Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1471523.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-15
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
12.12.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Im Punkt 2.3. „Operative Umsetzung“ wird im Unterpunkt „Handlungsfeld
Notversorgung/Krisenintervention“ der Aufzählungspunkt 3 wie folgt geändert:
Die Stadt Leipzig organisiert eine medizinische Grundversorgung für obdachlose
Menschen in den Übernachtungshäusern/ Tagestreffs und nach Möglichkeit im „Kältebus“.
Dabei ist vorrangig zu versuchen, auf die ehrenamtliche Tätigkeit von Ärzten und
medizinischem Personal zurückzugreifen, wie sie in anderen Städten, z.B. Stuttgart gut
funktioniert.
Sollte bis Ende 2019 die Implantierung der Versorgung über das Ehrenamt nicht
funktionieren, übernimmt die Stadt Leipzig die Einrichtung und die Finanzierung dieser
Grundversorgung.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges
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Verwaltungshandeln
Sachverhalt:
Unzureichend medizinische Versorgung und mangelnde Hygiene können für Obdachlose
fatale Folgen haben.
Unbehandelte „kleine“ Beschwerden, u.U. einhergehend mit mangelnder Hygiene können
sich zu massiven gesundheitlichen Beschwerden entwickeln.
Alleine zu versuchen die Obdachlosen über das SGB II wieder in eine Krankenversicherung
zu bringen löst das Problem der medizinischen Grundversorgung leider nicht, da viele
Obdachlose Aufgrund Ihres Habitus keine Chance haben in „normalen“ Arztpraxen als
Patienten Zugang zu finden. Eine Grundversorgung „vor Ort“ ist dagegen geeignet, zu
mündest eine Grundversorgung sicherzustellen.
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