Daten
Kommune
Leipzig
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1474705.pdf
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429 kB
Erstellt
19.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:25
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06788
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einrichtung eines vierzügigen Gymnasiums am Standort Mannheimer Straße 128 in
04209 Leipzig - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB West
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig im Stadtbezirk West,
Ortsteil Grünau-Mitte, am Standort Mannheimer Straße 128 in 04209 Leipzig ein
neues vierzügiges Gymnasium ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel „GeorgChristoph-Lichtenberg-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig“
2. Die G.-Ch.-Lichtenberg-Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der
Klassenstufe Fünf, ab dem Schuljahr 2019/20 aufgebaut.
3.
Bis zur baulichen Fertigstellung des ersten Bauabschnitts des Schulhauses in der
Mannheimer Straße, zum Schuljahresbeginn 2020/21 werden die Schulklassen im
Schulgebäude der Schule Ratzelstraße (Oberschule) unterrichtet.
4. Die Klassen werden im Schuljahr 2019/20 als Außenstelle der Immanuel-KantSchule (Gymnasium), in 04275 Leipzig geführt. Ab dem Schuljahr 2020/21 ist die
G.-Ch.-Lichtenberg-Schule im Gebäude der Mannheimer Str. eigenständig.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus.
1/4
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Einrichtung eines neuen vierzügigen Gymnasiums „G.-Ch.-Lichtenberg-Schule“ zur
Sicherung der gymnasialen Versorgung in Leipzig. Bis zur Beendigung der Sanierung des
Schulstandortes in der Mannheimer Straße128 wird als Interim die Schule Ratzelstraße
(Oberschule) genutzt. Bis zur Eigenständigkeit der Schule werden die Klassen im Schuljahr
2019/20 als Außenstelle der Immanuel-Kant-Schule (Gymnasium) geführt.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
2019
2020
08/2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2019
07/2020
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
20.125,00
11.739,58
10.299,79
37.079,25
37.079,25
61.798,75
74.158,50
86.518,25
86.518,25
2020
2020
3.000,00
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Schulsachbearbeiter/i
n
Umzug Vorinterim
Finanzhaushalt
nein
1.100.21.7.1.01.01
*
1.100.21.7.1.01.25
*
*
*
*
*
*
Budgetansatz 4431 0100,
1.100.21.7.01
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: Stellenerweiterung Pkt. 4 Anlage 1
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
3/4
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt
Anlage 1 Personalkosten Schulsachbearbeiter/in
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
VI-DS-06788
Titel der Vorlage
Einrichtung eines neuen vierzügigen Gymnasiums am Standort Mannheimer Straße 128 in
04209 Leipzig - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz
Inhaltsverzeichnis
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1
2 Sachverhalt ..........................................................................................................................1
2.1 Anlass ...........................................................................................................................1
2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................2
2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................2
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................2
3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................2
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................3
5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................3
6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................3
7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................3
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2
Sachverhalt
2.1 Anlass
Die Entwicklung des Leipziger Schulnetzes ist in den vergangenen Jahren von
einem stetigen Anstieg des Bedarfes geprägt. Dieser Anstieg vollzieht sich in allen
Schularten. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu
den Vorlagen VI-DS-05899-NF-21 und VI-DS-06478.
Es besteht die Möglichkeit, im Gebäude der Oberschule in der Ratzelstraße für ein
Schuljahr 5. gymnasiale Klassen als Außenstelle eines anderen Gymnasiums zu
bilden, welche dann im Schuljahr 2020/21 in das Objekt Mannheimer Straße
wechseln und dann als eigenständiges Gymnasium geführt zu werden.
Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen und damit der Beginn der Anmeldefrist für
weiterführende Schulen ist bereits am 25.01.2019. Zu diesem Zeitpunkt muss den
Schülern/Eltern mitgeteilt werden, an welchen Standorten eine Anmeldung
erfolgen kann.
Um die o.g. Möglichkeit wirksam werden zu lassen, ist noch im Januar 2019 ein
Stadtratsbeschluss zur Einrichtung eines Gymnasiums erforderlich, da sonst die
künftigen Schüler sich für diesen Standort nicht anmelden können.
1
D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf
2.2 Strategische Ziele
Es erfolgt die notwendige Erweiterung der Kapazitäten im gymnasialen
Schulbereich. Daraus folgt auch die Erweiterung des Angebotes an Plätzen für
Schüler/-innen mit den unterschiedlichsten Förderbedarfen (Inklusion/Migration).
2.3 Operative Umsetzung
Räumlich und inhaltlich steht die Vorlage im Bezug zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans. Sie ist Teil der Umsetzungsstrategie zur Verbesserung
der schulischen Angebote, hier im gymnasialen Bereich.
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Realisierung des Interims in der Schule Ratzelstraße wird zum Schuljahr
2019/20 erfolgen.
