Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442394.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06463
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 446 "Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften X Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll der Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-01625ÄA-001) umgesetzt werden.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
2/4
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte
und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich die Bedingungen für
die Fortführung bestehender und die Ansiedlung zusätzlicher Handelsnutzungen verbessern.
Die zugleich angestrebten sonstigen Nutzungen, die auf eine Entwicklung des Plangebiets
auch als auf eine Ergänzung des Ortsteilzentrums abzielen, können dazu führen, dass sich
die Rahmenbedingungen für vorhandene gewerbliche Nutzungen, z.B. die Tankstelle,
verändern bzw. zu deren Aufgabe führen. Allerdings würden sich bei einer möglichen
Aufgabe der Tankstelle auch neue Möglichkeiten eröffnen, Arbeitsplätze z.B. im Bereich der
sozialen Infrastruktur oder des Handels zu schaffen.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Reaktivierung der
brachliegenden Flächen und deren Entwicklung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung
im Ortsteil führt. Die angestrebte Ergänzung durch Gemeinbedarfsangebote wird im
folgenden Planverfahren geprüft.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Sicherung der
Fläche für die Gemeinbedarfsnutzung wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage
zur Aufstellung einer Vorkaufrechtssatzung in die politischen Entscheidungsgremien
eingebracht.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
3/4
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☒
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☐ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☒
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☒
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☒
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☒
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
für die Vorlage
Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 02/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
für die Vorlage
Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 02/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 446
„Stadtquartier Dieskaustraße/
Rehbacher Straße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Knautkleeberg-Knauthain
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
24.09.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und dort in der Gemarkung Knauthain.
Es umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha und wird umgrenzt von
•
•
•
•
der Rehbacher Straße im Norden,
dem östlich des Lebensmittelmarktes verlaufenden Fußweg im Osten,
der Knautnaundorfer Straße im Süden sowie
der Dieskaustraße im Westen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
2.1 Ausgangslage
Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich sowie im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“, in Kraft getreten mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 18/10 am 02.10.2010.
Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die brachliegenden ehemals gewerblich genutzten Bauflächen an der Dieskaustraße, eine Tankstelle sowie den Nahversorgungsmarkt einschließlich der
dazugehörenden Stellplatzflächen geprägt. Die mindergenutzten und im Einzugsbereich der Straßenbahnendstelle gelegenen Flächen stellen ein erhebliches Potenzial für eine bauliche Entwicklung
des Ortsteils dar. Konkrete Entwicklungsabsichten bestehen seitens der heutigen privaten Eigentümer für diese Flächen jedoch nicht. Die im Ortsteil tätigen Bürgerinitiativen fordern für die zentral
gelegenen Flächen eine städtebaulich geordnete Entwicklung i.V.m. einer gemeinbedarfsorientierten
Nutzung.
Die Entwicklung der Flächen steht zudem in Korrelation zur Erhaltung und angemessenen Entwicklung der im Plangebiet ansässigen Nahversorgungslage. Aufgabe der Planung ist es somit, die
wachsenden Bedarfe an Gemeinbedarf an dieser städtebaulich markanten Lage i.V.m. dem Thema
der gesicherten Nahversorgung sowie ergänzender Nutzungen zu qualifizieren.
Heutige Situation Einzelhandel
Der B-Plan Nr. 355 wurde auf der Grundlage der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes
(STEP) Zentren von 2009 (RB IV-1544/09) zur Umsetzung der darin enthaltenen gesamtstädtischen
Ziele zur Erhaltung und Entwicklung sowie zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche im
Allgemeinen sowie zum Schutz der Nahversorgungslage Knautkleeberg im Bereich des heutigen
Konsum-Marktes an der Dieskaustraße und dem D-Zentrum Südwestzentrum in Großzschocher im
Besonderen aufgestellt.
Dies hatte zur Folge, dass der bestehende Lebensmittelmarkt an der Rehbacher Straße auf den passiven Bestandsschutz gesetzt wurde, d.h., dass die Ausübung der Nutzungen (der Erhalt des betrieblichen Bestandes) und deren Veränderung (z.B. durch Sortimentsveränderungen) nur innerhalb des
baurechtlich genehmigten Rahmens möglich, jedoch Änderungen z.B. in der Größe der Verkaufsfläche oder des Gebäudes nicht genehmigungsfähig sind. Da dieser Markt jedoch innerhalb der
wachsenden Ortslage eine wichtige Versorgungsfunktion für die Ortsteile Knautkleeberg-Knauthain
und Hartmannsdorf-Knautnaundorf übernimmt, ist heute eine erweiterte Bedarfslage erkennbar. Eine Entwicklung des Nahversorgers über den Bestandsschutz hinaus bedarf allerdings als Voraussetzung eine Anpassung des geltenden Planungsrechtes im Wege einer Bauleitplanung.
