Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1467272.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
03.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06533-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem
Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
FA Finanzen
Ratsversammlung
09.01.2019
21.01.2019
23.01.2019
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Bis spätestens zum 31.12.2019 evaluiert die Verwaltung die bereits bestehenden
Instrumente der Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren. Auf Basis dieser Evaluation
erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Mitgliedern des Fachausschusses Finanzen
im Rahmen eines moderierten Workshops ein Konzept zur Bürgerbeteiligung, welches
schließlich der Ratsversammlung bis 30.06.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
2. Mit dem Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2021/22 wird dieses
Konzept umgesetzt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges: Antrag der Fraktion DIE LINKE
1/4
Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag zur Evaluierung und anschließenden Optimierung der Bürgerbeteiligung
am Haushaltsverfahren im Zuge eines moderierten Workshops mit den Mitgliedern des
Fachausschusses Finanzen. Die Umsetzung soll mit dem Doppelhaushalt 2021/22 erfolgen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die vom Antragsteller angestrebte Einführung eines Bürgerhaushalts nach Stuttgarter
Vorbild würde lediglich auf eine semantische Veränderung hinauslaufen, da die Elemente
dieses Modell auch in Leipzig bereits Anwendung finden. Somit erscheint es zielführender,
dass etablierte Verfahren der Bürgereinwendungen zu evaluieren, zu optimieren und ggfs.
auszubauen.
3/4
Sachverhalt:
Jenseits der Begrifflichkeit „Bürgerhaushalt“ ist festzuhalten, dass die Stadt Leipzig bereits
ein Verfahren analog dem hier vorgeschlagenen Referenzmodell der Stadt Stuttgart
praktiziert. Beim dortigen Bürgerhaushalt veröffentlicht die Verwaltung ihren Planentwurf und
ermöglicht das kommentieren, Einreichen von Vorschlägen und das bewerten dieser
Vorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger mittels eines Internet-Portals. Anschließend
werden diese Vorschläge anhand der Bewertungen gelistet und dem Gemeinderat zur
Entscheidung übergeben.
Das in Leipzig angewandte Verfahren der Bürgereinwendungen zum Haushaltsplan verläuft
im Wesentlichen in der gleichen Weise. Mit der öffentlichen Auslegung des
Haushaltsplanentwurfes können Bürgereinwendungen eingereicht werden. Zu diesem Zweck
stellt die Verwaltung eine Online-Lösung per Formular auf www.leipzig.de zur Verfügung.
Dabei können auch bereits eingereichte Bürgereinwendungen unterstützt, mithin also
bewertet, werden. Die gesammelten Bürgereinwände werden ebenso dem Stadtrat zur
Entscheidung im Zuge des Haushaltsbeschlusses übergeben.
Bei der derzeit laufenden Planung des Doppelhaushaltes 2019/20 zeigt sich erneut, dass die
Bürgereinwendungen ausgiebig genutzt werden und das Verfahren als etabliert angesehen
werden kann. So wurden zur 1. Auslegung bereits 252 Bürgereinwendungen eingereicht.
Die Unterscheide zwischen den beiden Ansätzen liegen somit vor allem im Bereich der
Begrifflichkeiten und der zugrundeliegenden Fristen. Vor diesem Hintergrund erscheint es
sinnvoll, das bereits bestehende Instrumentarium zunächst zu evaluieren und auf
Verbesserungspotentiale zu untersuchen. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Evaluation
können in einem moderierten Workshop mit den Mitgliedern des Fachausschusses Finanzen
die Optimierungsvorschläge aus dem Stadtrat eingebracht und ein Konzept für die künftige
Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren erarbeitet werden.
Auf diese Weise kann das bereits eingeführte und gut angenommene Verfahren der
Bürgereinwendungen in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und im Sinne der Intention
der Antragsteller optimiert und ausgebaut werden.
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