Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445944.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06537
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Einrichtung des Referates Digitale Stadt - 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird in Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und
Digitales umbenannt. Dazu wird die als Anlage 1 beigefügte 6. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Leipzig beschlossen.
2. Die Einrichtung des Referates Digitale Stadt wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Ausbau der bestehenden Geodateninfrastruktur Leipzig (GDI-L) zu einer
Urbanen Datenplattform wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Sonstiges:
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Die Digitalisierung ist ein umfassender Prozess, der neben der Stadtverwaltung,
Wissenschaft und Unternehmen die gesamte Stadtgesellschaft betrifft. Derzeit beschäftigen
sich Fachämter und die Beteiligungsunternehmen dezentral und projektbezogen mit
Digitalisierungsaspekten. Es fehlt eine Struktureinheit, in der übergeordnet alle
Bestrebungen zum Thema koordiniert und weiterentwickelt werden. Hierfür wird ein
Vorschlag zum Beschluss vorgelegt.
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
bis
2019
2020
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
300.000
1.100.11.1.1.0227,
Sachkonto 42 71 12 00
"Besondere Verwaltungsund
Betriebskostenaufwendung
en dezentral"
500.000
1.100.11.1.1.0227,
Sachkonto 42 71 12 00
"Besondere Verwaltungsund
Betriebskostenaufwendung
en dezentral"
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
2/9
nein
ja,
1. Sachverhalt:
1.1 Anlass
Die digitale Transformation ist ein umfassender Prozess, der neben der Stadtverwaltung,
Wissenschaft, Unternehmen alle Lebensbereiche und die gesamte Stadtgesellschaft betrifft.
Im Januar 2018 wurde in der Klausur des Oberbürgermeisters die erste
Digitalisierungsstrategie beraten, welche bereits die Gründung eines Referates „Digitale
Stadt“ umfasste. Die Aufgaben und Strukturen des neuen Referates wurden in den letzten
Monaten konkretisiert und werden mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein wesentliches Merkmal der digitalen Transformation ist es, dass die Reichweite und
Wirkungsweisen der mit ihr einhergehenden Veränderungen heute noch nicht vollständig zu
erfassen sind. Jedoch bietet die Digitalisierung in Form von modernen Technologien die
Möglichkeit, eine Stadt nachhaltiger, ressourceneffizienter, wettbewerbsfähiger und sozial
inklusiver zu gestalten und damit die Lebensqualität ihrer Bewohner zu verbessern.
Die Digitalisierung wird das gesamte Wertschöpfungsmodell im Bereich der industriellen
Produktion, der Erbringung von Dienstleistungen, des Handels und der Distribution von
Waren bis zu öffentlichen Dienstleistungsangeboten und Leistungen der Daseinsvorsorge
radikal verändern. Durch die sinnvolle Vernetzung von Infrastrukturen, Verkehren,
Immobilien, Energie- und Informationsflüssen werden sowohl im privaten als auch im
öffentlichen Sektor neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden,
Prozessoptimierungen, Produktivitätssprünge und Effizienzgewinne erreicht.
Besonders der Wirtschaftsstandort Leipzig profiliert sich zunehmend im Bereich Digitales:
eine lebendige Gründerszene verknüpft sich in den Bereichen Energie, Gesundheit und
Smart City durch den Smart Infrastructure Hub erfolgreich mit den bereits etablierten
Unternehmen und Forschungseinrichtungen in diesen Bereichen. Auch internationale
Investoren und Startups zeigen verstärkt Interesse am Digitalstandort Leipzig. Doch auch für
die hier ansässigen kleineren und mittleren Unternehmen bietet der Einsatz neuer
Technologien die Möglichkeit, ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
um schlussendlich neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden
Fokussierung der Wirtschaftsförderung durch die Stadt Leipzig.