24.09.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
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Mit der Fortschreibung des STEP Zentren 2016 (VI-DS-04512) wurden die entsprechenden konzeptionellen Leitplanken zur Qualifizierung des Nahversorgungsangebotes in der Ortsmitte Knauthain
gelegt. Hier wurde auf die gewachsene Versorgungsbedeutung des Standortes reagiert, welche sich
durch die Einwohnerzuwächse im unmittelbaren Nahbereich des Vorhabens ergibt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. November 2015 (VI-DS-01625-ÄA-001) wurde mit der Fortschreibung des
STEP Zentren der Standort des Lebensmittelmarktes Rehbacher Straße 7 im Zentrenplan als Nahversorgungsstandort neu ausgewiesen.
Die konzeptionelle Anpassung des STEP Zentren erfolgte dabei auch mit Blick auf die mittel- und
langfristige Zukunftsfähigkeit des Standortes, die neben einer ortsangepassten Dimensionierung
auch die veränderten Flächenanforderungen moderner Betreiberkonzepte berücksichtigen muss.
Im Einklang zu den entwicklungspolitischen Zielstellungen des STEP Zentren Fortschreibung 2016
sind nunmehr Verkaufsflächendimensionierungen des Bestandsmarktes bis zu 800 m² VKF konzeptkonform, so dass eine entsprechende Berücksichtigung im B-Plan-Verfahren folgen kann.
Erschließung
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes ist über die Rehbacher Straße, die Knautnaundorfer
Straße und die Dieskaustraße gesichert.
Das Gebiet ist gut an das Netz des ÖPNV angebunden. Die nächstgelegene Straßenbahnhaltestelle
der Linie 3 am Bahnhof Knauthain/ Knautkleeberg ist ca. 600 Laufmeter entfernt, ähnlich weit ist
die Bahnstation (Nahverkehr) entfernt, die Busse Nr. 63 und 120 werden ab der ca. 200 m entfernten Busstation „Am Weiher“ bedient.
2.2 Planungsanlass
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der auf Antrag des Ortschaftsrates Hartmannsdorf-Knautnaundorf gefasste Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-01625-ÄA-001), den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“ nach erfolgter Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan (STEP) „Zentren“ in der Art zu ändern, dass die
Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße
zulässig wird.
Darüber hinaus sind strategisch Flächen für die Ansiedlung gemeinbedarflicher Nutzungen zu
sichern, wobei die Zweckbestimmung im Verfahren zu klären sein wird.
2.3 Planungserfordernis
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich daraus, dass nur auf der
Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens der bestehende planungsrechtliche Rahmen für die
Zulässigkeit von Vorhaben verändert und an geänderte Planungsziele angepasst werden kann.
Eine sachgerechte Abwägungsentscheidung über die Ziele und Inhalte dieser Planänderung kann
nur im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens herbeigeführt werden.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
3.1 Entwicklungen eines städtebaulich zentralen Bereiches
Für die im zentralen Bereich des Ortsteils Knauthain gelegenen Flächen soll deren Eignung für die
Ansiedelung verschiedener Nutzungen überprüft werden. Insbesondere soll die Ansiedlung gemeinbedarflicher, sozialer Einrichtungen sowie besonderer Wohnformen geprüft und vorbereitet werden.
Vorhandene gewerbliche Nutzungen im Plangebiet sollen entsprechend berücksichtigt und ggf. ergänzt werden können. Zugleich sollen für die vorhandene Tankstelle angemessene Nachnutzungen
geprüft werden.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
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Bei vollständigem oder teilweisem Erhalt der vorhandenen gewerblichen Nutzungen wirkt sich diese auf die Entwicklung der angrenzenden Flächen aus. Es sind daher Maßnahmen zur Minimierung
von Emissionen zu prüfen und durch geeignete Festsetzungen zu sichern.
3.2 Erhalt und Entwicklung des Nahversorgungsstandortes im Plangebiet
Mit der Planung soll in Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung VI-DS-01625-ÄA-001
eine Entwicklung des vorhandenen Nahversorgungsmarktes über den Bestand hinaus ermöglicht
werden. Vor dem Hintergrund der im Ortsteil in Entwicklung befindlichen Wohnbauflächen soll so
die Grundlage für eine angemessene und dauerhafte Nahversorgung im Zentrum des Ortsteiles gelegt werden. Im Rahmen des Planverfahrens sollen die Möglichkeiten für eine bessere Verknüpfung
und Erreichbarkeit des Standortes geprüft werden.
3.3 Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf
Im Rahmen der stadtweiten und ortsteilbezogenen Prüfung von Flächen für soziale und
gemeinbedarfsorientierte Infrastruktur werden im Planverfahren verschiedene Nutzungsoptionen
wie z.B. Kindertagesstätte, Angebote für Seniorenwohnen geprüft und diskutiert werden.
