Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1469020.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
06.12.18, 12:00
Aktualisiert
09.12.18, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06232-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Wohnungsbauförderkonzeption 2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. In die Wohnungsbauförderkonzeption ist aufzunehmen:
Da bei zu sanierenden Altbau-Mehrfamilienhäusern die Wohnflächenhöchstgrenze gemäß
Wohnraumförderrichtlinie bei großen Wohnungen häufig überschritten wird, soll unter
Berücksichtigung der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) auch die Formel „eine Person pro
Zimmer“ Anwendung finden können.
2. Im Punkt 4.2.2, Orientierungswert B: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem
Mietwohnraum wird der erste Anstrich gestrichen:
In den Ortsteilen, in denen bereits; ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum
vorhanden ist, sollen max. 15 Prozent der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel
im Programmjahr 2019 für Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung
stehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem
vielfältigerem Wohnungsangebot beiträgt.
Sachverhalt:
zu 1.) Angemessene Wohnungsgrößen gemäß Wohnraumförderrichtlinie passen in vielen
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Fällen nicht zu tatsächlichen Grundrissen gründerzeitlicher Altbauten. Maßnahmenträger, die
bei der Sanierung preiswerten Wohnraum erhalten wollen, könnten diesen nur bei massiven
Eingriffen in die Grundrisse respektive tragender Wände nutzen, was wiederum stark
preistreibend wirkt.
Zu 2.) Wie in Tabelle 5 zu sehen, passt der Fördermittelbedarf nicht zum
Fördermittelzeitraum. Aus diesem Grund sollte man von der Limitierung in den
Plattenbaugebieten absehen, da nicht zu erkennen ist, dass der Topf überzeichnet wird.
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