Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1464689.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
27.11.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06682-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Runder Tisch "Jahnallee"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.12.2018
12.12.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018
durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden
Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.
2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen
2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer
verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten
Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
X Sonstiges: Antrag
1/3
Verwaltungshandeln
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Der Beschluss zu VI-A-05894 entspricht bereits den Intentionen des Antrages zum
Austausch der Belange der Beteiligten.
Da die in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde liegenden verkehrsregelnden
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit voraussichtlich Anfang 2019 realisiert und die
Gewerbetreibenden darüber im Vorfeld noch 2018 informiert werden, muss zunächst deren
Wirksamkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Unfallsituation für den Zeitraum eines
halben Jahres beobachtet werden. Erst wenn die Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit bewertet
sind, kann darauf aufbauend eine dauerhafte Lösung zur Straßenraumaufteilung in
Abstimmung mit den Beteiligten gefunden werden.
Ebenfalls am 19.09.2018 hat die Ratsversammlung zur Petition VI-P-06194 beschlossen.
Da sich zudem im Jahr 2019 die Verkehrsverhältnisse in der Jahnallee grundlegend ändern
werden, weil aktuell in der inneren Jahnallee aufgrund der Lärmsituation die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird und in Umsetzung des Luftreinhalteplanes
die Verkehrsmenge um 3.600 Fahrzeuge/Tag mittels Änderungen an den
Lichtsignalsteuerungen reduziert werden soll, sowie eine Unfallhäufungsstelle in Höhe
Coblenzer Straße mittels geänderter Aufteilung der Richtungsfahrbahn beseitigt und das
Bewohner-/Anwohnerparken im Waldstraßenviertel eingeführt wird, ist momentan keine
stabile Grundlage für die Durchführung eines Runden Tisches gegeben.
Ein Runder Tisch erarbeitet nach Auffassung der Verwaltung ein konsensuales Ergebnis zu
einer Problemstellung. Da hier letztendlich neben planerischen Erwägungen jedoch auch
Entscheidungen durch die untere Straßenverkehrsbehörde erforderlich werden, ist ein
breites Beteiligungsverfahren zwar auch aus Sicht der Verwaltung erwünscht und
erforderlich, das Format eines Runden Tisch jedoch ungeeignet. Das Beteiligungsverfahren
sollte 2019 beginnen.
3/3