Die Anordnung eines im wachsenden Stadtbezirks Südwest (Knautkleeberg-Knauthain,
Hartmannsdorf-Knautnaundorf) neuen Grundschulstandortes (gemäß „Schulentwicklungsplan –
Fortschreibung 2018“) wird innerhalb des Plangebietes vorläufig nicht verfolgt. Dies zum einen
aufgrund der erheblichen Lärmvorbelastungen des Standortes durch die benachbarten Gleisanlagen
i.V.m. einer nicht absehbaren Flächenverfügbarkeit. Zum anderen erscheint ein anderer Standort an
der Rehbacher Straße/Weigandtweg besser geeignet und wird daher parallel planerisch vorbereitet.
Nur für den Fall, dass die Anordnung der Grundschule am Standort Rebacher Straße nicht gelingen
sollte, wird die Realisierung eines Schulkomplexes innerhalb dieses Geltungsbereichs
aufgenommen und verfolgt werden.
3.4 Erarbeiten der städtebaulichen Grundordnung
Für die bauliche Entwicklung der brachliegenden und untergenutzten Flächen sollen die notwendigen Rahmensetzungen bezüglich der städtebaulichen Leitlinien erarbeitet werden. Deren dauerhafte
Sicherung ist auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans möglich.
4. Übergeordnete und sonstige Planungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche dargestellt.
Für das Plangebiet stellt das integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplans (Beschluss
10/2013) das Leitbild 10 dar. Aus dem Leitbild 10: Alte Dorfkerne/städtische überprägte ehemalige
Dörfer und alte Ortslagen gelten folgende Ziele:
Erhaltung, Sicherung der Dorfkerne, dörflicher Siedlungsreste und städtisch überprägter, ehemaliger Dörfer, mit den für sie typischen Bebauungs- und Freiraumelementen der Anger, bäuerlichen
Gehöften, Güter, Mühlen, Obstgärten und Teiche als wertvolle Kulturlandschaftselemente.
Im Landschaftsplan ist weiterhin dargestellt, dass für den Planbereich das Ziel „Entwicklung (Anreicherung) von Lebensräumen in bebauten Gebieten“ gilt und dass sich der nördliche Planbereich
innerhalb eines dorfspezifischen Biotopmosaikes befindet, welches erhalten bzw. entwickelt werden
soll.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) welches als ressortübergreifendes
langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept am 31.05.2018 (VIDS-04159-NF-01) beschlossen wurde, befindet sich der Planbereich in der Raumkategorie „Wachstum vorausschauend planen“. Damit sind die Möglichkeiten zur Entwicklung der vorhandenen Flächen in Abhängigkeit von infrastruktureller - und ÖPNV-Anbindung und unter Berücksichtigung
zukünftiger Bedarfe unterstrichen. Ziel für den Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain ist u.a. der Aus-
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bzw. Aufbau eines örtlichen Nahversorgerangebotes (INSEK, Teil B 2, S. B – 40). Mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 446 werden somit die stadträumlichen Ziele des INSEK umgesetzt.
5. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
•
•
•
•
Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
einschl. der Steuerung der zulässigen Verkaufsflächen
Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen und deren Nutzungszweck
Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen
grünordnerische Festsetzungen.
Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im
Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. In Abhängigkeit davon steht auch die notwendige Qualifizierung der wesentlichen Auswirkungen, die durch das Vorhaben ausgelöst werden, wie z.B. der
planerische Umgang mit Emissionen, die auf das Plangebiet einwirken bzw. von den dort beabsichtigten oder schon vorhandenen Nutzungen ausgehen.
Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen erwartungsseitig
• in der Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen
Durch die Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen in den Fokus der Immobilienwirtschaft
geraten und auf diese Weise aktiv eine gesteuerte Flächenentwicklungen folgen wird.
• in der Steuerung des Einzelhandels
Durch die Planung werden dem vorhandenen Lebensmittelmarkt an der Rehbacher Straße Chancen
eröffnet, auf die verändernden Anforderungen angemessen reagieren zu können.
• in der Schaffung/ Prüfung zusätzlicher Wohnungsangebote im Geschosswohnungsbau
Durch die Planung werden die Voraussetzungen geschaffen, bislang fehlende Wohnungsangebote,
z.B. im Bereich betreutes Wohnen sowie Pflegeeinrichtung, umsetzen zu können.
•
in der Schaffung/Prüfung zusätzlicher Flächenangebote für den Gemeinbedarf (z.B. Kita, soziale oder kulturelle Angebote)
Im Zuge des Verfahrens werden die für den Ortsteil erforderlichen Bedarfe ermittelt und Vorschläge
geprüft werden.
Um die geplanten neuen Gemeinbedarfsentwicklungen im Gebiet realisieren zu können und ggf. die
räumlich zusammenhängenden Flächen zu erwerben, soll parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss
durch die Stadt Leipzig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) erlassen werden.
6. Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
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