Zur Nutzung der vielfältigen Chancen der digitalen Transformation, der Bewältigung ihrer
Herausforderungen und Minimierung ihrer Risiken, hat die Stadtverwaltung Aufgaben als
Steuerer, Kooperationspartner, Förderer und Initiator, einhergehend mit entsprechenden
strategischen Ansätzen und Instrumenten (siehe auch Smart City-Charta des Bundes)
wahrzunehmen. Dieser Anspruch an die Stadtverwaltung ist im Querschnittsthema „Digitale
Stadt“ im INSEK Leipzig 2030 formuliert.
Derzeit beschäftigen sich verschiedene Fachbereiche der Stadt Leipzig dezentral und
überwiegend projektbezogen mit den verschiedenen Aspekten der Digitalisierung.
Gleichzeitig werden in den Beteiligungsunternehmen Digitalisierungsstrategien und -projekte
mit beachtlichen Erfolgen entwickelt und umgesetzt. Hierfür entsteht zunehmend ein
Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf mit der Stadtverwaltung.
Um den im Querschnittsthema „Digitale Stadt“ im INSEK Leipzig 2030 formulierten Themen
und Herausforderungen gerecht zu werden, fehlt gegenwärtig eine handlungsfähige,
integriert arbeitende Struktureinheit. Das bedeutet, dass dort übergeordnet alle
Bestrebungen zu diesem Thema zusammenlaufen, Strategien entwickelt sowie Projekte
initiiert und teilweise bearbeitet werden, um die Chancen, Herausforderungen und Folgen
der Digitalisierung für die Stadt Leipzig nicht nur hinzunehmen, sondern aktiv zu gestalten.
Die neue Struktureinheit ist somit dafür verantwortlich, die Chancen der Digitalisierung für die
wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, um die Stadt Leipzig und die Region wettbewerbsfähig
und innovativ aufzustellen.
3/9
1.2 Operative Umsetzung
In einem internen Bearbeitungsprozess wurde seit Anfang 2018 ein Vorschlag für die
Anordnung und die Ausgestaltung einer Struktureinheit zum Thema Digitalisierung erarbeitet.
a) Struktur
Es wurden verschiedene Varianten (u.a. Stabstelle, externe Bearbeitung) und
Zuordnungen (u.a. Geschäftsbereich, Amtsebene) erwogen. Im Variantenvergleich
ergab sich die Einrichtung eines Referates im Dezernat VII als die bestmögliche
Variante, u. a. weil das Dezernat Wirtschaft und Arbeit bereits seit Jahren eine
konsequente Digitalisierungsstrategie für einen Strukturwandel in Leipzig verfolgt. Zu
nennen sind bspw. Mitinitiator bei der Gründung SpinLab, Initiierung des Digital HubKonzeptes sowie bei der Erarbeitung eines Konzeptes für ein Technologiezentrum für
Gründer, kleine und mittlere Unternehmen und Wissenschaft.
Abbildung 1: Zuordnung des Referates Digitale Stadt
Aufgrund dieser Zuordnung wird eine Umbenennung des Dezernates Wirtschaft und
Arbeit in das Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales mit Einrichtung des
Referates vorgenommen.
b) Aufgaben
Das Referat Digitale Stadt erfüllt folgende Aufgaben:
Es ist ein Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für digitale Zukunftsthemen
innerhalb der Stadtverwaltung (außer eGovernment Anwendungen) sowie nach
„außen“ in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und
Wissenschaft,
Es unterstützt den wirtschaftlichen Strukturwandels hin zur Digitalisierung.
Es ist Plattform zur Vernetzung von Unternehmen, Forschungs- und
Transfereinrichtungen aus dem Bereich der Digitalwirtschaft.
Es ist eine Servicestelle, die die Entwicklung und Umsetzung von innovativen
Projekten sowohl mit kommunalen Mitteln als auch aus Fördermitteln vorantreibt
und übergreifende Pilotprojekte ko-finanziert, koordiniert und teilweise in
Eigenverantwortung umsetzt.