Die Realisierung des 1. Bauabschnitts am Standort Mannheimer Straße 128 wird
zum Schuljahr 2020/21 erfolgen.
3
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Vorlage VI-DS-05899-NF-21 wurde die Komplexsanierung des Gebäudes
Mannheimer Straße 128 für ein neues vierzügiges Gymnasium beschlossen. Im
nachfolgenden Baubeschluss werden die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die
Personalkosten für den Hausmeister ausgewiesen. Die Aufwendungen für die Ausstattung
der Mannheimer Straße werden innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt und wenn
notwendig zur gegebener Zeit mittels Vorlage an entsprechender Stelle 1.100.21.7.1.01.25
im Sachkonto 4253 1000 bereitgestellt. Die Bewirtschaftungsaufwendungen werden im
Rahmen der Haushaltplanung 2021/22 angemeldet. Anfallende Bewirtschaftungskosten im
Jahre 2020 (5 Monate, September bis Dezember 2020) werden innerhalb des Budgets der
Bewirtschaftung gedeckt. Die Schule in der Mannheimer Straße wird über das PSP-Element
1.100.21.7.1.01.25 SK 4253 1000 neu ausgestattet.
Die finanzielle Ausstattung und Unterhaltung der Außenstelle der Immanuel-KantSchule sowie die Umzugskosten vom Interim in der Schule Ratzelstraße in das
Schulgebäude Mannheimer Straße 128 werden wie folgt berücksichtigt. Die
Klassenraumausstattung sowie Bestandsmobiliar sind in der Schule Ratzelstraße
vorhanden. Die Außenstellenleitung und die Lehrer nutzen vorhandene Bedingungen. Die
Räume in der Schule Ratzelstraße werden gemeinsam genutzt. Der Umzug von der Schule
Ratzelstraße in das neue Schulhaus in der Mannheimer Straße wird in 2020 innerhalb des
Budgetansatzes Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft veranschlagt.
2
D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Mit Schuljahresbeginn 2019/20 erhält die Immanuel-Kant-Schule für die Außenstelle
am Standort Schule Ratzelstraße eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in.
5
Bürgerbeteiligung
Eine separate Bürgerbeteiligung ist nicht erforderlich. Die grundsätzliche Strategie zur
Entwicklung des Leipziger Schulnetzes erfolgt im Rahmen der Fortschreibung zum
Schulentwicklungsplan und schließt ein Beteiligungsverfahren ein.
6
Besonderheiten der Vorlage
Bis zur Bereitstellung des Schulgebäudes (1. BA) für die G.-Ch.-Lichtenberg-Schule
muss ein Vorinterim im Gebäude der Schule Ratzelstraße (Oberschule) eingerichtet
werden. Nur so kann im Schuljahr 2019/20 die gymnasiale Versorgung gesichert
werden.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Erfolgt eine Ablehnung, kann die Pflichtaufgabe zur Bereitstellung der notwendigen
gymnasialen Kapazitäten nicht gesichert werden.
Anlagen:
Anlage 1
Personalkosten-Schulsachbearbeiter/-in
3
D:\DCS\temp\Allris\Work\01474698A02_000472578.pdf
Anlage 1
Personalkosten Schulsachbearbeiter/-in
Außenstelle des Gymnasiums
"Immanuel-Kant-Schule" bis
Juli 2020
Gymnasium GeorgChristoph-LichtenbergSchule in Mannheimer
Straße" ab August 2020
Schülerzahl
max.
HH.jahr Klassenstufe Klassen
2019
5
4
112
bis 07/20
5
4
112
ab 08/20
5/6
8
224
2021
5 bis 7
12
336
2022
5 bis 8
16
448
2023
5 bis 9
20
560
2024
5 bis 10
24
672
2025
5 bis 11
28
784
2026
5 bis 12
32
896
Bemessung
in VzÄ gem.
Bemessungsmodell
0,500
0,500
0,500
0,750
0,750
1,250
1,500
1,750
1,750
Personalkosten* PSP-Element/Sachkonto
20.125,00
1.100.21.7.1.01.01
11.739,58
1.100.21.7.1.01.01
10.299,79
1.100.21.7.1.01.25
37.079,25
1.100.21.7.1.01.25
37.079,25
1.100.21.7.1.01.25
61.798,75
1.100.21.7.1.01.25
74.158,50
1.100.21.7.1.01.25
86.518,25
1.100.21.7.1.01.25
86.518,25
1.100.21.7.1.01.25
*Personalkosten basieren auf Personalausgabenplanung Durchschnitt für die Stadtverwaltung für
die Tarifgruppe E6 N in 2019 und E6 in 2020 plus
Folgejahre, da davon ausgegangen wird, dass die neu eingestellte SSB nach Einstellung auf dieser
Stelle verbleibt; Stufenaufstiege sind in der
Berechnung nicht mit berücksichtigt
* E06N in 2019/40 Std. 40.250
* E06 in 2020 f./40 Std. 49.439