Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442685.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06471
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 447 "Weigandtweg";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
x Sonstiges:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
447 „Weigandtweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich
gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
2/3
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll der Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-03634DS-01 – NF 1) umgesetzt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
Aktuell werden die betroffenen Flurstücke landwirtschaftlich genutzt.
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass in den Einrichtungen der
Daseinsvorsorge Arbeitsplätze angeboten werden.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass durch die
Flächensicherung für einen Schulstandort als auch der Schaffung neuer Wohnraumangebote
ein Beitrag für eine ausgeglichene Altersstruktur im Ortsteil geleistet wird.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Diese werden dem Markt
entzogen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden (Flurstück 250/9). Zur
Sicherung der Fläche für Gemeinbedarf soll diese Fläche ggf. im Zuge einer
Flächenneuordnung oder eines Flächentauschs an eine funktional wie erschließungsseitig
günstigere Stelle im Plangebiet getauscht werden. Im Hinblick auf eine ggf. erforderliche
Ergänzung von Flächen wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage zur
Aufstellung einer Vorkaufrechtssatzung in die politischen Entscheidungsgremien
eingebracht.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☐ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☒ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☒
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☒
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☒
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
für die Vorlage
Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:15000, Stand: 07/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
für die Vorlage
Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 07/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 447
„Weigandtweg“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Knautkleeberg - Knauthain
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
24.09.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil
Knautkleberg-Knauthein und dort in der Gemarkung Knauthain.
Es umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha und wird umgrenzt von
•
im Norden der Rehbacher Straße,
•
im Osten von der unklassifizierten Straßenverbindung zwischen Rehbacher Straße und
Weigandtweg,
•
im Süden von der Wohnbebauung nördlich des Weigandtweges,
•
im Westen vom Plangebiet des in Entwicklung befindlichen B-Plan Nr. 13.2 „Rehbacher
Straße“.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
2.1
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des 1995 aufgestellten Bebauungsplans (B-Plan)
Nr. 132 „Umfeld Thomas-Müntzer-Siedlung“. Teile dieses „Gesamt“-B-Planes sind durch die BPläne 132.1 und 132.2 mit rechtskräftigen B-Plänen überplant. Vorliegender Planbereich führte
nach 1995 jedoch zu keiner Satzung und ist daher planungsrechtlich und städtebaulich neu zu betrachten.
Angrenzend an das Plangebiet befinden sich die Geltungsbereiche des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“, in Kraft seit 10.05.2003 und des VE-Planes Nr. 93 „Berufsbildungswerk LeipzigKnauthain“, in Kraft seit dem 04.10.1994. Die B-Pläne Nr. 132.1 und 132.2 werden aktuell in Teilbereichen durch den B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ überplant (Aufstellungsbeschluss
vom 10.02.2018). Insofern wird aktuell westlich der Dieskaustraße, südlich der Rehbacher Straße
eine Flächenentwicklung zur Arrondierung des Ortsteils Knauthain vorbereitet.
Das Plangebiet dient aktuell als landwirtschaftliche Fläche. Die nördlichen Flächen befinden sich
im privaten Eigentum, das südliche Flurstück 250/9 ist im Eigentum der Stadt Leipzig.
Aktuell wird das Plangebiet über die Rehbacher Straße bzw. den Weigandtweg erschlossen.
Als für die Planung wichtige übergeordnete Planungen sind zu nennen:
•
•
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen als Wohnbaufläche dargestellt und
stehen daher grundsätzlich für eine Entwicklung zur Verfügung.
Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig formuliert folgende Entwicklungsziele: Erhalt von
Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten (vorhandene Grün- und Freiflächen), Erhalt von
Flächen für die Grundwasserneubildung.
In den Leitbildern 11 (Gebiete und Komplexe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs) und 9
(Siedlungsgebiete) werden u.a. folgende Ziele beschrieben: Entwicklung von mit Baukörpern
korrespondierenden Freiräumen als integrierte Bestandteile des städtischen Grünsystems mit
spezifischen Gestaltungsmerkmalen, Nutzungsvielfalt und öffentliche Durchwegungen mit Anschlüssen an das Geh- und Radwegenetz, Entwicklung von Siedlungsgebieten mit hohem
Durchgrünungsgrad durch unbebaute Freiräume der Zier- und Nutzgärten; Wahrung des typischen grüngeprägten Ortsbildcharakters; Schaffung von Gliederungs- und Identifikationsmerkmalen durch Mittel der Freiflächengestaltung, Erhaltung der Erholungsfunktion, der Bedeutung für Stadtklima und Biotopverbund
24.09.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
•
•
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 wurde am 31.05.2018 als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept im
Sinn des § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB vom Stadtrat beschlossen. Das Zielbild 2030 (Teil A) ist dem
kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu legen. Fachübergreifende Schwerpunktgebiete und die Ortsteilstrategie (Teil B) sind als Grundlage der stadträumlichen Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu berücksichtigen. Der Aufstellungsbeschluss setzt die Handlungsschwerpunkte „Bezahlbares Wohnen“ sowie „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“ des
Zielbildes durch die baurechtliche Sicherung von Flächen für Wohnen und Gemeinbedarf um.