Es ist eine interne Serviceeinheit für die Stadtverwaltung, die Fachämter bei der
Konzeption sowie Umsetzung innovativer Projekte unterstützt (inkl. Überblick über
die Förderlandschaft, Mittelakquise und Fördermittelmanagement).
Es ist eine Einheit, die die Stadt Leipzig zu dem Thema Digitalisierung auf
nationaler und internationaler Ebene vertritt und für die Stadt wirbt (z. B. nationale
Dialogplattform Smart City, internationales Morgenstadtnetzwerk).
4/9
Es ist eine Einheit, die kooperative Innovationsprozesse zwischen Verwaltung
und den Beteiligungsunternehmen initiiert und koordiniert.
Das Referat Digitale Stadt unterstützt dabei die verbindliche Koordinierung von
Projekten im öffentlichen Raum und agiert im Unterschied zu den laufenden
Digitalisierungsprojekten in den Dezernaten (wie zum Beispiel zu MoVe des
Dezernates I sowie Smart Infrastructure Hubs, E-Mobilität des Amtes für
Wirtschaftsförderung) als Impulsgeber für die Strategieentwicklung, interne
Schnittstelle und Beratungseinheit für die gesamte Stadtverwaltung im Bereich Smart
City sowie zu den Beteiligungsunternehmen. Dies beinhaltet insbesondere die
Beratung der Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung von digitalen
innovativen (Pilot-)Projekten sowie bei der Fördermittelakquise.
Abbildung 2: Abgrenzung des Referates Digitale Stadt zu den Tätigkeiten des Dez. I sowie Dez. VII und des
Amtes für Wirtschaftsförderung
c) Zusammenarbeit Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen
Um die Tätigkeiten von Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen im Bereich
Digitalisierung abzustimmen und gemeinsame Strategien und Projekte zu entwickeln,
erfolgen Abordnungen in Teilzeit aus den Beteiligungsunternehmen (insb. LVV, SWL,
LWB, LVB, Lecos) in das Referat. Dadurch fungieren die Mitarbeiter der
Beteiligungsunternehmen als Schnittstelle in die Unternehmen und arbeiten an
konkreten gemeinsamen Projekten mit den Mitarbeitern des Referates. Die
Abordnung erfolgt über Kooperationsvereinbarungen zwischen Stadtverwaltung und
dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen. Die jeweilige Entscheidungskompetenz der
Rats- bzw. der Gesellschafterversammlungen bleibt davon unberührt.
d) Expertenkommission
Dem Referat Digitale Stadt wird eine Expertenkommission mit externen Vertretern
aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft an die Seite gestellt, der die Stadt
Leipzig im Digitalisierungsprozess begleitet und berät. Die Kommission begleitet
gleichzeitig die Arbeit des Smart Infrastructure Hubs.
5/9
1.3 Realisierungs-/Zeithorizont
Das Referat nimmt seine Arbeit zum 01. April 2019 auf. Für das Jahr 2019 sind u.a. folgende
Arbeitsbausteine vorgesehen, die z.T. bereits aktuell durch den Aufbaustab wahrgenommen
werden/wurden:
Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Fachkonzept „Leipzig.digital“
(Arbeitstitel) im Sinne eines Fachkonzeptes im INSEK 2030 zur Digitalisierung
unter Berücksichtigung vorhandener Strategien und Projekte in der
Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen
Aufbau der externen Expertenkommission und konstituierende Sitzung
Vorbereitende Maßnahmen und beginnende Arbeiten an einer Urbanen Daten
Plattform (auf Basis der bestehenden Geodateninfrastruktur) zum verbesserten
Datenaustausch zwischen Fachämtern und Beteiligungsunternehmen für
Planungen (z.B. große Neubauvorhaben), Prognosen und Szenarien (z.B.
Starkregenereignisse) und daraus abgeleitet gemeinsamen Handlungsweisen.
