Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1467937.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
04.12.18, 12:00
Aktualisiert
14.12.18, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-06306-VSP-01-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Umfassende Bürgerbeteiligung im Rahmen des Ersatzneubau Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
SBB Alt-West
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Böhlitz-Ehrenberg
Ratsversammlung
08.01.2019
15.01.2019
17.01.2019
23.01.2019
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlages aufgrund der bereits
vorhandenen zustimmenden Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS-04710 NF-01 Vorplanung
Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen am
21.03.2018 in der Ratsversammlung.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest, VI-WA-06306
Bürgerbeteiligung im Zuge der Baumaßnahme Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken
einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Verwaltung gibt es keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen. Der
Abwägungsprozess ist hier nicht relevant.
2/4
Sachverhalt:
Die Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-04710-NF-01 Vorplanung Ersatzneubau GeorgSchwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen (Neufassung) erfolgte in der
Ratsversammlung am 21.03.2018. Es ist in der beschlossenen Vorlage das weitere
Beteiligungsverfahren ausführlich beschrieben.
Insofern wäre der Beschlussvorschlag, eine umfassende Bürgerbeteiligung vor der
Beschlussfassung des Stadtrates zur vorgenannten Vorlage durchzuführen, nur durch die
Aufhebung und erneute Beschlussfassung umsetzbar. Das Anliegen des
Beschlussvorschlages wurde inhaltlich bereits im Rahmen eines Absetzungsantrages von
der Tagesordnung am 21.03.2018 von der Ratsversammlung diskutiert und mehrheitlich
nicht bestätigt.
Die Vorlage zur Vorplanung wurde am 07.02.2018 im Stadtbezirksbeirat Altwest beschlossen
und am 22.02.2018 im Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg zur Information vorgestellt.
Entsprechend dem Beschluss fand am 26.06.2018 ein Fachgespräch mit Vereinen und
Verbänden statt. Am 20.09.2018 wurde die Baumaßnahme im Rahmen einer öffentlichen
Gesprächsrunde des SPD- Ortsvereines Altwest diskutiert. Weiterhin ist am 29.11.2018 der
1. Workshop zu Planungsdetails vorgesehen.
Die Baumaßnahme „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau Am
Ritterschlößchen“ wird mit folgendem allseitig abgestimmten Terminplan vorbereitet:
Beschluss Ratsversammlung zur Vorplanung/Variante
21.03.2018
Abschluss Vergabeverordnung-Verfahren (VgV); Planungsleistungen
Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke
30.03.2018
Beginn Entwurfsplanung Verkehrsanlage
05/2018
Vorliegen stabiler Lageplan
10/2018
Fertigstellung Entwurfsplanung einschl. aller Fachplanungen nach Prüfung
Verkehrs- und Tiefbauamt
07/2019
Einarbeitung Hinweise aus baufachlicher Stellungnahme, Fördermittelgeber
(Vorliegen finaler Vorentwurf nach RE)
03/2020
Beschluss Ratsversammlung zur Durchführung Planfeststellung
11/2020
Baudurchführung Austausch Überbau Bauwerk II (kleine Brücke)
05/2021 bis
09/2021
Planfeststellungsbeschluss
(Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, LVB-Anlagen, DB-Anlagen)
06/2022
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gesamtbaumaßnahme
10/2022
Beginn Ausführungsplanung
10/2022
Beginn Ausschreibungsverfahren
06/2024
3/4
Baudurchführung
11/2024 bis
03/2030
Die notwendigen Planungsschritte und die Terminkette wurden nach dem Ratsbeschluss zur
Vorplanung detailliert aufgestellt. Daraus ergibt sich ein Baubeginn im November 2024.
Mit Hinblick auf die Einhaltung der Ecktermine, den maroden Zustand beider
Brückenbauwerke, den technischen Zwangsbedingungen (u. a. Erhalt Polygraph Gebäude,
Anlagen der DB AG) und der Notwendigkeit der Schaffung einer leistungsfähigen
Verkehrsanlage lässt der Terminplan die Durchführung einer grundlegenden
Variantendiskussion nicht mehr zu.
Anlagen:
4/4