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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1442394.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06463 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 446 "Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 23.01.2019 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften X Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll der Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-01625ÄA-001) umgesetzt werden. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich. 2/4 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich die Bedingungen für die Fortführung bestehender und die Ansiedlung zusätzlicher Handelsnutzungen verbessern. Die zugleich angestrebten sonstigen Nutzungen, die auf eine Entwicklung des Plangebiets auch als auf eine Ergänzung des Ortsteilzentrums abzielen, können dazu führen, dass sich die Rahmenbedingungen für vorhandene gewerbliche Nutzungen, z.B. die Tankstelle, verändern bzw. zu deren Aufgabe führen. Allerdings würden sich bei einer möglichen Aufgabe der Tankstelle auch neue Möglichkeiten eröffnen, Arbeitsplätze z.B. im Bereich der sozialen Infrastruktur oder des Handels zu schaffen.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Reaktivierung der brachliegenden Flächen und deren Entwicklung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung im Ortsteil führt. Die angestrebte Ergänzung durch Gemeinbedarfsangebote wird im folgenden Planverfahren geprüft. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Sicherung der Fläche für die Gemeinbedarfsnutzung wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage zur Aufstellung einer Vorkaufrechtssatzung in die politischen Entscheidungsgremien eingebracht. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 3/4 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☒ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☐ niedrig ☐ ☒ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☒ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☒ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☒ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Übersichtskarte – Lage des Plangebietes für die Vorlage Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 02/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für die Vorlage Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 02/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/ Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg-Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und dort in der Gemarkung Knauthain. Es umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha und wird umgrenzt von • • • • der Rehbacher Straße im Norden, dem östlich des Lebensmittelmarktes verlaufenden Fußweg im Osten, der Knautnaundorfer Straße im Süden sowie der Dieskaustraße im Westen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis 2.1 Ausgangslage Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich sowie im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“, in Kraft getreten mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 18/10 am 02.10.2010. Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die brachliegenden ehemals gewerblich genutzten Bauflächen an der Dieskaustraße, eine Tankstelle sowie den Nahversorgungsmarkt einschließlich der dazugehörenden Stellplatzflächen geprägt. Die mindergenutzten und im Einzugsbereich der Straßenbahnendstelle gelegenen Flächen stellen ein erhebliches Potenzial für eine bauliche Entwicklung des Ortsteils dar. Konkrete Entwicklungsabsichten bestehen seitens der heutigen privaten Eigentümer für diese Flächen jedoch nicht. Die im Ortsteil tätigen Bürgerinitiativen fordern für die zentral gelegenen Flächen eine städtebaulich geordnete Entwicklung i.V.m. einer gemeinbedarfsorientierten Nutzung. Die Entwicklung der Flächen steht zudem in Korrelation zur Erhaltung und angemessenen Entwicklung der im Plangebiet ansässigen Nahversorgungslage. Aufgabe der Planung ist es somit, die wachsenden Bedarfe an Gemeinbedarf an dieser städtebaulich markanten Lage i.V.m. dem Thema der gesicherten Nahversorgung sowie ergänzender Nutzungen zu qualifizieren. Heutige Situation Einzelhandel Der B-Plan Nr. 355 wurde auf der Grundlage der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes (STEP) Zentren von 2009 (RB IV-1544/09) zur Umsetzung der darin enthaltenen gesamtstädtischen Ziele zur Erhaltung und Entwicklung sowie zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche im Allgemeinen sowie zum Schutz der Nahversorgungslage Knautkleeberg im Bereich des heutigen Konsum-Marktes an der Dieskaustraße und dem D-Zentrum Südwestzentrum in Großzschocher im Besonderen aufgestellt. Dies hatte zur Folge, dass der bestehende Lebensmittelmarkt an der Rehbacher Straße auf den passiven Bestandsschutz gesetzt wurde, d.h., dass die Ausübung der Nutzungen (der Erhalt des betrieblichen Bestandes) und deren Veränderung (z.B. durch Sortimentsveränderungen) nur innerhalb des baurechtlich genehmigten Rahmens möglich, jedoch Änderungen z.B. in der Größe der Verkaufsfläche oder des Gebäudes nicht genehmigungsfähig sind. Da dieser Markt jedoch innerhalb der wachsenden Ortslage eine wichtige Versorgungsfunktion für die Ortsteile Knautkleeberg-Knauthain und Hartmannsdorf-Knautnaundorf übernimmt, ist heute eine erweiterte Bedarfslage erkennbar. Eine Entwicklung des Nahversorgers über den Bestandsschutz hinaus bedarf allerdings als Voraussetzung eine Anpassung des geltenden Planungsrechtes im Wege einer Bauleitplanung. 