Der Aufbau einer zentralen Urbanen Datenplattform auf Basis der vorhandenen
Geodateninfrastruktur (GDI-L) ist die Grundlage für zukünftige
Digitalisierungsprojekte sowie wesentliche Datenplattform für bereits laufende
Fördermittelprojekte (u.a. Data Lotce oder LowCarb). Die inhaltliche Federführung
in der Vorbereitung und Umsetzung der Datenplattform liegt beim Amt für
Geoinformation und Bodenordnung.
Fortführung und Vorbereitung erster Projekte, z.B.:
Smart Infrastructure Hub zur Förderung von Start-Ups (Begleitung der
Umsetzung des Hubs, z.B. Unterstützung bei Standortsuche und Akquise von
weiteren Fördermitteln für Innovationsförderung),
Innovative Verkehrsprojekte, z.B. ABSOLUT: Autonomer Busshuttle Leipzig
Messe zum BMW-Werk,
Initiierung von Veranstaltungen und Diskussionsforen zum Thema
Digitalisierung mit der Leipziger Bevölkerung, Unternehmen und
Wissenschaftseinrichtungen
Umsetzung der beantragten EU-Förderprojekte EfficienCE (Interreg) und
SPARCS 2.0 (HORIZON 2020) (bei Bewilligung durch den Fördermittelgeber)
Eigene Fördermittelakquise sowie Unterstützung der Fachämter bei
Antragstellungen und Fördermittelmanagement im Bereich Digitalisierung
6/9
2. Finanzielle Auswirkungen
Für das Referat Digitale Stadt wurden in die Planung des Doppelhaushaltes 2019: 300 T€
und 2020: 500 T€ finanzielle Mittel eingestellt.
Folgende Projekte sind für eine Umsetzung in den Jahren 2019/2020 vorgesehen.
Abbildung 3: Geplante Projekte für die Umsetzung in 2019/2020 (Stand: September 2018)
7/9
3. Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Einrichtung des Referates Digitale Stadt erfolgt zum 01. April 2019. Bereits seit
01.11.2018 arbeitet ein Aufbaustab (Smart City/Triangulum Team des ASW sowie
Mitarbeiter des Dezernat VII) an den organisatorischen und inhaltlichen Aufgaben des
Referates. Das Referat erhält eine Ausstattung von 8 Stellen, wovon 3 Stellen neu im
Stellenplan 2019/2020 vorgesehen sind. Die übrigen 5 Stellen erfolgen durch Umsetzung
aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und der Dezernate VI und VII. Neben
der dauerhaften Ausstattung mit den oben genannten Stellen erhält das neue Referat die
Projektstelle „EU-Projekt Triangulum“. Durch die Umsetzung der Mitarbeiter werden bereits
vorhandene Kompetenzen im Bereich Digitalisierung gebündelt.
Die erforderlichen Personalstrukturen für die Umsetzung konkreter Projekte werden aus
Eigenmitteln der Fachämter und nicht über das Referat abgedeckt. Um den kontinuierlichen
Abstimmungsprozess und die Umsetzung konkreter Innovationsprojekte zu gewährleisten,
arbeiten Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen in Teilzeit auf Basis von
Kooperationsvereinbarungen im Referat mit. Die Weisungsbefugnis liegt weiterhin beim
entsendenden Unternehmen.
8/9
4. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Digitalisierung der Gesellschaft wird mit großen Schritten voranschreiten und sich in alle
Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erstrecken, der bereits begonnene Umbruch wird
sich fortsetzten. Dies birgt für eine Kommune erhebliche Chancen aber auch Risiken
insbesondere, wenn nur Teile der Gesellschaft davon profitieren.
Es wird die Chance vergeben, die Bedeutung der Digitalisierung und die damit verbundene
Zusammenarbeit mit den Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen über den
Dezernatsnamen und Geschäftskreis zum Ausdruck zu bringen.
.
