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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445944.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06537 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Einrichtung des Referates Digitale Stadt - 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit FA Allgemeine Verwaltung FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 23.01.2019 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird in Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales umbenannt. Dazu wird die als Anlage 1 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig beschlossen. 2. Die Einrichtung des Referates Digitale Stadt wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Ausbau der bestehenden Geodateninfrastruktur Leipzig (GDI-L) zu einer Urbanen Datenplattform wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Sonstiges: Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Die Digitalisierung ist ein umfassender Prozess, der neben der Stadtverwaltung, Wissenschaft und Unternehmen die gesamte Stadtgesellschaft betrifft. Derzeit beschäftigen sich Fachämter und die Beteiligungsunternehmen dezentral und projektbezogen mit Digitalisierungsaspekten. Es fehlt eine Struktureinheit, in der übergeordnet alle Bestrebungen zum Thema koordiniert und weiterentwickelt werden. Hierfür wird ein Vorschlag zum Beschluss vorgelegt. 1/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge bis 2019 2020 nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 300.000 1.100.11.1.1.0227, Sachkonto 42 71 12 00 "Besondere Verwaltungsund Betriebskostenaufwendung en dezentral" 500.000 1.100.11.1.1.0227, Sachkonto 42 71 12 00 "Besondere Verwaltungsund Betriebskostenaufwendung en dezentral" Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 2/9 nein ja, 1. Sachverhalt: 1.1 Anlass Die digitale Transformation ist ein umfassender Prozess, der neben der Stadtverwaltung, Wissenschaft, Unternehmen alle Lebensbereiche und die gesamte Stadtgesellschaft betrifft. Im Januar 2018 wurde in der Klausur des Oberbürgermeisters die erste Digitalisierungsstrategie beraten, welche bereits die Gründung eines Referates „Digitale Stadt“ umfasste. Die Aufgaben und Strukturen des neuen Referates wurden in den letzten Monaten konkretisiert und werden mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein wesentliches Merkmal der digitalen Transformation ist es, dass die Reichweite und Wirkungsweisen der mit ihr einhergehenden Veränderungen heute noch nicht vollständig zu erfassen sind. Jedoch bietet die Digitalisierung in Form von modernen Technologien die Möglichkeit, eine Stadt nachhaltiger, ressourceneffizienter, wettbewerbsfähiger und sozial inklusiver zu gestalten und damit die Lebensqualität ihrer Bewohner zu verbessern. Die Digitalisierung wird das gesamte Wertschöpfungsmodell im Bereich der industriellen Produktion, der Erbringung von Dienstleistungen, des Handels und der Distribution von Waren bis zu öffentlichen Dienstleistungsangeboten und Leistungen der Daseinsvorsorge radikal verändern. Durch die sinnvolle Vernetzung von Infrastrukturen, Verkehren, Immobilien, Energie- und Informationsflüssen werden sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, Prozessoptimierungen, Produktivitätssprünge und Effizienzgewinne erreicht. Besonders der Wirtschaftsstandort Leipzig profiliert sich zunehmend im Bereich Digitales: eine lebendige Gründerszene verknüpft sich in den Bereichen Energie, Gesundheit und Smart City durch den Smart Infrastructure Hub erfolgreich mit den bereits etablierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in diesen Bereichen. Auch internationale Investoren und Startups zeigen verstärkt Interesse am Digitalstandort Leipzig. Doch auch für die hier ansässigen kleineren und mittleren Unternehmen bietet der Einsatz neuer Technologien die Möglichkeit, ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, um schlussendlich neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Fokussierung der Wirtschaftsförderung durch die Stadt Leipzig. Zur Nutzung der vielfältigen Chancen der digitalen Transformation, der