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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1442685.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06471 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 447 "Weigandtweg"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 23.01.2019 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln x Sonstiges: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 447 „Weigandtweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich. 2/3 Sachverhalt: Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll der Beschluss der Ratsversammlung (VI-DS-03634DS-01 – NF 1) umgesetzt werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Aktuell werden die betroffenen Flurstücke landwirtschaftlich genutzt. In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass in den Einrichtungen der Daseinsvorsorge Arbeitsplätze angeboten werden.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass durch die Flächensicherung für einen Schulstandort als auch der Schaffung neuer Wohnraumangebote ein Beitrag für eine ausgeglichene Altersstruktur im Ortsteil geleistet wird. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Diese werden dem Markt entzogen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden (Flurstück 250/9). Zur Sicherung der Fläche für Gemeinbedarf soll diese Fläche ggf. im Zuge einer Flächenneuordnung oder eines Flächentauschs an eine funktional wie erschließungsseitig günstigere Stelle im Plangebiet getauscht werden. Im Hinblick auf eine ggf. erforderliche Ergänzung von Flächen wird parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Vorlage zur Aufstellung einer Vorkaufrechtssatzung in die politischen Entscheidungsgremien eingebracht. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☐ niedrig ☐ ☒ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☒ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☒ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☒ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Übersichtskarte – Lage des Plangebietes für die Vorlage Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:15000, Stand: 07/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für die Vorlage Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 07/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg - Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest, im Ortsteil Knautkleberg-Knauthein und dort in der Gemarkung Knauthain. Es umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha und wird umgrenzt von • im Norden der Rehbacher Straße, • im Osten von der unklassifizierten Straßenverbindung zwischen Rehbacher Straße und Weigandtweg, • im Süden von der Wohnbebauung nördlich des Weigandtweges, • im Westen vom Plangebiet des in Entwicklung befindlichen B-Plan Nr. 13.2 „Rehbacher Straße“. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. 2.1 Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des 1995 aufgestellten Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 132 „Umfeld Thomas-Müntzer-Siedlung“. Teile dieses „Gesamt“-B-Planes sind durch die BPläne 132.1 und 132.2 mit rechtskräftigen B-Plänen überplant. Vorliegender Planbereich führte nach 1995 jedoch zu keiner Satzung und ist daher planungsrechtlich und städtebaulich neu zu betrachten. Angrenzend an das Plangebiet befinden sich die Geltungsbereiche des B-Planes Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“, in Kraft seit 10.05.2003 und des VE-Planes Nr. 93 „Berufsbildungswerk LeipzigKnauthain“, in Kraft seit dem 04.10.1994. Die B-Pläne Nr. 132.1 und 132.2 werden aktuell in Teilbereichen durch den B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ überplant (Aufstellungsbeschluss vom 10.02.2018). Insofern wird aktuell westlich der Dieskaustraße, südlich der Rehbacher Straße eine Flächenentwicklung zur Arrondierung des Ortsteils Knauthain vorbereitet. Das Plangebiet dient aktuell als landwirtschaftliche Fläche. Die nördlichen Flächen befinden sich im privaten Eigentum, das südliche Flurstück 250/9 ist im Eigentum der Stadt Leipzig. Aktuell wird das Plangebiet über die Rehbacher Straße bzw. den Weigandtweg erschlossen. Als für die Planung wichtige übergeordnete Planungen sind zu nennen: • • Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen als Wohnbaufläche dargestellt und stehen daher grundsätzlich für eine Entwicklung zur Verfügung. Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig formuliert folgende Entwicklungsziele: Erhalt von Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten (vorhandene Grün- und Freiflächen), Erhalt von Flächen für die Grundwasserneubildung. In den Leitbildern 11 (Gebiete und Komplexe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs) und 9 (Siedlungsgebiete) werden u.a. folgende Ziele beschrieben: Entwicklung von mit Baukörpern korrespondierenden Freiräumen als integrierte Bestandteile des städtischen Grünsystems mit spezifischen Gestaltungsmerkmalen, Nutzungsvielfalt und öffentliche Durchwegungen mit Anschlüssen an das Geh- und Radwegenetz, Entwicklung von Siedlungsgebieten mit hohem Durchgrünungsgrad durch unbebaute Freiräume der Zier- und Nutzgärten; Wahrung des typischen grüngeprägten Ortsbildcharakters; Schaffung von Gliederungs- und Identifikationsmerkmalen durch Mittel der Freiflächengestaltung, Erhaltung der Erholungsfunktion, der Bedeutung