Anlagen:
Hauptsatzungsänderung
Smart City Charta Deutschland
9/9
Anlage 1 – 6. Änderung der Hauptsatzung
6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Auf Grund von § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGvbl. S. 146),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGvbl. S. 626),
wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom XXXXXXX die
Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der letzten Änderung vom 13.10.2018
Beschluss Nr. VI-DS-05678 wie folgt geändert:
§1
Änderung des § 14 Grundstücksverkehrsausschuss
Der § 14 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Ständige/-r Vertreter/-in des Oberbürgermeisters im Vorsitz ist der/die Beigeordnete für
Wirtschaft, Arbeit und Digitales. Im Verhinderungsfalle wird er/sie durch eine/-n andere/-n
Beigeordnete/-n vertreten.“
§2
Änderung des § 17 Beratende Ausschüsse
Der § 17 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
„7. Wirtschaft, Arbeit und Digitales“
§3
Änderung des § 23 Beigeordnete
Der § 23 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„(1) Es werden sieben hauptamtliche Beigeordnete bestellt, und zwar für die
Geschäftskreise:
1. Allgemeine Verwaltung
2. Finanzen (Fachbedienstete/-r für das Finanzwesen)
3. Umwelt, Ordnung, Sport
4. Kultur
5. Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6. Stadtentwicklung und Bau
7. Wirtschaft, Arbeit und Digitales“
§4
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachtung in Kraft.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den
Anlage 2:
Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Smart City Charta –
Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten. Abrufbar unter:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-citycharta-de-engdl.pdf;jsessionid=3545AB3E3CC8EFAAEF4DCF9CBD1A101E.live11293?__blob=publicationFile&v=3
a) Smart-City-Strategien aufsetzen und gesellschaftliche Debatte dazu führen
Städte, Kreise und Gemeinden (Kommunen) gestalten aktiv den Dialog mit Wirtschaft,
Forschung und Zivil-gesellschaft, um Potenziale und Herausforderungen der digitalen
Transformation im Sinne nachhaltiger integrierter Stadtentwicklung frühzeitig zu erkennen
und abzuwägen. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsorientierten Smart-City-Strategie.
b)
Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen
Für Kommunen bleibt in Entscheidungsprozessen abzuwägen, wer in welcher Form
eingebunden werden soll und wie diese aufgebaut werden. Informelle und formelle
Beteiligungsprozesse sowie analoge und digitale Verfahren sind zu nutzen, zu verzahnen
und sollten aufeinander aufbauen. Einige Kommunen haben sich bereits
Beteiligungssatzungen gegeben, in denen Kriterien und Regeln vorgegeben sind, nach
denen die Verwaltung prüfen sollte, ob Planungen und anstehende Entscheidungen
beteiligungsrelevant sind.
c)
Bedarfs-, Risiko- und Wirkungsanalysen durchführen
Vor der Investition in neue Projekte führen Kommunen zunächst eine
Bestandsaufnahme durch, definieren ihre Ziele und identifizieren den Bedarf.
Projekte sollten in die Gesamtstrategie passen, nach einer Risikoabschätzung
priorisiert und in Maßnahmenplänen konkretisiert werden. Die Umsetzung wird durch
Soll-Ist-Vergleiche überprüft. Ein laufendes Monitoring ist sinnvoll. Auch
Datenerhebung, -haltung und -nutzung, IT-Sicherheit sowie vorhandene
Kompetenzen und Ressourcen sollten systematisch analysiert werden.
Die Forschung evaluiert Digitalisierungsprojekte, führt Wirkungsanalysen durch und
sammelt gute Beispiele, um die Kommunen bei der Bewertung solcher Projekte zu
unterstützen. Sie soll zudem frühzeitig Bestandsaufnahmen, Bedarfs- und
Risikoanalysen durchführen und hier den sich schnell wandelnden
Herausforderungen wie z. B. bezüglich des Internets der Dinge, der Datenhoheit, des
Datenschutzes oder der Barrierefreiheit nachgehen.
d)
Möglichkeiten für Co-Creation in der Stadtentwicklung ausbauen, lokale Wirtschaft und
Quartiere stärken
Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickeln in enger
Zusammenarbeit neue digitale Dienste (Co-Creation), nutzen die Digitalisierung im
Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung und stärkenlokale Wirtschaft und
zivilgesellschaftliches Engagement. Derzeit aktuelle Ansätze wie „Citizen Sensing“,
„Sharing“ oder „Crowd-Mapping“ sollten geprüft werden, um z. B. neue Lösungen für
Mobilität, Infrastruktur oder Ressourceneffizienz zu generieren. Formate wie offene
Werkstätten (FabLabs), Hackathons, Ideenwett-bewerbe oder Think Tanks gilt es zu
nutzen und weiterzuentwickeln.
