Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324542.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
13.12.18, 12:00
Aktualisiert
20.12.18, 08:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1104/WP17
öffentlich
35074-2018
13.12.2018
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25
BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen
Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.01.2019
10.01.2019
23.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Michaelsbergstraße,
Friedrich-Ebert-Allee und Zeise eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Michaelsbergstraße,
Friedrich-Ebert-Allee und Zeise eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-EbertAllee und Zeise eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß
§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/1104/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Beschlusslage
Das Gebiet für das eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden soll, befindet sich in AachenBurtscheid, zwischen der Michaelsbergstraße, der Friedrich-Ebert-Allee und der Zeise. In dem Gebiet
bestehen größere Änderungs- und Entwicklungsabsichten, die die Klosteranlage betreffen und die
Grundschule Michaelsbergstraße. Die Stadt Aachen prüft derzeit, ob die Grundschule
Michaelsbergestraße an die Malmedyer Straße verlegt werden kann, da die Hauptschule an diesem
Standort aufgegeben wird. Im südöstlichen Planbereich befindet sich eine größere Freifläche mit
einem eingeschossigen Baukörper, die komplett versiegelt ist und derzeit als Parkplatz genutzt wird.
Es hat bereits verschiedenen Entwicklungsanfragen, die sich auf einzelne Teilflächen beziehen, bei
der Stadt gegeben. Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht sinnvoll, einzelne Flächen zu entwickeln.
Eine Entwicklung des Baublockes ist nur im Gesamtkonzept zu betrachten und zu bewerten.
Aufgrund der besonderen Lage im historischen Umfeld von Burtscheid mit den prägenden und
dominanten Baudenkmalen St. Michael, St. Johann, dem Kurpark und den Baudenkmalen der
Klosteranlage, der Grundschule Michaelsbergstraße und der Denkmalbereichssatzung
Gartenstadtsiedlung In den Heimgärten, kommt dem Standort eine besondere städtebauliche
Bedeutung zu, die einer Steuerung der Entwicklung bedarf.
Das Gebiet befindet sich im Kurgebiet Burtscheid mit den Kureinrichtungen „Rosenquelle“ und
„Schwertbad“. Im Westen grenzt der Bereich unmittelbar an den Kurpark. Das Kurgebiet Burtscheid
gehört mit dem Kurgebiet Monheimsallee zu den rund 350 in Deutschland anerkannten Kurorten und
Heilbädern. Das Fortbestehen des Kur- und Bäderwesens ist für Burtscheid sehr bedeutsam und die
Sicherung der damit verbundenen Bereiche Tourismus, Gastronomie und Freizeit für die Aachener
Wirtschaft unverzichtbar. Das Kur- und Bäderwesen unterliegt einem stetigen Wandel. Absehbar
besteht der Bedarf nach Rehabilitationseinrichtungen für Patienten, die aus der Intensivbehandlung
der Krankenhäuser entlassen werden. Diesem Bedarf sind die bestehenden Einrichtungen nicht mehr
gewachsen und bedürfen einer Konsolidierung. Um den Kurstandort Burtscheid zukunftsfähig
aufzustellen, werden in unmittelbarer Nähe zu den Kureinrichtungen Bauflächen benötigt. Daher
wurde ein Zukunfts- und Handlungskonzept für das Kur-, Bade-, Reha- und Gesundheitskonzept
beauftragt um den Bedarf in Burtscheid zu konkretisieren. Erst nach der Vorlage dieses
Handlungskonzeptes wird es möglich sein, eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen. Ziel der
Stadt Aachen ist es alle flankierenden Maßnahmen zum Fortbestand und Entwicklung des Kur- und
Bäderwesens zu ergreifen. Insoweit sollen Potentialflächen identifiziert und kommunale
Einflussnahmen vorbereitet werden, um ggf. besondere Vorkaufsrechte ausüben zu können.
Der Planbereich ist in seinem Gepräge derart sensibel zu behandeln, dass auch Nutzungen jenseits
einer möglichen Nutzung als Reha-Einrichtung einer städtebaulichen Einflussmaßnahme bedürfen.
Insoweit zieht die Stadt Aachen abhängig vom Ergebnis des Zukunfts- und Handlungskonzept für das
Kur-, Bade-, Reha- und Gesundheitskonzept städtebauliche Maßnahmen in Betracht, die zum Beispiel
dem Wohnbedarf dienen und in einer besonderen Art und Weise auf die sensible Umgebung
eingehen. Aufgrund der Nähe zur Aachener Innenstadt mit allen notwendigen
Vorlage FB 61/1104/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 2/3
Infrastruktureinrichtungen ist auch eine Wohnungsbauentwicklung an dieser Stelle denkbar,
insbesondere auch wegen des hohen Bedarfes an Wohnraum in der Stadt.
Um diese städtebaulichen Ziele planungsrechtlich sicherstellen zu können, wird ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der Bebauungsplan soll auf Grundlage eines
Gesamtkonzeptes, das den gesamten Baublock umfasst, aufgestellt werden. Der Bereich, für den die
Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden soll entspricht dem Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses und umfasst den gesamten Baublock, mit Ausnahme der Grundstücke, die
im Geltungsbereich des bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 844 - In den
Heimgärten- liegen.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll eine Vorkaufsrechtssatzung für den
Baublock an der Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Alle und Zeise beschlossen werden, als
weiteres planungsrechtliches Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Satzungstext
Vorlage FB 61/1104/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 3/3
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise
vom
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung am gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im
Stadtbezirk Aachen- Mitte zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise.
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.