Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410585.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05872-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
15.01.2019
15.01.2019
22.01.2019
23.01.2019
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die
Schaffung
eines
kommunalen
Förderprogramms
Bestandgebäuden“ wird abgelehnt, da kein Bedarf besteht.
1/3
„Schallschutzfenster
in
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Aus fachlicher Sicht ist die Schaffung eines neuen konventionellen SchallschutzfensterFörderprogramms nicht mehr zeitgemäß. Das in den 90er Jahren durchgeführte
Förderprogramm basierte auf der Notwendigkeit, Wohngebäude mit Schallschutzfenstern
auszustatten, die vor 1990 errichtet wurden und für die zum damaligen Zeitpunkt die
gesetzlichen Grundlagen bzgl. des Schallschutzes für Wohngebäude noch nicht existierten.
Im Jahr 1990 wurde die 1989 verabschiedete DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
öffentlich-rechtlich eingeführt. D. h. bei jedem ab 1990 errichteten Neubau und jeder ab
1990 durchgeführten Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden musste der Schallschutz
den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Mittlerweile kann davon ausgegangen werden,
dass ein Großteil der Wohngebäude entlang hochbelasteter Straßen gemäß den
Bestimmungen der DIN 4109 entsprechend schallgedämmt saniert bzw. errichtet wurde.
Das betreffende Gebäude in der Karl-Tauchnitz-Straße wurde ebenfalls nach 1990 errichtet
und sollte bereits den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Die Eigentümer würden
demnach nicht von einem neuen Schallschutzfenster-Förderprogramm profitieren können.
Zudem geht der Trend weg von der Installation herkömmlicher Schallschutzfenster hin zu
Fenstern, die einen ausreichenden Innenraumpegel und parallel eine ausreichende Lüftung
gewährleisten können. Dazu zählen z. B. die Hamburger Hafencity-Fenster und die
Eilenburger Hafencity-Fenster.
Eine Minderung der Verkehrslärmbelastung und damit auch die Einhaltung der gemäß DIN
4109 vorgegebenen Innenraumpegel sollte primär durch eine Änderung des
Mobilitätsverhaltens (nachhaltige Mobilität) oder auch straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen (z. B. Tempo 30) erreicht werden. Entsprechende Maßnahmen wurden und
werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung (§ 47d BImSchG)
für die Stadt Leipzig erarbeitet und sollten dringend umgesetzt werden.
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