Bund, Länder und Kommunen unterstützen neue Geschäfts-, Betreiber- und
Finanzierungsmodelle, die aussolchen Partnerschaften entstehen und tragen so zu einer
Verstetigung der Innovationskultur bei.
e)
Geeigneten regulatorischen Rahmen schaffen
Bund und Länder sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gefragt, Kommunen bei
der Entwicklung und Umsetzung eigener Digitalisierungsstrategien zu unterstützen. Die
Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss hierfür verbessert
werden. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie insbesondere das Vergaberecht oder
das Gemeindewirtschaftsrecht werden oft als Hindernisse für neue
Kooperationsformen und Geschäftslösungen genannt. Regulatorische Ausnahmen
sollten geprüft werden. Kommunen werden bei der Ausgestaltung und
Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen frühzeitig
eingebunden. Bund und Länder beraten bei neuen und komplexen Fragestellungen
und greifen Anregungen aus den Kommunen auf. Experimentierräume und
Reallabore mit aufgelockerter Regulierung werden ermöglicht. So können SmartCity-Ansätze getestet, Innovation gefördert und Technologien schneller zur
Marktreife gebracht werden.
Insbesondere der Bund sollte dazu auch auf europäischer Ebene Einfluss auf für
Kommunen relevante Rechtsetzungsvorhaben nehmen.
Die Forschung unterstützt die Umsetzung und evtl. erforderliche Weiterentwicklung
des rechtlichen Rahmens durch geeignete Studien, um mögliche Hemmnisse zu
identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen.
f)
Smart-City-Lösungen pilotieren
Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft probieren gemeinsam
in Pilotprojekten, Reallaboren oder Modellquartieren Konzepte und Technologien in
einem überschaubaren, reversiblen Rahmen aus. Auswirkungen können geprüft und
die Qualität verbessert werden. Wichtig dabei ist, in einem fest definierten Rahmen
die Fehlertoleranz (Fail Fast) zu erhöhen und Möglichkeiten zu schaffen, die
Kommunalverwaltungen beim Management solcher Projekte zu unterstützen und zu
entlasten. Dies trägt zu einer offeneren Innovationskultur bei und ermöglicht eine
frühe Einbindung der Zivilgesellschaft.
Die Forschung begleitet gemeinsam mit den Kommunen Pilotprojekte durch ein
systematisches Monitoring, evaluiert sie und fördert deren Vernetzung und
Verwertung. Dies betrifft die Zielerreichung, Auswirkungen wie auch strukturelle
Rahmenbedingungen, Ressourcen und Kompetenzen. Zur Begleitforschung gehört
auch der Wissens- und Innovationstransfer in Praxis und Öffentlichkeit. Dafür sollten
Projektbeschreibungen, Erfahrungs- und Evaluationsberichte auf einer gemeinsamen
Plattform gesammelt und zugänglich gemacht werden.
g)
Freie Nutzung von Daten (Open Data) abwägen und weitgehend ermöglichen
Kommunen prüfen, wie sie ihre Daten entsprechend den Open-Data-Prinzipien
allgemein
freigeben
können.
Dabei
ist
abzuwägen
zwischen
dem
Gemeinwohlinteresse an einem offenen Daten-Ökosystem, zuwiderlaufenden
Belangen des Gemeinwohls und den Rechten und Interessen betroffener Personen
(u. a. Daten-schutz). Daten, die elektronisch verarbeitet werden können, sind eine
wertvolle Ressource. Offene Dateneröffnen die Chance auf mehr Teilhabe,
Transparenz und können Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen
bedeuten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Belange der öffentlichen
Sicherheit und laufende Verwaltungsentscheidungen können dagegensprechen.