Ein Konflikt besteht zum strategischen Ziel „Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität“
sowie der grundlegenden Herausforderung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
(INSEK, Teil A, S A-6) aufgrund der Überbauung von bisher nicht bebauten Flächen.
Der Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Leipzig (Fortschreibung 2017) legt dar, dass die
Grundschulkapazitäten mit der Erweiterung der 60. Schule zunächst ausreichen. Aufgrund des
wachsenden Bedarfs im Zuge der Entwicklung der Wohngebiete benennt der SEP den Bedarf
für eine strategische Flächensicherung für den Neubau einer neuen Grundschule ab 2030.
2.2
Planungsanlass
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Beschluss der Ratsversammlung (VI3634-ÄA-02-NF-01). Die Verwaltung ist beauftragt, eine Vorbehaltsfläche für den Bau einer
Grundschule in Knauthain-Knautkleeberg zu sichern. Nach Prüfung verschiedener Standorte wurde
deutlich, dass die Flächen südlich der Rehbacher Straße/EckeWeigandtweg am besten geeignet sind.
2.3
Planungserfordernis
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass
gemäß Schulentwicklungsplan die Kapazitäten durch die Erweiterung der bestehenden 60.
Grundschule zwar zunächst ausreichend sind, langfristig jedoch ein Standort für den Neubau einer
Grundschule benötigt wird. Durch das Bevölkerungswachstum der Stadt und den vermehrten Zuzug
junger Familien in die geplanten westlichen und südlichen Wohnungsbaugebiet (u.a. B-Plan in
Aufstellung Nr. „437“ Wohnen am Klucksgraben“ „132.2“ Rehbacher Straße) sind etwa ab 2030
Kapazitätsengpässe absehbar.
Um den geplanten neuen Schulstandort im Gebiet realisieren und die räumlich zusammenhängenden Flächen erwerben zu können, wird durch die Stadt Leipzig parallel eine Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Im
Verfahren wird geprüft, ob für die Sicherung der Vorhaben ein Umverlegungsverfahren zur
Neuordnung der privaten Flurstücke 294 und 295 sowie des städtischen Flurstücks 250/9 notwendig
wird.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
•
Erarbeiten der städtebaulichen Grundordnung: Mit dem B-Plan soll eine geordnete
städtebauliche Entwicklung der bisher landwirtschaflich Flächen vorbereitet werden und sollen
die notwendigen Rahmensetzungen bezüglich der städtebaulichen Leitlinien erarbeitet werden.
•
Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf: Zur Sicherung der notwendigen Flächen für den
Gemeinbedarf im wachsenden Ortsteil Knautkleeberg - Knauthain soll strategisch eine Fläche
für den Neubau einer weiteren Grundschule gesichert werden. Mit dem Entwurf der
städtebaulichen Ordnung zu prüfen sein wird die Option einer Flächenneuordnung, so dass die
geplante Gemeinbedarfsfläche z.B. auch an der Rehbacher Straße angeordnet werden kann. Die
24.09.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
Notwendigkeit der flächenseitigen Ergänzung der Gemeinbedarfsflächen wird im Rahmen des
Planverfahrens qualifiziert werden.
•
Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen: Zur Sicherung der notwendigen
Flächen für die Nachfrage nach Wohnungsbaustandorten sollen die Flächen untersucht werden.
•
Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange: Im Rahmen der
Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind
Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit
dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
•
•
•
•
•
Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung
Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen
Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und
Regelung der inneren und äußeren Erschließung des Plangebietes
Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung der
Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Ortsrandstruktur sowie
Umsetzung von identitätsstiftenden Maßnahmen
Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der
Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
•
Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im
Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären.
Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen erwartungsgemäß
•
in der Umnutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
Durch die Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen in den Fokus der Immobilienwirtschaft
geraten und auf diese Weise aktiv planerisch gesteuerte Flächenentwicklungen angeschoben
werden. Im Zuge dessen sind zu erwarten:
•
Schaffung und Prüfung zusätzlicher Flächenangebote für Gemeinbedarfsflächen (z.B. Schule,
ggf. auch Kita und weitere soziale Angebote)
Schaffung und Prüfung zusätzlicher Wohnbauangebote
Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
•
•
Die weitere Qualifizierung folgt im Rahmen des Planungsprozesses.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen.
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
24.09.2018