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 Mit der Fortschreibung des STEP Zentren 2016 (VI-DS-04512) wurden die entsprechenden konzeptionellen Leitplanken zur Qualifizierung des Nahversorgungsangebotes in der Ortsmitte Knauthain gelegt. Hier wurde auf die gewachsene Versorgungsbedeutung des Standortes reagiert, welche sich durch die Einwohnerzuwächse im unmittelbaren Nahbereich des Vorhabens ergibt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. November 2015 (VI-DS-01625-ÄA-001) wurde mit der Fortschreibung des STEP Zentren der Standort des Lebensmittelmarktes Rehbacher Straße 7 im Zentrenplan als Nahversorgungsstandort neu ausgewiesen. Die konzeptionelle Anpassung des STEP Zentren erfolgte dabei auch mit Blick auf die mittel- und langfristige Zukunftsfähigkeit des Standortes, die neben einer ortsangepassten Dimensionierung auch die veränderten Flächenanforderungen moderner Betreiberkonzepte berücksichtigen muss. Im Einklang zu den entwicklungspolitischen Zielstellungen des STEP Zentren Fortschreibung 2016 sind nunmehr Verkaufsflächendimensionierungen des Bestandsmarktes bis zu 800 m² VKF konzeptkonform, so dass eine entsprechende Berücksichtigung im B-Plan-Verfahren folgen kann. Erschließung Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes ist über die Rehbacher Straße, die Knautnaundorfer Straße und die Dieskaustraße gesichert. Das Gebiet ist gut an das Netz des ÖPNV angebunden. Die nächstgelegene Straßenbahnhaltestelle der Linie 3 am Bahnhof Knauthain/ Knautkleeberg ist ca. 600 Laufmeter entfernt, ähnlich weit ist die Bahnstation (Nahverkehr) entfernt, die Busse Nr. 63 und 120 werden ab der ca. 200 m entfernten Busstation „Am Weiher“ bedient. 2.2 Planungsanlass Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der auf Antrag des Ortschaftsrates Hartmannsdorf-Knautnaundorf gefasste Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-01625-ÄA-001), den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“ nach erfolgter Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan (STEP) „Zentren“ in der Art zu ändern, dass die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße zulässig wird. Darüber hinaus sind strategisch Flächen für die Ansiedlung gemeinbedarflicher Nutzungen zu sichern, wobei die Zweckbestimmung im Verfahren zu klären sein wird. 2.3 Planungserfordernis Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich daraus, dass nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens der bestehende planungsrechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von Vorhaben verändert und an geänderte Planungsziele angepasst werden kann. Eine sachgerechte Abwägungsentscheidung über die Ziele und Inhalte dieser Planänderung kann nur im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens herbeigeführt werden. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: 3.1 Entwicklungen eines städtebaulich zentralen Bereiches Für die im zentralen Bereich des Ortsteils Knauthain gelegenen Flächen soll deren Eignung für die Ansiedelung verschiedener Nutzungen überprüft werden. Insbesondere soll die Ansiedlung gemeinbedarflicher, sozialer Einrichtungen sowie besonderer Wohnformen geprüft und vorbereitet werden. Vorhandene gewerbliche Nutzungen im Plangebiet sollen entsprechend berücksichtigt und ggf. ergänzt werden können. Zugleich sollen für die vorhandene Tankstelle angemessene Nachnutzungen geprüft werden. 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Bei vollständigem oder teilweisem Erhalt der vorhandenen gewerblichen Nutzungen wirkt sich diese auf die Entwicklung der angrenzenden Flächen aus. Es sind daher Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen zu prüfen und durch geeignete Festsetzungen zu sichern. 3.2 Erhalt und Entwicklung des Nahversorgungsstandortes im Plangebiet Mit der Planung soll in Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung VI-DS-01625-ÄA-001 eine Entwicklung des vorhandenen Nahversorgungsmarktes über den Bestand hinaus ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund der im Ortsteil in Entwicklung befindlichen Wohnbauflächen soll so die Grundlage für eine angemessene und dauerhafte Nahversorgung im Zentrum des Ortsteiles gelegt werden. Im Rahmen des Planverfahrens sollen die Möglichkeiten für eine bessere Verknüpfung und Erreichbarkeit des Standortes geprüft werden. 