Bewältigung ihrer Herausforderungen und Minimierung ihrer Risiken, hat die Stadtverwaltung Aufgaben als Steuerer, Kooperationspartner, Förderer und Initiator, einhergehend mit entsprechenden strategischen Ansätzen und Instrumenten (siehe auch Smart City-Charta des Bundes) wahrzunehmen. Dieser Anspruch an die Stadtverwaltung ist im Querschnittsthema „Digitale Stadt“ im INSEK Leipzig 2030 formuliert. Derzeit beschäftigen sich verschiedene Fachbereiche der Stadt Leipzig dezentral und überwiegend projektbezogen mit den verschiedenen Aspekten der Digitalisierung. Gleichzeitig werden in den Beteiligungsunternehmen Digitalisierungsstrategien und -projekte mit beachtlichen Erfolgen entwickelt und umgesetzt. Hierfür entsteht zunehmend ein Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf mit der Stadtverwaltung. Um den im Querschnittsthema „Digitale Stadt“ im INSEK Leipzig 2030 formulierten Themen und Herausforderungen gerecht zu werden, fehlt gegenwärtig eine handlungsfähige, integriert arbeitende Struktureinheit. Das bedeutet, dass dort übergeordnet alle Bestrebungen zu diesem Thema zusammenlaufen, Strategien entwickelt sowie Projekte initiiert und teilweise bearbeitet werden, um die Chancen, Herausforderungen und Folgen der Digitalisierung für die Stadt Leipzig nicht nur hinzunehmen, sondern aktiv zu gestalten. Die neue Struktureinheit ist somit dafür verantwortlich, die Chancen der Digitalisierung für die wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, um die Stadt Leipzig und die Region wettbewerbsfähig und innovativ aufzustellen. 3/9 1.2 Operative Umsetzung In einem internen Bearbeitungsprozess wurde seit Anfang 2018 ein Vorschlag für die Anordnung und die Ausgestaltung einer Struktureinheit zum Thema Digitalisierung erarbeitet. a) Struktur Es wurden verschiedene Varianten (u.a. Stabstelle, externe Bearbeitung) und Zuordnungen (u.a. Geschäftsbereich, Amtsebene) erwogen. Im Variantenvergleich ergab sich die Einrichtung eines Referates im Dezernat VII als die bestmögliche Variante, u. a. weil das Dezernat Wirtschaft und Arbeit bereits seit Jahren eine konsequente Digitalisierungsstrategie für einen Strukturwandel in Leipzig verfolgt. Zu nennen sind bspw. Mitinitiator bei der Gründung SpinLab, Initiierung des Digital HubKonzeptes sowie bei der Erarbeitung eines Konzeptes für ein Technologiezentrum für Gründer, kleine und mittlere Unternehmen und Wissenschaft. Abbildung 1: Zuordnung des Referates Digitale Stadt Aufgrund dieser Zuordnung wird eine Umbenennung des Dezernates Wirtschaft und Arbeit in das Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales mit Einrichtung des Referates vorgenommen. b) Aufgaben Das Referat Digitale Stadt erfüllt folgende Aufgaben:  Es ist ein Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für digitale Zukunftsthemen innerhalb der Stadtverwaltung (außer eGovernment Anwendungen) sowie nach „außen“ in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft,  Es unterstützt den wirtschaftlichen Strukturwandels hin zur Digitalisierung.  Es ist Plattform zur Vernetzung von Unternehmen, Forschungs- und Transfereinrichtungen aus dem Bereich der Digitalwirtschaft.  Es ist eine Servicestelle, die die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten sowohl mit kommunalen Mitteln als auch aus Fördermitteln vorantreibt und übergreifende Pilotprojekte ko-finanziert, koordiniert und teilweise in Eigenverantwortung umsetzt.  Es ist eine interne Serviceeinheit für die Stadtverwaltung, die Fachämter bei der Konzeption sowie Umsetzung innovativer Projekte unterstützt (inkl. Überblick über die Förderlandschaft, Mittelakquise und Fördermittelmanagement).  Es ist eine Einheit, die die Stadt Leipzig zu dem Thema Digitalisierung auf nationaler und internationaler Ebene vertritt und für die Stadt wirbt (z. B. nationale Dialogplattform Smart City, internationales Morgenstadtnetzwerk). 