Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1473906.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
22.12.18, 07:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06785
Status: öffentlich
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff:
Eingeleitetes Konzeptverfahren für 3 Leipziger Baugrundstücke zur Bestellung von
Erbbaurechten für Bewerbungen bei einer Berliner Stadtentwicklungsgesellschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
23.01.2019
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche
Beantwortung
Sachverhalt:
Gemäß Leipziger Amtsblatt Nr.20 vom 10. November 2018 wurden auf Seite 3 die drei
Baugrundstücke Braustraße 22, Wittenberger Straße 55 und Prager Straße 226 zum
Erbbaurecht angeboten.
Die schriftlichen Bewerbungen für den Erwerb des Erbbaurechtes dieser städtischen
Grundstücke sind der Amtsblatt-Information zufolge an die STATTBAU
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Pufendorfstraße 11 in 10249 Berlin zu senden.
Wir fragen an:
1. Aus welchen Gründen wurde ausgerechnet die Berliner STATTBAU
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in die Entscheidungsfindung zur Vergabe von
Erbbaurechten für Leipziger Baugrundstücke einbezogen?
2. Ist es üblich, dass sich Bürger der Stadt Leipzig für Serviceleistungen der städtischen
Verwaltung gegebenenfalls nach Berlin wenden müssen?
3. Wie ist sichergestellt, dass bei der o.a. Berliner Firma die Auswahlverfahren nach der
Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen?
4. Ist die benannte Verfahrensweise der Stadt Leipzig mit der Rechtsaufsicht der
sächsischen Landesdirektion abgestimmt?
5. Steht der finanzielle Aufwand für die Stadt Leipzig hinsichtlich der Beratungsleistungen
durch die Berliner STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in einem angemessenen
Verhältnis zu den jeweiligen Bau-und Entwicklungsleistungen?
6. Werden für derartige o.a. Aufgabenstellungen seitens der Stadtverwaltung weitere NichtLeipziger Firmen beauftragt und warum ist dies so?
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