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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1470197.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 12.12.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohnungsnotfall- und Wohnungslosenhilfe und der sozialen Arbeit in Leipzig ein Leipziger Housing First-Konzept. Sachverhalt: Die von der Stadtverwaltung als „Housing First“ bezeichnete Notunterbringung vorrangig von Familien in Gewährleistungswohnungen entspricht nicht dem Housing-first-Konzept. Es gibt keine konzeptionellen Aussagen zu Housing First. Housing First bedeutet: Möglichst schnelle Integration von wohnungslosen Menschen in abgeschlossenen dauerhaften Wohnraum, ohne sich vorher „Wohnfähigkeit“ außerhalb von normalem Wohnraum erwerben (verdienen) zu müssen. Lernen durch eigenes Handeln: Reale Wohnbedingungen im dezentralisierten Individualwohnraum mit den Herausforderungen des individuellen Wohnens. Allerdings erfordert der Ansatz gezielte Strategien und die Überzeugung, dass ein zweiter Wohnungsmarkt mit Sonderwohnformen keine vernünftige Alternative sein kann und zur gezielten Beschaffung von Individualwohnraum für wohnungslose Menschen. Anlagen: 1/1