4/9  Es ist eine Einheit, die kooperative Innovationsprozesse zwischen Verwaltung und den Beteiligungsunternehmen initiiert und koordiniert. Das Referat Digitale Stadt unterstützt dabei die verbindliche Koordinierung von Projekten im öffentlichen Raum und agiert im Unterschied zu den laufenden Digitalisierungsprojekten in den Dezernaten (wie zum Beispiel zu MoVe des Dezernates I sowie Smart Infrastructure Hubs, E-Mobilität des Amtes für Wirtschaftsförderung) als Impulsgeber für die Strategieentwicklung, interne Schnittstelle und Beratungseinheit für die gesamte Stadtverwaltung im Bereich Smart City sowie zu den Beteiligungsunternehmen. Dies beinhaltet insbesondere die Beratung der Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung von digitalen innovativen (Pilot-)Projekten sowie bei der Fördermittelakquise. Abbildung 2: Abgrenzung des Referates Digitale Stadt zu den Tätigkeiten des Dez. I sowie Dez. VII und des Amtes für Wirtschaftsförderung c) Zusammenarbeit Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen Um die Tätigkeiten von Stadtverwaltung und Beteiligungsunternehmen im Bereich Digitalisierung abzustimmen und gemeinsame Strategien und Projekte zu entwickeln, erfolgen Abordnungen in Teilzeit aus den Beteiligungsunternehmen (insb. LVV, SWL, LWB, LVB, Lecos) in das Referat. Dadurch fungieren die Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen als Schnittstelle in die Unternehmen und arbeiten an konkreten gemeinsamen Projekten mit den Mitarbeitern des Referates. Die Abordnung erfolgt über Kooperationsvereinbarungen zwischen Stadtverwaltung und dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen. Die jeweilige Entscheidungskompetenz der Rats- bzw. der Gesellschafterversammlungen bleibt davon unberührt. d) Expertenkommission Dem Referat Digitale Stadt wird eine Expertenkommission mit externen Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft an die Seite gestellt, der die Stadt Leipzig im Digitalisierungsprozess begleitet und berät. Die Kommission begleitet gleichzeitig die Arbeit des Smart Infrastructure Hubs. 5/9 1.3 Realisierungs-/Zeithorizont Das Referat nimmt seine Arbeit zum 01. April 2019 auf. Für das Jahr 2019 sind u.a. folgende Arbeitsbausteine vorgesehen, die z.T. bereits aktuell durch den Aufbaustab wahrgenommen werden/wurden:  Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Fachkonzept „Leipzig.digital“ (Arbeitstitel) im Sinne eines Fachkonzeptes im INSEK 2030 zur Digitalisierung unter Berücksichtigung vorhandener Strategien und Projekte in der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen  Aufbau der externen Expertenkommission und konstituierende Sitzung  Vorbereitende Maßnahmen und beginnende Arbeiten an einer Urbanen Daten Plattform (auf Basis der bestehenden Geodateninfrastruktur) zum verbesserten Datenaustausch zwischen Fachämtern und Beteiligungsunternehmen für Planungen (z.B. große Neubauvorhaben), Prognosen und Szenarien (z.B. Starkregenereignisse) und daraus abgeleitet gemeinsamen Handlungsweisen. Der Aufbau einer zentralen Urbanen Datenplattform auf Basis der vorhandenen Geodateninfrastruktur (GDI-L) ist die Grundlage für zukünftige Digitalisierungsprojekte sowie wesentliche Datenplattform für bereits laufende Fördermittelprojekte (u.a. Data Lotce oder LowCarb). Die inhaltliche Federführung in der Vorbereitung und Umsetzung der Datenplattform liegt beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung.  Fortführung und Vorbereitung erster Projekte, z.B.:  Smart Infrastructure Hub zur Förderung von Start-Ups (Begleitung der Umsetzung des Hubs, z.B. Unterstützung bei Standortsuche und Akquise von weiteren Fördermitteln für Innovationsförderung),  Innovative Verkehrsprojekte, z.B. ABSOLUT: Autonomer Busshuttle Leipzig Messe zum BMW-Werk,  Initiierung von Veranstaltungen und Diskussionsforen zum Thema Digitalisierung mit der Leipziger Bevölkerung, Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen  Umsetzung der beantragten EU-Förderprojekte EfficienCE (Interreg) und SPARCS 2.0 (HORIZON 2020) (bei Bewilligung durch den Fördermittelgeber)  Eigene Fördermittelakquise sowie Unterstützung der Fachämter bei Antragstellungen und Fördermittelmanagement im Bereich Digitalisierung 6/9 2. Finanzielle Auswirkungen Für das Referat Digitale Stadt wurden in die Planung des Doppelhaushaltes 2019: 300 T€ und 2020: 500 T€ finanzielle Mittel