für Stadtklima und Biotopverbund 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 • • Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 wurde am 31.05.2018 als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinn des § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB vom Stadtrat beschlossen. Das Zielbild 2030 (Teil A) ist dem kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu legen. Fachübergreifende Schwerpunktgebiete und die Ortsteilstrategie (Teil B) sind als Grundlage der stadträumlichen Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu berücksichtigen. Der Aufstellungsbeschluss setzt die Handlungsschwerpunkte „Bezahlbares Wohnen“ sowie „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“ des Zielbildes durch die baurechtliche Sicherung von Flächen für Wohnen und Gemeinbedarf um. Ein Konflikt besteht zum strategischen Ziel „Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität“ sowie der grundlegenden Herausforderung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (INSEK, Teil A, S A-6) aufgrund der Überbauung von bisher nicht bebauten Flächen. Der Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Leipzig (Fortschreibung 2017) legt dar, dass die Grundschulkapazitäten mit der Erweiterung der 60. Schule zunächst ausreichen. Aufgrund des wachsenden Bedarfs im Zuge der Entwicklung der Wohngebiete benennt der SEP den Bedarf für eine strategische Flächensicherung für den Neubau einer neuen Grundschule ab 2030. 2.2 Planungsanlass Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Beschluss der Ratsversammlung (VI3634-ÄA-02-NF-01). Die Verwaltung ist beauftragt, eine Vorbehaltsfläche für den Bau einer Grundschule in Knauthain-Knautkleeberg zu sichern. Nach Prüfung verschiedener Standorte wurde deutlich, dass die Flächen südlich der Rehbacher Straße/EckeWeigandtweg am besten geeignet sind. 2.3 Planungserfordernis Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass gemäß Schulentwicklungsplan die Kapazitäten durch die Erweiterung der bestehenden 60. Grundschule zwar zunächst ausreichend sind, langfristig jedoch ein Standort für den Neubau einer Grundschule benötigt wird. Durch das Bevölkerungswachstum der Stadt und den vermehrten Zuzug junger Familien in die geplanten westlichen und südlichen Wohnungsbaugebiet (u.a. B-Plan in Aufstellung Nr. „437“ Wohnen am Klucksgraben“ „132.2“ Rehbacher Straße) sind etwa ab 2030 Kapazitätsengpässe absehbar. Um den geplanten neuen Schulstandort im Gebiet realisieren und die räumlich zusammenhängenden Flächen erwerben zu können, wird durch die Stadt Leipzig parallel eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Im Verfahren wird geprüft, ob für die Sicherung der Vorhaben ein Umverlegungsverfahren zur Neuordnung der privaten Flurstücke 294 und 295 sowie des städtischen Flurstücks 250/9 notwendig wird. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Erarbeiten der städtebaulichen Grundordnung: Mit dem B-Plan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der bisher landwirtschaflich Flächen vorbereitet werden und sollen die notwendigen Rahmensetzungen bezüglich der städtebaulichen Leitlinien erarbeitet werden. • Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf: Zur Sicherung der notwendigen Flächen für den Gemeinbedarf im wachsenden Ortsteil Knautkleeberg - Knauthain soll strategisch eine Fläche für den Neubau einer weiteren Grundschule gesichert werden. Mit dem Entwurf der städtebaulichen Ordnung zu prüfen sein wird die Option einer Flächenneuordnung, so dass die geplante Gemeinbedarfsfläche z.B. auch an der Rehbacher Straße angeordnet werden kann. Die 24.09.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 447 „Weigandtweg“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 Notwendigkeit der flächenseitigen Ergänzung der Gemeinbedarfsflächen wird im Rahmen des Planverfahrens qualifiziert werden. • Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen: Zur Sicherung der notwendigen Flächen für die Nachfrage nach Wohnungsbaustandorten sollen die Flächen untersucht werden. • Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange: Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: • • • • • Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und Regelung der inneren und äußeren Erschließung des Plangebietes Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung der Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Ortsrandstruktur sowie Umsetzung von identitätsstiftenden Maßnahmen Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft • Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen erwartungsgemäß • in der Umnutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen Durch die Planung ist davon auszugehen, dass die Flächen in den Fokus der Immobilienwirtschaft geraten und auf diese Weise aktiv planerisch gesteuerte Flächenentwicklungen angeschoben werden. Im Zuge dessen sind zu erwarten: • Schaffung und Prüfung zusätzlicher Flächenangebote für Gemeinbedarfsflächen (z.B. Schule, ggf. auch Kita und weitere soziale Angebote) Schaffung und Prüfung zusätzlicher Wohnbauangebote Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft • • Die weitere Qualifizierung folgt im Rahmen des Planungsprozesses. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) - zur Anwendung kommen. gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter 24.09.2018