Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1470130.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-01-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Im Punkt 2.3. Operative Umsetzung im Unterpunkt Handlungsfeld Notversorgung/
Krisenintervention werden folgende Maßnahmen ergänzt:
1. Die Stadt Leipzig schafft im Hauptbahnhof oder in seiner Nähe ein Angebot für
Wohnungslose, das u. a. Möglichkeiten zum Waschen, der allgemeinen Versorgung, für
Aufenthalt und Beratung sowie auch Notschlafmöglichkeiten beinhaltet. Dafür ist ggf. eine
räumliche und personelle Erweiterung und Professionalisierung des Angebotes der
Bahnhofsmission zu prüfen.
2. Die Stadt Leipzig etabliert und finanziert ein Modellprojekt nach dem Ansatz des „housing
first“. Dafür werden zunächst bis zu 10 dezentrale Wohnungen zur Verfügung gestellt und
auf Wunsch eine angemessene soziale Begleitung sichergestellt. Zugangsberechtigt sind
von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, deren besondere Lebensverhältnisse mit
sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Konzeption und Umsetzung werden an einen Freien Träger der Wohnungslosenhilfe
übertragen. Das Projekt wird im Laufe des Jahres 2019 realisiert.
Das Modellprojekt wird nach einem Jahr evaluiert, dem Stadtrat vorgelegt und das
Modellprojekt ggf. mit einem erweiterten Budget an Wohnungen und Sozialbetreuenden in
den Regelbetrieb überführt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
zu 1.)
Insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes halten sich ganzjährig arme und z. T.
wohnungslose Menschen auf. Diese nächtigen insbesondere im Winter im Außenbereich des
Bahnhofes oder in Abbruchhäusern im Bahnhofsumfeld. Dies führte in der Vergangenheit
auch zu gefährlichen Situationen oder zur Verübung von Ordnungswidrigkeiten bzw.
Straftaten. Abhilfe könnte ein altersunabhängig nutzbares städtisches Anlaufangebot in der
Nähe des Hauptbahnhofes mit o. g. Angebotsspektrum schaffen. Ein ähnlicher Vorschlag
wurde auch im Rahmen der Nutzer*innenbefragung des Sozialamtes (vgl. Seite 33ff. der
Vorlage) gemacht.
Zu 2.)
Housing
first
ist ein Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik.
Bei "housing first" können auf der Straße lebende Menschen ohne Vorbedingungen eine
Wohnung mit eigenem, unbefristetem Mietvertrag bekommen. Mietverhältnis und
Unterstützungsangebote werden dabei entkoppelt. Dieser Ansatz steht im Gegensatz zur
weit verbreiteten
Strategie
der
schrittweisen Integration
in Stufensystemen.
Auch in Leipzig gibt es Formen der vorübergehenden und Not-Unterbringung, die nicht in
das Konzept des „housing first“ fallen, wie in der Vorlage dargestellt.
In verschiedenen europäischen Ländern wird der housing-first-Ansatz mittlerweile erprobt.
So gibt es landesweite
Pilotprojekte in
Finnland,
Dänemark,
Frankreich
und
Belgien, mit durchweg positiven Ergebnissen im Sinne des Wohnungserhalts. Auch in
Berlin wurde im Oktober 2018 ein Modellprojekt mit zunächst 70 Wohnungen etabliert.
Träger des Projektes sind zwei gemeinnützige Vereine, die vom Land Berlin mit 1,7 Millionen
Euro für drei Jahre unterstützt werden. Die Einordnung in den Bereich „Notversorgung“
erfolgt, da es sich um eine unmittelbare Intervention in die Phase der eingetretenen
Wohnungslosigkeit handelt.
3/3