eingestellt. Folgende Projekte sind für eine Umsetzung in den Jahren 2019/2020 vorgesehen. Abbildung 3: Geplante Projekte für die Umsetzung in 2019/2020 (Stand: September 2018) 7/9 3. Auswirkungen auf den Stellenplan Die Einrichtung des Referates Digitale Stadt erfolgt zum 01. April 2019. Bereits seit 01.11.2018 arbeitet ein Aufbaustab (Smart City/Triangulum Team des ASW sowie Mitarbeiter des Dezernat VII) an den organisatorischen und inhaltlichen Aufgaben des Referates. Das Referat erhält eine Ausstattung von 8 Stellen, wovon 3 Stellen neu im Stellenplan 2019/2020 vorgesehen sind. Die übrigen 5 Stellen erfolgen durch Umsetzung aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und der Dezernate VI und VII. Neben der dauerhaften Ausstattung mit den oben genannten Stellen erhält das neue Referat die Projektstelle „EU-Projekt Triangulum“. Durch die Umsetzung der Mitarbeiter werden bereits vorhandene Kompetenzen im Bereich Digitalisierung gebündelt. Die erforderlichen Personalstrukturen für die Umsetzung konkreter Projekte werden aus Eigenmitteln der Fachämter und nicht über das Referat abgedeckt. Um den kontinuierlichen Abstimmungsprozess und die Umsetzung konkreter Innovationsprojekte zu gewährleisten, arbeiten Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen in Teilzeit auf Basis von Kooperationsvereinbarungen im Referat mit. Die Weisungsbefugnis liegt weiterhin beim entsendenden Unternehmen. 8/9 4. Folgen bei Nichtbeschluss Die Digitalisierung der Gesellschaft wird mit großen Schritten voranschreiten und sich in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erstrecken, der bereits begonnene Umbruch wird sich fortsetzten. Dies birgt für eine Kommune erhebliche Chancen aber auch Risiken insbesondere, wenn nur Teile der Gesellschaft davon profitieren. Es wird die Chance vergeben, die Bedeutung der Digitalisierung und die damit verbundene Zusammenarbeit mit den Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen über den Dezernatsnamen und Geschäftskreis zum Ausdruck zu bringen. . Anlagen: Hauptsatzungsänderung Smart City Charta Deutschland 9/9 Anlage 1 – 6. Änderung der Hauptsatzung 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Auf Grund von § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGvbl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGvbl. S. 626), wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom XXXXXXX die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der letzten Änderung vom 13.10.2018 Beschluss Nr. VI-DS-05678 wie folgt geändert: §1 Änderung des § 14 Grundstücksverkehrsausschuss Der § 14 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: „Ständige/-r Vertreter/-in des Oberbürgermeisters im Vorsitz ist der/die Beigeordnete für Wirtschaft, Arbeit und Digitales. Im Verhinderungsfalle wird er/sie durch eine/-n andere/-n Beigeordnete/-n vertreten.“ §2 Änderung des § 17 Beratende Ausschüsse Der § 17 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert: „7. Wirtschaft, Arbeit und Digitales“ §3 Änderung des § 23 Beigeordnete Der § 23 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „(1) Es werden sieben hauptamtliche Beigeordnete bestellt, und zwar für die Geschäftskreise: 1. Allgemeine Verwaltung 2. Finanzen (Fachbedienstete/-r für das Finanzwesen) 3. Umwelt, Ordnung, Sport 4. Kultur 5. Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 6. Stadtentwicklung und Bau 7. Wirtschaft, Arbeit und Digitales“ §4 Inkrafttreten Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachtung in Kraft. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den Anlage 2: Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten. Abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-citycharta-de-engdl.pdf;jsessionid=3545AB3E3CC8EFAAEF4DCF9CBD1A101E.live11293?__blob=publicationFile&v=3 a) Smart-City-Strategien aufsetzen und gesellschaftliche Debatte dazu führen Städte, Kreise und Gemeinden (Kommunen) gestalten aktiv den Dialog mit Wirtschaft, Forschung und Zivil-gesellschaft, um Potenziale und Herausforderungen der digitalen Transformation im Sinne nachhaltiger integrierter Stadtentwicklung frühzeitig zu erkennen und abzuwägen. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsorientierten Smart-City-Strategie. b) Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen Für Kommunen bleibt in Entscheidungsprozessen abzuwägen, wer in welcher Form eingebunden werden soll und wie diese aufgebaut werden. Informelle und formelle Beteiligungsprozesse sowie analoge und digitale Verfahren sind zu nutzen, zu verzahnen und sollten aufeinander aufbauen. Einige Kommunen haben sich bereits Beteiligungssatzungen gegeben, in denen Kriterien und Regeln vorgegeben sind, nach denen die Verwaltung prüfen sollte, ob Planungen und anstehende Entscheidungen beteiligungsrelevant sind. c) Bedarfs-, Risiko- und Wirkungsanalysen durchführen Vor der Investition in neue Projekte führen Kommunen zunächst eine Bestandsaufnahme durch, definieren ihre Ziele und identifizieren den Bedarf. Projekte sollten in die Gesamtstrategie passen, nach einer Risikoabschätzung priorisiert und in Maßnahmenplänen konkretisiert werden. Die Umsetzung wird durch Soll-Ist-Vergleiche überprüft. Ein laufendes Monitoring ist sinnvoll. Auch Datenerhebung, -haltung und -nutzung, IT-Sicherheit sowie vorhandene Kompetenzen und Ressourcen sollten systematisch analysiert werden. Die Forschung evaluiert Digitalisierungsprojekte, führt Wirkungsanalysen durch und sammelt gute Beispiele, um die Kommunen bei der Bewertung solcher Projekte zu unterstützen. Sie soll zudem frühzeitig Bestandsaufnahmen, Bedarfs- und Risikoanalysen durchführen und hier den sich schnell wandelnden Herausforderungen wie z. B. bezüglich des Internets der Dinge, der Datenhoheit, des Datenschutzes oder der Barrierefreiheit nachgehen. d) Möglichkeiten für Co-Creation in der Stadtentwicklung ausbauen, lokale Wirtschaft und Quartiere stärken Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickeln in enger Zusammenarbeit neue digitale Dienste (Co-Creation), nutzen die Digitalisierung im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung und stärkenlokale Wirtschaft und zivilgesellschaftliches Engagement. Derzeit aktuelle Ansätze wie „Citizen Sensing“, „Sharing“ oder „Crowd-Mapping“ sollten geprüft werden, um z. B. neue Lösungen für Mobilität, Infrastruktur oder Ressourceneffizienz zu generieren. Formate wie offene Werkstätten (FabLabs), Hackathons, Ideenwett-bewerbe oder Think Tanks gilt es zu nutzen und weiterzuentwickeln. Bund, Länder und Kommunen unterstützen neue Geschäfts-, Betreiber- und Finanzierungsmodelle, die aussolchen Partnerschaften entstehen und tragen so zu einer Verstetigung der Innovationskultur bei. e) Geeigneten regulatorischen Rahmen schaffen Bund und Länder sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gefragt, Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Digitalisierungsstrategien zu unterstützen. Die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss hierfür verbessert werden. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie insbesondere das Vergaberecht oder das Gemeindewirtschaftsrecht werden oft als Hindernisse für neue Kooperationsformen und Geschäftslösungen genannt. Regulatorische Ausnahmen sollten geprüft werden. Kommunen werden bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen frühzeitig eingebunden. Bund und Länder beraten bei neuen und komplexen Fragestellungen und greifen Anregungen aus den Kommunen auf. Experimentierräume und Reallabore mit aufgelockerter Regulierung werden ermöglicht. So können SmartCity-Ansätze getestet, Innovation gefördert und Technologien schneller zur Marktreife gebracht werden. Insbesondere der Bund sollte dazu auch auf europäischer Ebene Einfluss auf für Kommunen relevante Rechtsetzungsvorhaben nehmen. Die Forschung unterstützt die Umsetzung und evtl. erforderliche Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens durch geeignete Studien, um mögliche Hemmnisse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen. f) Smart-City-Lösungen pilotieren Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft probieren gemeinsam in Pilotprojekten, Reallaboren oder Modellquartieren Konzepte und Technologien in einem überschaubaren, reversiblen Rahmen aus. Auswirkungen