Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1471530.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
12.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-16
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Im Punkt 2.3. „Operative Umsetzung“ wird im Unterpunkt „Handlungsfeld
Notversorgung/Krisenintervention“ eingefügt:
Die Stadt Leipzig erarbeitet in Zusammenarbeit mit den freien Trägern eine Konzeption, wie
der Ansatz housing first in Leipzig in einem Modellversuch umgesetzt werden kann.
Die Stadtverwaltung legt im IV. Quartal 2019 dem Stadtrat eine Vorlage zur Umsetzung des
Modellversuches vor.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/2
Verwaltungshandeln
Sachverhalt:
Genau so wie ein zweiter Arbeitsmarkt nur sehr unzureichend dazu geeignet ist,
Langzeiterwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren ist ein zweiter
Wohnungsmarkt auch nur bedingt geeignet, obdachlose Menschen im ersten
Wohnungsmarkt zu etablieren.
Während der bisherige Ansatz in Deutschland in dem erlernen der „Wohnfähigkeit“ bei
obdachlos gewordenen Menschen, und damit eher auf eine Bevormundung setzt, kommt der
Ansatz des housing first einem Ansatz von Eigenverantwortung, auch bei Obdachlosen
nahe.
Dieser Ansatz der Selbstverantwortung kommt dem Menschenbild des Grundgesetzes als
selbst bestimmter Bürger näher als der Ansatz der Bevormundung eines zweiten
Wohnungsmarktes.
2/2