Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1470194.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06352-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin F. Riekewald
Betreff:
Naturkundemuseum Leipzig - Aufhebung Standortentscheidung Halle 7
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
Zeitnah werden ergebnisoffen unter Beachtung vielfältiger Rahmenbedingungen
Untersuchungen für Grundstücke und Immobilien in städtischem Eigentum, vorrangig in den
zentrumsnahen Stadtteilen L01 Zentrum-Ost bis L06 Zentrum-Nord, unter Einbeziehung der
Fachausschüsse Kultur und Stadtentwicklung/Bau durchgeführt. Dabei sind im Besonderen
zu erhaltende städtische Gebäude zu untersuchen, für die bisher keine nachhaltige Nutzung
wegen besonderer Denkmalschutzanforderungen gefunden wurde, wie das Stadtbad oder
der bisherige Standort Lortzingstraße.
Sachverhalt:
Aus den bisherigen Standortentscheidungen sind Schlussfolgerungen zu ziehen. So sollten
möglichst keine Pacht- bzw. Mietverträge eingegangen werden, bei denen für die Vermieter
die Einnahmen gesichert sind, finanzielle Risiken aber die Stadt zu tragen hat. Außerdem ist
für den Standort eine vorhandenen Straßenbahn- bzw. Busanbindung in vorzugsweiser
zentraler Lage maßgebend. Das Naturkundemuseum soll künftig nicht nur Freizeitort für alle
Generationen und Familien, sondern wieder stärker auch Bildungsstandort und natürlich
Aufbewahrungsort von teilweise einmaligen Museumsstücken sein. Bei der Nachnutzung von
städtischen Gebäuden von besonderer baugeschichtlicher Bedeutung, die wegen des
Denkmalsschutzes zu erhalten sind, haben die sich daraus ergebenden Mehrkosten für die
Stadt den Charakter von sogenannten „Ohnehinkosten“. Gegenüber Neubauten wären
kostendämpfend jedoch Hochbaukosten gegenzurechnen.
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