Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1467272.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
03.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:22

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06533-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss FA Finanzen Ratsversammlung 09.01.2019 21.01.2019 23.01.2019 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Bis spätestens zum 31.12.2019 evaluiert die Verwaltung die bereits bestehenden Instrumente der Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren. Auf Basis dieser Evaluation erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Mitgliedern des Fachausschusses Finanzen im Rahmen eines moderierten Workshops ein Konzept zur Bürgerbeteiligung, welches schließlich der Ratsversammlung bis 30.06.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 2. Mit dem Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2021/22 wird dieses Konzept umgesetzt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: Antrag der Fraktion DIE LINKE 1/4 Verwaltungshandeln Alternativvorschlag zur Evaluierung und anschließenden Optimierung der Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren im Zuge eines moderierten Workshops mit den Mitgliedern des Fachausschusses Finanzen. Die Umsetzung soll mit dem Doppelhaushalt 2021/22 erfolgen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die vom Antragsteller angestrebte Einführung eines Bürgerhaushalts nach Stuttgarter Vorbild würde lediglich auf eine semantische Veränderung hinauslaufen, da die Elemente dieses Modell auch in Leipzig bereits Anwendung finden. Somit erscheint es zielführender, dass etablierte Verfahren der Bürgereinwendungen zu evaluieren, zu optimieren und ggfs. auszubauen. 3/4 Sachverhalt: Jenseits der Begrifflichkeit „Bürgerhaushalt“ ist festzuhalten, dass die Stadt Leipzig bereits ein Verfahren analog dem hier vorgeschlagenen Referenzmodell der Stadt Stuttgart praktiziert. Beim dortigen Bürgerhaushalt veröffentlicht die Verwaltung ihren Planentwurf und ermöglicht das kommentieren, Einreichen von Vorschlägen und das bewerten dieser Vorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger mittels eines Internet-Portals. Anschließend werden diese Vorschläge anhand der Bewertungen gelistet und dem Gemeinderat zur Entscheidung übergeben. Das in Leipzig angewandte Verfahren der Bürgereinwendungen zum Haushaltsplan verläuft im Wesentlichen in der gleichen Weise. Mit der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanentwurfes können Bürgereinwendungen eingereicht werden. Zu diesem Zweck stellt die Verwaltung eine Online-Lösung per Formular auf www.leipzig.de zur Verfügung. Dabei können auch bereits eingereichte Bürgereinwendungen unterstützt, mithin also bewertet, werden. Die gesammelten Bürgereinwände werden ebenso dem Stadtrat zur Entscheidung im Zuge des Haushaltsbeschlusses übergeben. Bei der derzeit laufenden Planung des Doppelhaushaltes 2019/20 zeigt sich erneut, dass die Bürgereinwendungen ausgiebig genutzt werden und das Verfahren als etabliert angesehen werden kann. So wurden zur 1. Auslegung bereits 252 Bürgereinwendungen eingereicht. Die Unterscheide zwischen den beiden Ansätzen liegen somit vor allem im Bereich der Begrifflichkeiten und der zugrundeliegenden Fristen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, das bereits bestehende Instrumentarium zunächst zu evaluieren und auf Verbesserungspotentiale zu untersuchen. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Evaluation können in einem moderierten Workshop mit den Mitgliedern des Fachausschusses Finanzen die Optimierungsvorschläge aus dem Stadtrat eingebracht und ein Konzept für die künftige Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren erarbeitet werden. Auf diese Weise kann das bereits eingeführte und gut angenommene Verfahren der Bürgereinwendungen in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und im Sinne der Intention der Antragsteller optimiert und ausgebaut werden. 4/4