Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1470203.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
12.12.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Fachplan schreibt die verbindliche Zusammenarbeit und Beteiligung der freien
Träger der Wohnungsnotfall- und Wohnungslosenhilfe und der sozialen Arbeit in Leipzig bei
der Fortschreibung des Fachplans fest. Die Stadtverwaltung beruft dazu jährlich eine
Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe ein. Über die dort getroffenen Vereinbarungen wird
ein öffentliches Protokoll erstellt. Werden weiterführende Maßnahmen diskutiert und deren
Umsetzung empfohlen, wird deren Umsetzung Bestandteil der kommenden Konferenz(en).
Außerdem lädt die Stadtverwaltung die Träger zweimal jährlich zum Fachforum Wohnhilfen
ein.
Sachverhalt:
Nicht die Fortschreibung und Planung laufender und neuer Angebote nimmt den
Schwerpunkt im Fachplan ein, sondern die Beschreibung des Ist-Standes.
Die Expertise der Freien Träger der Wohnungslosenhilfe wurde nicht genügend abgerufen.
Wenn Mitte Dezember 2018 die Fortschreibung eines Planes beschlossen werden soll, also
am Ende des ersten Jahres seiner Gültigkeit, und im Laufe des Jahre nur ein Angebot zur
Zusammenarbeit mit der Fachebene (Träger und MA-Vertreter sowie Nutzer der Angebote)
im Prozess der Fortschreibung eingerichtet wurde, muss die regelmäßige Zusammenarbeit
und Beteiligung der Fachebene per Beschluss geregelt werden. Die Bezugnahme auf die im
Frühjahr stattgefundene Strategiekonferenz, zu der es bis heute kein Protokoll gibt, kann an
diesem Befund nichts ändern. Als Ebene der Zusammenarbeit bietet sich an die AG Recht
auf Wohnen, das Fachforum Wohnhilfen und regelmäßig jährlich stattfindende
Strategiekonferenzen Wohnungsnotfallhilfe.
1/2
Anlagen:
2/2