Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1470197.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
12.12.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der
Wohnungsnotfall- und Wohnungslosenhilfe und der sozialen Arbeit in Leipzig ein Leipziger
Housing First-Konzept.
Sachverhalt:
Die von der Stadtverwaltung als „Housing First“ bezeichnete Notunterbringung vorrangig von
Familien in Gewährleistungswohnungen entspricht nicht dem Housing-first-Konzept.
Es gibt keine konzeptionellen Aussagen zu Housing First.
Housing First bedeutet: Möglichst schnelle Integration von wohnungslosen Menschen in
abgeschlossenen dauerhaften Wohnraum, ohne sich vorher „Wohnfähigkeit“ außerhalb von
normalem Wohnraum erwerben (verdienen) zu müssen. Lernen durch eigenes Handeln:
Reale Wohnbedingungen im dezentralisierten Individualwohnraum mit den
Herausforderungen des individuellen Wohnens. Allerdings erfordert der Ansatz gezielte
Strategien und die Überzeugung, dass ein zweiter Wohnungsmarkt mit Sonderwohnformen
keine vernünftige Alternative sein kann und zur gezielten Beschaffung von
Individualwohnraum für wohnungslose Menschen.
Anlagen:
1/1