können geprüft und die Qualität verbessert werden. Wichtig dabei ist, in einem fest definierten Rahmen die Fehlertoleranz (Fail Fast) zu erhöhen und Möglichkeiten zu schaffen, die Kommunalverwaltungen beim Management solcher Projekte zu unterstützen und zu entlasten. Dies trägt zu einer offeneren Innovationskultur bei und ermöglicht eine frühe Einbindung der Zivilgesellschaft. Die Forschung begleitet gemeinsam mit den Kommunen Pilotprojekte durch ein systematisches Monitoring, evaluiert sie und fördert deren Vernetzung und Verwertung. Dies betrifft die Zielerreichung, Auswirkungen wie auch strukturelle Rahmenbedingungen, Ressourcen und Kompetenzen. Zur Begleitforschung gehört auch der Wissens- und Innovationstransfer in Praxis und Öffentlichkeit. Dafür sollten Projektbeschreibungen, Erfahrungs- und Evaluationsberichte auf einer gemeinsamen Plattform gesammelt und zugänglich gemacht werden. g) Freie Nutzung von Daten (Open Data) abwägen und weitgehend ermöglichen Kommunen prüfen, wie sie ihre Daten entsprechend den Open-Data-Prinzipien allgemein freigeben können. Dabei ist abzuwägen zwischen dem Gemeinwohlinteresse an einem offenen Daten-Ökosystem, zuwiderlaufenden Belangen des Gemeinwohls und den Rechten und Interessen betroffener Personen (u. a. Daten-schutz). Daten, die elektronisch verarbeitet werden können, sind eine wertvolle Ressource. Offene Dateneröffnen die Chance auf mehr Teilhabe, Transparenz und können Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen bedeuten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Belange der öffentlichen Sicherheit und laufende Verwaltungsentscheidungen können dagegensprechen. Einige Bundesländer regeln dies u. a. in Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen. In den Ländern, in denen es solche Gesetze nicht gibt, können sich die Kommunen z. B. eigene Transparenz-satzungen geben und darin vorgeben, welche Daten in welcher Form zugänglich sind. Die Möglichkeit der Offenlegung von Verwaltungsdaten kann auch auf Basis geltender E-Government-Gesetze geschehen. Zur Freigabe von Daten bestehen diverse Varianten. Empfehlenswert sind freie und offen zugängliche, maschinenlesbare Daten ohne lizenzrechtliche oder andere Einschränkungen bei der Nachnutzung (OpenData). Es kann mit Blick auf den Datenschutz sinnvoll sein, Auflagen oder andere Einschränkungen zumachen. Auch ist abzuwägen, ob eigene öffentliche oder privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle oder offene Daten mehr Wertschöpfung zum Wohle der Stadtgesellschaft ermöglichen. h) Aktivitäten zur digitalen Transformation als Qualitätsmerkmal kommunizieren Kommunen nutzen die Potenziale der Smart City als Standortfaktor für Einwohnerinnen und Einwohner, Ideenträger und Unternehmen. Indem Smart-CityAnsätze Quartiere für ihre Bewohnerinnen und Bewohner aufwerten, z. B. durch neue Mobilitätskonzepte, können sie deren Wertschätzung für ihre Stadt, ihren Kreis oder ihre Gemeinde stärken. Einige Kommunen haben Smart City als Marke positioniert, stellen Informationsmaterialien zur Verfügung und bieten Beteiligungsportale an, um ihren Ansatz einer zukunftsorientierten, integrativen und nachhaltigen Stadt zu verdeutlichen. i) Bedarfsgerechte Finanzierung zur Gestaltung der digitalen Transformation sicherstellen Kommunen müssen die erforderlichen Investitionen in die technische Infrastruktur und in die Bereitstellung von qualifiziertem Personal zur Konzeption und zum Betrieb digitaler Anwendungen unter Bedingungen der Ressourcenknappheit umsetzen. Dennoch ist es wichtig, dass Kommunen die für eine nachhaltige Gestaltung der digitalen Transformation notwendigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen und gegebenenfalls gemeinsam mit den Menschen vor Ort Prioritäten neu überdenken. Hierzu müssen auch neue Finanzierungsinstrumente wie z. B. Datenüberlassung als Vergütung geprüft werden. Bund und Länder sollten zur Schließung der Finanzierungbedarfe im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten beitragen. Sie sollen stärker dazu beitragen, eine bedarfsgerechte ausreichende kommunale Finanzausstattung sicherzustellen, und