3.3 Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf Im Rahmen der stadtweiten und ortsteilbezogenen Prüfung von Flächen für soziale und gemeinbedarfsorientierte Infrastruktur werden im Planverfahren verschiedene Nutzungsoptionen wie z.B. Kindertagesstätte, Angebote für Seniorenwohnen geprüft und diskutiert werden. Die Anordnung eines im wachsenden Stadtbezirks Südwest (Knautkleeberg-Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf) neuen Grundschulstandortes (gemäß „Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2018“) wird innerhalb des Plangebietes vorläufig nicht verfolgt. Dies zum einen aufgrund der erheblichen Lärmvorbelastungen des Standortes durch die benachbarten Gleisanlagen i.V.m. einer nicht absehbaren Flächenverfügbarkeit. Zum anderen erscheint ein anderer Standort an der Rehbacher Straße/Weigandtweg besser geeignet und wird daher parallel planerisch vorbereitet. Nur für den Fall, dass die Anordnung der Grundschule am Standort Rebacher Straße nicht gelingen sollte, wird die Realisierung eines Schulkomplexes innerhalb dieses Geltungsbereichs aufgenommen und verfolgt werden. 3.4 Erarbeiten der städtebaulichen Grundordnung Für die bauliche Entwicklung der brachliegenden und untergenutzten Flächen sollen die notwendigen Rahmensetzungen bezüglich der städtebaulichen Leitlinien erarbeitet werden. Deren dauerhafte Sicherung ist auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans möglich. 4. Übergeordnete und sonstige Planungen Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Für das Plangebiet stellt das integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplans (Beschluss 10/2013) das Leitbild 10 dar. Aus dem Leitbild 10: Alte Dorfkerne/städtische überprägte ehemalige Dörfer und alte Ortslagen gelten folgende Ziele: Erhaltung, Sicherung der Dorfkerne, dörflicher Siedlungsreste und städtisch überprägter, ehemaliger Dörfer, mit den für sie typischen Bebauungs- und Freiraumelementen der Anger, bäuerlichen Gehöften, Güter, Mühlen, Obstgärten und Teiche als wertvolle Kulturlandschaftselemente. Im Landschaftsplan ist weiterhin dargestellt, dass für den Planbereich das Ziel „Entwicklung (Anreicherung) von Lebensräumen in bebauten Gebieten“ gilt und dass sich der nördliche Planbereich innerhalb eines dorfspezifischen Biotopmosaikes befindet, welches erhalten bzw. entwickelt werden soll. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) welches als ressortübergreifendes langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept am 31.05.2018 (VIDS-04159-NF-01) beschlossen wurde, befindet sich der Planbereich in der Raumkategorie „Wachstum vorausschauend planen“. Damit sind die Möglichkeiten zur Entwicklung der vorhandenen Flächen in Abhängigkeit von infrastruktureller - und ÖPNV-Anbindung und unter Berücksichtigung zukünftiger Bedarfe unterstrichen. Ziel für den Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain ist u.a. der Aus- 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Stadtquartier Dieskaustraße/Rehbacher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 bzw. Aufbau eines örtlichen Nahversorgerangebotes (INSEK, Teil B 2, S. B – 40). Mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 446 werden somit die stadträumlichen Ziele des INSEK umgesetzt. 5. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: • • • • Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung, einschl. der Steuerung der zulässigen Verkaufsflächen Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen und deren Nutzungszweck Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen grünordnerische Festsetzungen. Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. In Abhängigkeit davon steht auch die notwendige Qualifizierung der wesentlichen Auswirkungen, die durch das Vorhaben ausgelöst werden, wie z.B. der planerische Umgang mit Emissionen, die auf das Plangebiet einwirken bzw. von den dort beabsichtigten oder schon vorhandenen Nutzungen ausgehen. Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen erwartungsseitig • in der Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen Durch die Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen in den Fokus der Immobilienwirtschaft geraten und auf diese Weise aktiv eine gesteuerte Flächenentwicklungen folgen wird. • in der Steuerung des Einzelhandels Durch die Planung werden dem vorhandenen Lebensmittelmarkt an der Rehbacher Straße Chancen eröffnet, auf die verändernden Anforderungen angemessen reagieren zu können. • in der Schaffung/ Prüfung zusätzlicher Wohnungsangebote im Geschosswohnungsbau Durch die Planung werden die Voraussetzungen geschaffen, bislang fehlende Wohnungsangebote, z.B. im Bereich betreutes Wohnen sowie Pflegeeinrichtung, umsetzen zu können. • in der Schaffung/Prüfung zusätzlicher Flächenangebote für den Gemeinbedarf (z.B. Kita, soziale oder kulturelle Angebote) Im Zuge des Verfahrens werden die für den Ortsteil erforderlichen Bedarfe ermittelt und Vorschläge geprüft werden. Um die geplanten neuen Gemeinbedarfsentwicklungen im Gebiet realisieren zu können und ggf. die räumlich zusammenhängenden Flächen zu erwerben, soll parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss durch die Stadt Leipzig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen werden. 6. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter 24.09.2018