Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
325160.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
19.12.18, 12:00
Aktualisiert
21.12.18, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1110/WP17
öffentlich
19.12.2018
Dez. III / FB 61/300
Sachstand Radschnellweg Euregio
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.01.2019
30.01.2019
30.01.2019
06.02.2019
Mobilitätsausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1110/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Vorlage FB 61/1110/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Anlass:
Die Piraten-Fraktion hat am 04.12.2018 folgenden Antrag zur Tagesordnung zur Sitzung des
Mobilitätsausschusses am 24.01.2019 gestellt: Sachstand Radschnellweg (RSW) Euregio:
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand zum RSW Euregio von Aachen nach Herzogenrath,
Kerkrade und Heerlen zu berichten. Insbesondere der Stand der Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die
Möglichkeiten zur Förderung von Planungsleistungen bei diesem Projekt sollen dargestellt werden.
Sachstand
Die Verwaltung hat zuletzt in einer Vorlage für die Bezirksvertretung Aachen-Richterich am
12.09.2018 und in einer Mitteilung der Verwaltung für die Sitzungen des Mobilitätsausschusses am
13.09.2018, der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.09.2018 und der Bezirksvertretung AachenLaurensberg am 26.09.2018 über den Sachstand zum RSW Euregio berichtet.
Nach Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind RSW in Baulast des Landes den
Landesstraßen gleichgestellt und somit in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Aus
Kapazitätsgründen soll das Projekt RSW Euregio durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen
und die Stadt Herzogenrath umgesetzt werden. Sämtliche Planungs-, Bau- und Personalkosten für die
in der Baulast des Landes NRW liegenden Teile des RSW werden durch das Land erstattet. Für die
Bereiche, die in der Baulast der Stadt Aachen liegen, können entsprechende Fördermöglichkeiten in
Anspruch genommen werden. Im Aachener Stadtgebiet betrifft dies die Abschnitte innerhalb der
Ortsdurchfahrten. Die in der Machbarkeitsstudie angeführten Anbindungsstrecken (von Laurensberg
Richtung Campus West und Campus Melaten und von der Rütscher Straße im Bereich der
Studententürme zur Roermonder Straße) liegen ebenfalls in der Baulast der Stadt Aachen.
Die zur Kostenübernahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW notwendige
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe
(bestehend aus der Städteregion Aachen, der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen) steht kurz
vor dem Abschluss (Stand: Dezember 2018). In dieser Verwaltungsvereinbarung, die ausschließlich
das Verhältnis zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe regelt, wird
festgeschrieben, dass die Projektgruppe im Auftrag und auf Kosten des Landesbetriebs Straßenbau
NRW die Planung des RSW Euregio für die außerhalb der OD-Grenzen liegenden Abschnitte für den
Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt. Für alle Abschnitte wird ein Linienbestimmungsverfahren
notwendig werden. Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist und die Projektgruppe für
die Arbeiten bezahlt, bedarf es keines Förderantrags für das Linienbestimmungsverfahren und auch
nicht für die weiteren Planungsschritte und den Bau.
Eine weitere Verwaltungsvereinbarung regelt zusätzlich das Verhältnis der Projektpartner
(Städteregion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen) untereinander. Diese Vereinbarung
wird derzeit erstellt.
Vorlage FB 61/1110/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2018
Seite: 3/4
Für die Abschnitte innerhalb der OD-Grenzen in Aachen sowie für die beiden Anbindungsstrecken
bleibt die Stadt Aachen für die weitere Planung und den späteren Bau zuständig. Bei Auslobung des
Planungswettbewerbs 2013 hatte das Land NRW dargestellt, dass es für alle Stufen von der
Machbarkeitsstudie bis zum Bau eine 80%ige Förderung gewähren wolle. Derzeit wird zwischen dem
Land NRW und der Bezirksregierung Köln abschließend geklärt, wie das Förderprozedere und die
Förderhöhe für die Planung von RSW innerhalb der OD-Grenzen gestaltet werden.
Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung folgt als nächster Schritt das
Linienbestimmungsverfahren, das durch die Projektgruppe vorbereitet, aber als formales Verfahren
durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln durchgeführt werden muss.
Wenn im Ergebnis die Linie durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. die Bezirksregierung
bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden.
Anschließend kann Baurecht z.B. über Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Für welche
Abschnitte dies erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines
möglichen Baubeginns derzeit ebenfalls nicht sicher angegeben werden.
Da sich der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung hingezogen hat, wurde mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW vereinbart, dass die Städteregion als federführende Dienststelle bereits vor dem
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung die planenden Büros mit der Erstellung der für das
Linienbestimmungsverfahren notwendigen Unterlagen beauftragen darf, ohne den Anspruch auf
Kostenerstattung zu verlieren. Die Beauftragung für den Bereich der Umweltverträglichkeitsstudie ist
am 13.07.2018 erfolgt. Für den Bereich der Straßenplanung ist eine Beauftragung kurzfristig geplant.
In der Sitzung wird mündlich über den sich im Januar 2019 aktuell ergebenen Sachstand berichtet.
Vorlage FB 61/1110/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2018
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