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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410585.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 06:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05872-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 15.01.2019 15.01.2019 22.01.2019 23.01.2019 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Schaffung eines kommunalen Förderprogramms Bestandgebäuden“ wird abgelehnt, da kein Bedarf besteht. 1/3 „Schallschutzfenster in Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Aus fachlicher Sicht ist die Schaffung eines neuen konventionellen SchallschutzfensterFörderprogramms nicht mehr zeitgemäß. Das in den 90er Jahren durchgeführte Förderprogramm basierte auf der Notwendigkeit, Wohngebäude mit Schallschutzfenstern auszustatten, die vor 1990 errichtet wurden und für die zum damaligen Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen bzgl. des Schallschutzes für Wohngebäude noch nicht existierten. Im Jahr 1990 wurde die 1989 verabschiedete DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) öffentlich-rechtlich eingeführt. D. h. bei jedem ab 1990 errichteten Neubau und jeder ab 1990 durchgeführten Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden musste der Schallschutz den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Mittlerweile kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Wohngebäude entlang hochbelasteter Straßen gemäß den Bestimmungen der DIN 4109 entsprechend schallgedämmt saniert bzw. errichtet wurde. Das betreffende Gebäude in der Karl-Tauchnitz-Straße wurde ebenfalls nach 1990 errichtet und sollte bereits den Anforderungen der DIN 4109 genügen. Die Eigentümer würden demnach nicht von einem neuen Schallschutzfenster-Förderprogramm profitieren können. Zudem geht der Trend weg von der Installation herkömmlicher Schallschutzfenster hin zu Fenstern, die einen ausreichenden Innenraumpegel und parallel eine ausreichende Lüftung gewährleisten können. Dazu zählen z. B. die Hamburger Hafencity-Fenster und die Eilenburger Hafencity-Fenster. Eine Minderung der Verkehrslärmbelastung und damit auch die Einhaltung der gemäß DIN 4109 vorgegebenen Innenraumpegel sollte primär durch eine Änderung des Mobilitätsverhaltens (nachhaltige Mobilität) oder auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Tempo 30) erreicht werden. Entsprechende Maßnahmen wurden und werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung (§ 47d BImSchG) für die Stadt Leipzig erarbeitet und sollten dringend umgesetzt werden. 3/3