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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1464689.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
27.11.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06682-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Runder Tisch "Jahnallee" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.12.2018 12.12.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894. 2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss X Sonstiges: Antrag 1/3 Verwaltungshandeln Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Der Beschluss zu VI-A-05894 entspricht bereits den Intentionen des Antrages zum Austausch der Belange der Beteiligten. Da die in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde liegenden verkehrsregelnden Maßnahmen zur Verkehrssicherheit voraussichtlich Anfang 2019 realisiert und die Gewerbetreibenden darüber im Vorfeld noch 2018 informiert werden, muss zunächst deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Unfallsituation für den Zeitraum eines halben Jahres beobachtet werden. Erst wenn die Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit bewertet sind, kann darauf aufbauend eine dauerhafte Lösung zur Straßenraumaufteilung in Abstimmung mit den Beteiligten gefunden werden. Ebenfalls am 19.09.2018 hat die Ratsversammlung zur Petition VI-P-06194 beschlossen. Da sich zudem im Jahr 2019 die Verkehrsverhältnisse in der Jahnallee grundlegend ändern werden, weil aktuell in der inneren Jahnallee aufgrund der Lärmsituation die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird und in Umsetzung des Luftreinhalteplanes die Verkehrsmenge um 3.600 Fahrzeuge/Tag mittels Änderungen an den Lichtsignalsteuerungen reduziert werden soll, sowie eine Unfallhäufungsstelle in Höhe Coblenzer Straße mittels geänderter Aufteilung der Richtungsfahrbahn beseitigt und das Bewohner-/Anwohnerparken im Waldstraßenviertel eingeführt wird, ist momentan keine stabile Grundlage für die Durchführung eines Runden Tisches gegeben. Ein Runder Tisch erarbeitet nach Auffassung der Verwaltung ein konsensuales Ergebnis zu einer Problemstellung. Da hier letztendlich neben planerischen Erwägungen jedoch auch Entscheidungen durch die untere Straßenverkehrsbehörde erforderlich werden, ist ein breites Beteiligungsverfahren zwar auch aus Sicht der Verwaltung erwünscht und erforderlich, das Format eines Runden Tisch jedoch ungeeignet. Das Beteiligungsverfahren sollte 2019 beginnen. 3/3