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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1469020.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
06.12.18, 12:00
Aktualisiert
09.12.18, 04:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-06232-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Wohnungsbauförderkonzeption 2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. In die Wohnungsbauförderkonzeption ist aufzunehmen: Da bei zu sanierenden Altbau-Mehrfamilienhäusern die Wohnflächenhöchstgrenze gemäß Wohnraumförderrichtlinie bei großen Wohnungen häufig überschritten wird, soll unter Berücksichtigung der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) auch die Formel „eine Person pro Zimmer“ Anwendung finden können. 2. Im Punkt 4.2.2, Orientierungswert B: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum wird der erste Anstrich gestrichen: In den Ortsteilen, in denen bereits; ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum vorhanden ist, sollen max. 15 Prozent der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel im Programmjahr 2019 für Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem vielfältigerem Wohnungsangebot beiträgt. Sachverhalt: zu 1.) Angemessene Wohnungsgrößen gemäß Wohnraumförderrichtlinie passen in vielen 1/2 Fällen nicht zu tatsächlichen Grundrissen gründerzeitlicher Altbauten. Maßnahmenträger, die bei der Sanierung preiswerten Wohnraum erhalten wollen, könnten diesen nur bei massiven Eingriffen in die Grundrisse respektive tragender Wände nutzen, was wiederum stark preistreibend wirkt. Zu 2.) Wie in Tabelle 5 zu sehen, passt der Fördermittelbedarf nicht zum Fördermittelzeitraum. Aus diesem Grund sollte man von der Limitierung in den Plattenbaugebieten absehen, da nicht zu erkennen ist, dass der Topf überzeichnet wird. 2/2