Einige Bundesländer regeln dies u. a. in Informationsfreiheits- und
Transparenzgesetzen.
In den Ländern, in denen es solche Gesetze nicht gibt, können sich die Kommunen
z. B. eigene Transparenz-satzungen geben und darin vorgeben, welche Daten in
welcher Form zugänglich sind. Die Möglichkeit der Offenlegung von
Verwaltungsdaten kann auch auf Basis geltender E-Government-Gesetze
geschehen.
Zur Freigabe von Daten bestehen diverse Varianten. Empfehlenswert sind freie und
offen zugängliche, maschinenlesbare Daten ohne lizenzrechtliche oder andere
Einschränkungen bei der Nachnutzung (OpenData). Es kann mit Blick auf den
Datenschutz sinnvoll sein, Auflagen oder andere Einschränkungen zumachen. Auch
ist abzuwägen, ob eigene öffentliche oder privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle
oder offene Daten mehr Wertschöpfung zum Wohle der Stadtgesellschaft
ermöglichen.
h)
Aktivitäten zur digitalen Transformation als Qualitätsmerkmal kommunizieren
Kommunen nutzen die Potenziale der Smart City als Standortfaktor für
Einwohnerinnen und Einwohner, Ideenträger und Unternehmen. Indem Smart-CityAnsätze Quartiere für ihre Bewohnerinnen und Bewohner aufwerten, z. B. durch
neue Mobilitätskonzepte, können sie deren Wertschätzung für ihre Stadt, ihren Kreis
oder ihre Gemeinde stärken. Einige Kommunen haben Smart City als Marke
positioniert,
stellen Informationsmaterialien
zur Verfügung und
bieten
Beteiligungsportale an, um ihren Ansatz einer zukunftsorientierten, integrativen und
nachhaltigen Stadt zu verdeutlichen.
i)
Bedarfsgerechte Finanzierung zur Gestaltung der digitalen Transformation
sicherstellen
Kommunen müssen die erforderlichen Investitionen in die technische Infrastruktur
und in die Bereitstellung von qualifiziertem Personal zur Konzeption und zum Betrieb
digitaler Anwendungen unter Bedingungen der Ressourcenknappheit umsetzen.
Dennoch ist es wichtig, dass Kommunen die für eine nachhaltige Gestaltung der
digitalen Transformation notwendigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen
zur Verfügung stellen und gegebenenfalls gemeinsam mit den Menschen vor Ort
Prioritäten neu überdenken. Hierzu müssen auch neue Finanzierungsinstrumente wie
z. B. Datenüberlassung als Vergütung geprüft werden.
Bund und Länder sollten zur Schließung der Finanzierungbedarfe im Rahmen ihrer
jeweiligen Zuständigkeiten beitragen. Sie sollen stärker dazu beitragen, eine
bedarfsgerechte ausreichende kommunale Finanzausstattung sicherzustellen, und
ergänzende Förderprogramme zur Unterstützung integrierter und nachhaltiger SmartCity-(Pilot-)Ansätze abstimmen und verbreitern. Der Bund sollte sich auch auf
europäischer Ebene für eine entsprechende Ausgestaltung von einschlägigen
Förderprogrammen und Initiativen einsetzen.
Die Forschung wertet Finanzierungs- und Betreibermodelle (Public-PrivatePartnerships) für z. B. öffentliche Infrastruktur konstruktiv-kritisch aus und gibt auf
dieser Basis praxisorientierte Handlungshinweise. Hierzu fehlen derzeit noch
Bewertungsund
Abwägungskriterien,
eine
Folgenabschätzung
sowie
Handlungsempfehlungen für Kommunen.
j)
Technisch notwendige Standardisierung vorantreiben und Nutzer enger
einbinden
Nationale,
europäische
und
internationale
Normungsund
Regelsetzungsorganisationen entwickeln offene Schnittstellen und Standards, um
inter- und intrakommunale Kooperationen und Modularität von Systemen zu
ermöglichen sowie technische Abhängigkeiten zu vermeiden.
