 2.3 Operative Umsetzung Räumlich und inhaltlich steht die Vorlage im Bezug zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. Sie ist Teil der Umsetzungsstrategie zur Verbesserung der schulischen Angebote, hier im gymnasialen Bereich. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Realisierung des Interims in der Schule Ratzelstraße wird zum Schuljahr 2019/20 erfolgen. Die Realisierung des 1. Bauabschnitts am Standort Mannheimer Straße 128 wird zum Schuljahr 2020/21 erfolgen. 3 Finanzielle Auswirkungen Mit der Vorlage VI-DS-05899-NF-21 wurde die Komplexsanierung des Gebäudes Mannheimer Straße 128 für ein neues vierzügiges Gymnasium beschlossen. Im nachfolgenden Baubeschluss werden die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister ausgewiesen. Die Aufwendungen für die Ausstattung der Mannheimer Straße werden innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt und wenn notwendig zur gegebener Zeit mittels Vorlage an entsprechender Stelle 1.100.21.7.1.01.25 im Sachkonto 4253 1000 bereitgestellt. Die Bewirtschaftungsaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltplanung 2021/22 angemeldet. Anfallende Bewirtschaftungskosten im Jahre 2020 (5 Monate, September bis Dezember 2020) werden innerhalb des Budgets der Bewirtschaftung gedeckt. Die Schule in der Mannheimer Straße wird über das PSP-Element 1.100.21.7.1.01.25 SK 4253 1000 neu ausgestattet. Die finanzielle Ausstattung und Unterhaltung der Außenstelle der Immanuel-KantSchule sowie die Umzugskosten vom Interim in der Schule Ratzelstraße in das Schulgebäude Mannheimer Straße 128 werden wie folgt berücksichtigt. Die Klassenraumausstattung sowie Bestandsmobiliar sind in der Schule Ratzelstraße vorhanden. Die Außenstellenleitung und die Lehrer nutzen vorhandene Bedingungen. Die Räume in der Schule Ratzelstraße werden gemeinsam genutzt. Der Umzug von der Schule Ratzelstraße in das neue Schulhaus in der Mannheimer Straße wird in 2020 innerhalb des Budgetansatzes Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft veranschlagt. 2 D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Mit Schuljahresbeginn 2019/20 erhält die Immanuel-Kant-Schule für die Außenstelle am Standort Schule Ratzelstraße eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. 5 Bürgerbeteiligung Eine separate Bürgerbeteiligung ist nicht erforderlich. Die grundsätzliche Strategie zur Entwicklung des Leipziger Schulnetzes erfolgt im Rahmen der Fortschreibung zum Schulentwicklungsplan und schließt ein Beteiligungsverfahren ein. 6 Besonderheiten der Vorlage Bis zur Bereitstellung des Schulgebäudes (1. BA) für die G.-Ch.-Lichtenberg-Schule muss ein Vorinterim im Gebäude der Schule Ratzelstraße (Oberschule) eingerichtet werden. Nur so kann im Schuljahr 2019/20 die gymnasiale Versorgung gesichert werden. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Erfolgt eine Ablehnung, kann die Pflichtaufgabe zur Bereitstellung der notwendigen gymnasialen Kapazitäten nicht gesichert werden. Anlagen: Anlage 1 Personalkosten-Schulsachbearbeiter/-in 3 D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf Anlage 1 Personalkosten Schulsachbearbeiter/-in Außenstelle des Gymnasiums "Immanuel-Kant-Schule" bis Juli 2020 Gymnasium GeorgChristoph-LichtenbergSchule in Mannheimer Straße" ab August 2020 Schülerzahl max. HH.jahr Klassenstufe Klassen 2019 5 4 112 bis 07/20 5 4 112 ab 08/20 5/6 8 224 2021 5 bis 7 12 336 2022 5 bis 8 16 448 2023 5 bis 9 20 560 2024 5 bis 10 24 672 2025 5 bis 11 28 784 2026 5 bis 12 32 896 Bemessung in VzÄ gem. Bemessungsmodell 0,500 0,500 0,500 0,750 0,750 1,250 1,500 1,750 1,750 Personalkosten* PSP-Element/Sachkonto 20.125,00 1.100.21.7.1.01.01 11.739,58 1.100.21.7.1.01.01 10.299,79 1.100.21.7.1.01.25 37.079,25 1.100.21.7.1.01.25 37.079,25 1.100.21.7.1.01.25 61.798,75 1.100.21.7.1.01.25 74.158,50 1.100.21.7.1.01.25 86.518,25 1.100.21.7.1.01.25 86.518,25 1.100.21.7.1.01.25 *Personalkosten basieren auf Personalausgabenplanung Durchschnitt für die Stadtverwaltung für die Tarifgruppe E6 N in 2019 und E6 in 2020 plus Folgejahre, da davon ausgegangen wird, dass die neu eingestellte SSB nach Einstellung auf dieser Stelle verbleibt; Stufenaufstiege sind in der Berechnung nicht mit berücksichtigt * E06N in 2019/40 Std. 40.250 * E06 in 2020 f./40 Std. 49.439