Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1473906.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:25

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06785 Status: öffentlich Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff: Eingeleitetes Konzeptverfahren für 3 Leipziger Baugrundstücke zur Bestellung von Erbbaurechten für Bewerbungen bei einer Berliner Stadtentwicklungsgesellschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 23.01.2019 Zuständigkeit mündliche/schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Gemäß Leipziger Amtsblatt Nr.20 vom 10. November 2018 wurden auf Seite 3 die drei Baugrundstücke Braustraße 22, Wittenberger Straße 55 und Prager Straße 226 zum Erbbaurecht angeboten. Die schriftlichen Bewerbungen für den Erwerb des Erbbaurechtes dieser städtischen Grundstücke sind der Amtsblatt-Information zufolge an die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Pufendorfstraße 11 in 10249 Berlin zu senden. Wir fragen an: 1. Aus welchen Gründen wurde ausgerechnet die Berliner STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in die Entscheidungsfindung zur Vergabe von Erbbaurechten für Leipziger Baugrundstücke einbezogen? 2. Ist es üblich, dass sich Bürger der Stadt Leipzig für Serviceleistungen der städtischen Verwaltung gegebenenfalls nach Berlin wenden müssen? 3. Wie ist sichergestellt, dass bei der o.a. Berliner Firma die Auswahlverfahren nach der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen? 4. Ist die benannte Verfahrensweise der Stadt Leipzig mit der Rechtsaufsicht der sächsischen Landesdirektion abgestimmt? 5. Steht der finanzielle Aufwand für die Stadt Leipzig hinsichtlich der Beratungsleistungen durch die Berliner STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Bau-und Entwicklungsleistungen? 6. Werden für derartige o.a. Aufgabenstellungen seitens der Stadtverwaltung weitere NichtLeipziger Firmen beauftragt und warum ist dies so? 1/2 2/2