ergänzende Förderprogramme zur Unterstützung integrierter und nachhaltiger SmartCity-(Pilot-)Ansätze abstimmen und verbreitern. Der Bund sollte sich auch auf europäischer Ebene für eine entsprechende Ausgestaltung von einschlägigen Förderprogrammen und Initiativen einsetzen. Die Forschung wertet Finanzierungs- und Betreibermodelle (Public-PrivatePartnerships) für z. B. öffentliche Infrastruktur konstruktiv-kritisch aus und gibt auf dieser Basis praxisorientierte Handlungshinweise. Hierzu fehlen derzeit noch Bewertungsund Abwägungskriterien, eine Folgenabschätzung sowie Handlungsempfehlungen für Kommunen. j) Technisch notwendige Standardisierung vorantreiben und Nutzer enger einbinden Nationale, europäische und internationale Normungsund Regelsetzungsorganisationen entwickeln offene Schnittstellen und Standards, um inter- und intrakommunale Kooperationen und Modularität von Systemen zu ermöglichen sowie technische Abhängigkeiten zu vermeiden. Es ist zu prüfen, ob die unterschiedliche Nutzungsdauer von IT-Komponenten zu Kosten- und Sicherheitsrisiken führen kann. Zukünftig sollte die Komponenten- und Updateverfügbarkeit über die gesamte Nutzungs-dauer des Systems als Kernfrage in alle Betrachtungen einbezogen werden. Schon zum Zeitpunkt der Beschaffung müssen Betreiber und Lieferant die Versorgung mit Wartungsmöglichkeiten, Betriebsmitteln und Ersatzteilen planen. Für ein solches Obsoleszens-Management sind technologieoffene und den langfristigen Betrieb der eingesetzten Technik sichernde Standards zu beschreiben. Die hierfür notwendigen Regelsetzungsaktivitäten sollten international abgestimmt werden. Normung und Standardisierung sollen sich ausschließlich auf den engeren Rahmen der technischen Systeme fokussieren. Standards müssen die Bedarfe und Anforderungen der Nachfrageseite (Kommunen)stärker in den Blick nehmen. Die Vertretung von Bund, Ländern und Kommunen in den Gremien sollte verbessert werden. Standards sollen Open-Source, Open-Access, Interoperabilität und Transparenz nichteinschränken und nicht zu Abhängigkeits-Effekten (Lock-In-Effekt) führen. Für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung erfüllt der IT-Planungsrat die zentrale Koordinierungs- und Standardisierungsfunktion. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in diesem Gremium sollte intensiviert werden, damit die Standards im Sinne des Allgemeinwohls ausgestaltet werden und praktikabel anwendbar sind. k) Räumliche und Sektor-übergreifende Auswirkungen begleiten Die Forschung untersucht die Wirkungen der Vernetzung von Infrastrukturen vertieft Sektor-übergreifend. So kann deren Beitrag u. a. zu den Nachhaltigkeitszielen, zu Stabilität des Betriebs und IT-Sicherheit bewertet werden. Die Digitalisierung ist aktiv durch vielfältige Disziplinen zu begleiten, um ihre Wirkungen auf die Eigenart der Städte, die Zukunftsfähigkeit oder auf städtische und ländliche Lebensräume wie auch im Quartier zu untersuchen. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenswelt unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu untersuchen. Die Forschung untersucht neben den sozialen Aspekten die räumlichen und ökologischen Auswirkungen der Digitalisierung und Vernetzung. Ihre Wirkungen z. B. auf Flächenverbrauch, Flächennutzungen, Emissionen, Ressourcen- und Energieverbrauch u. a. durch Rebound-Effekte sind empirisch bisher kaum untersucht. Dies gilt es zu ändern. l) Erfahrungsaustausch Kompetenzaufbau fördern und Kooperationen zwischen Kommunen sowie Die Forschung und Kommunenbereiten ihre Ergebnisse praxisgerecht z. B. durch Checklisten, Leitfäden und Prüfraster auf. Insbesondere kleinere oder weniger finanzstarke Kommunen werden so unterstützt, die digitale Transformation voranzutreiben, Fehlentwicklungen zu vermeiden und erfolgreiche Projekte zu replizieren. Bund, Länder sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen stärken den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen. Der Erfahrungsaustausch wird durch gezielte Maßnahmen zum Kompetenzaufbau unterstützt, damit das voneinander Gelernte vor Ort besser in die Praxisübertragen werden kann.