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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1470130.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.12.18, 12:00
Aktualisiert
13.12.18, 06:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-06434-NF-02-ÄA-01-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Im Punkt 2.3. Operative Umsetzung im Unterpunkt Handlungsfeld Notversorgung/ Krisenintervention werden folgende Maßnahmen ergänzt: 1. Die Stadt Leipzig schafft im Hauptbahnhof oder in seiner Nähe ein Angebot für Wohnungslose, das u. a. Möglichkeiten zum Waschen, der allgemeinen Versorgung, für Aufenthalt und Beratung sowie auch Notschlafmöglichkeiten beinhaltet. Dafür ist ggf. eine räumliche und personelle Erweiterung und Professionalisierung des Angebotes der Bahnhofsmission zu prüfen. 2. Die Stadt Leipzig etabliert und finanziert ein Modellprojekt nach dem Ansatz des „housing first“. Dafür werden zunächst bis zu 10 dezentrale Wohnungen zur Verfügung gestellt und auf Wunsch eine angemessene soziale Begleitung sichergestellt. Zugangsberechtigt sind von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Konzeption und Umsetzung werden an einen Freien Träger der Wohnungslosenhilfe übertragen. Das Projekt wird im Laufe des Jahres 2019 realisiert. Das Modellprojekt wird nach einem Jahr evaluiert, dem Stadtrat vorgelegt und das Modellprojekt ggf. mit einem erweiterten Budget an Wohnungen und Sozialbetreuenden in den Regelbetrieb überführt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: zu 1.) Insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes halten sich ganzjährig arme und z. T. wohnungslose Menschen auf. Diese nächtigen insbesondere im Winter im Außenbereich des Bahnhofes oder in Abbruchhäusern im Bahnhofsumfeld. Dies führte in der Vergangenheit auch zu gefährlichen Situationen oder zur Verübung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. Abhilfe könnte ein altersunabhängig nutzbares städtisches Anlaufangebot in der Nähe des Hauptbahnhofes mit o. g. Angebotsspektrum schaffen. Ein ähnlicher Vorschlag wurde auch im Rahmen der Nutzer*innenbefragung des Sozialamtes (vgl. Seite 33ff. der Vorlage) gemacht. Zu 2.) Housing first ist ein Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik. Bei "housing first" können auf der Straße lebende Menschen ohne Vorbedingungen eine Wohnung mit eigenem, unbefristetem Mietvertrag bekommen. Mietverhältnis und Unterstützungsangebote werden dabei entkoppelt. Dieser Ansatz steht im Gegensatz zur weit verbreiteten Strategie der schrittweisen Integration in Stufensystemen. Auch in Leipzig gibt es Formen der vorübergehenden und Not-Unterbringung, die nicht in das Konzept des „housing first“ fallen, wie in der Vorlage dargestellt. In verschiedenen europäischen Ländern wird der housing-first-Ansatz mittlerweile erprobt. So gibt es landesweite Pilotprojekte in Finnland, Dänemark, Frankreich und Belgien, mit durchweg positiven Ergebnissen im Sinne des Wohnungserhalts. Auch in Berlin wurde im Oktober 2018 ein Modellprojekt mit zunächst 70 Wohnungen etabliert. Träger des Projektes sind zwei gemeinnützige Vereine, die vom Land Berlin mit 1,7 Millionen Euro für drei Jahre unterstützt werden. Die Einordnung in den Bereich „Notversorgung“ erfolgt, da es sich um eine unmittelbare Intervention in die Phase der eingetretenen Wohnungslosigkeit handelt. 3/3