Es ist zu prüfen, ob die unterschiedliche Nutzungsdauer von IT-Komponenten zu
Kosten- und Sicherheitsrisiken führen kann. Zukünftig sollte die Komponenten- und
Updateverfügbarkeit über die gesamte Nutzungs-dauer des Systems als Kernfrage in
alle Betrachtungen einbezogen werden. Schon zum Zeitpunkt der Beschaffung
müssen Betreiber und Lieferant die Versorgung mit Wartungsmöglichkeiten,
Betriebsmitteln und Ersatzteilen planen. Für ein solches Obsoleszens-Management
sind technologieoffene und den langfristigen Betrieb der eingesetzten Technik
sichernde
Standards
zu
beschreiben.
Die
hierfür
notwendigen
Regelsetzungsaktivitäten sollten international abgestimmt werden.
Normung und Standardisierung sollen sich ausschließlich auf den engeren Rahmen
der technischen Systeme fokussieren. Standards müssen die Bedarfe und
Anforderungen der Nachfrageseite (Kommunen)stärker in den Blick nehmen. Die
Vertretung von Bund, Ländern und Kommunen in den Gremien sollte verbessert
werden. Standards sollen Open-Source, Open-Access, Interoperabilität und
Transparenz nichteinschränken und nicht zu Abhängigkeits-Effekten (Lock-In-Effekt)
führen.
Für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung erfüllt der IT-Planungsrat die
zentrale Koordinierungs- und Standardisierungsfunktion. Die Zusammenarbeit von
Bund, Ländern und Kommunen in diesem Gremium sollte intensiviert werden, damit
die Standards im Sinne des Allgemeinwohls ausgestaltet werden und praktikabel
anwendbar sind.
k)
Räumliche und Sektor-übergreifende Auswirkungen begleiten
Die Forschung untersucht die Wirkungen der Vernetzung von Infrastrukturen vertieft
Sektor-übergreifend. So kann deren Beitrag u. a. zu den Nachhaltigkeitszielen, zu
Stabilität des Betriebs und IT-Sicherheit bewertet werden. Die Digitalisierung ist aktiv
durch vielfältige Disziplinen zu begleiten, um ihre Wirkungen auf die Eigenart der
Städte, die Zukunftsfähigkeit oder auf städtische und ländliche Lebensräume wie
auch im Quartier zu untersuchen. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf die
Arbeits- und Lebenswelt unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu untersuchen.
Die Forschung untersucht neben den sozialen Aspekten die räumlichen und
ökologischen Auswirkungen der Digitalisierung und Vernetzung. Ihre Wirkungen z. B.
auf Flächenverbrauch, Flächennutzungen, Emissionen, Ressourcen- und
Energieverbrauch u. a. durch Rebound-Effekte sind empirisch bisher kaum
untersucht. Dies gilt es zu ändern.
l)
Erfahrungsaustausch
Kompetenzaufbau fördern
und
Kooperationen
zwischen
Kommunen
sowie
Die Forschung und Kommunenbereiten ihre Ergebnisse praxisgerecht z. B. durch
Checklisten, Leitfäden und Prüfraster auf. Insbesondere kleinere oder weniger
finanzstarke Kommunen werden so unterstützt, die digitale Transformation
voranzutreiben, Fehlentwicklungen zu vermeiden und erfolgreiche Projekte zu
replizieren.
Bund, Länder sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Forschungs- und
Weiterbildungseinrichtungen
stärken
den
Erfahrungsaustausch
zwischen
Kommunen. Der Erfahrungsaustausch wird durch gezielte Maßnahmen zum
Kompetenzaufbau unterstützt, damit das voneinander Gelernte vor Ort besser in die
Praxisübertragen werden kann.