Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324970.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
20.12.18, 08:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0503/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
17.12.2018
Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 40.
ordentliche Hautpversammlung des Deutschen Städtetages vom 4.
bis 6. Juni 2019 in Dortmund
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
23.01.2019
23.01.2019
Hauptausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, als stimmberechtigte Delegierte für die 40.
ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu benennen:
1. __________________________
2. __________________________
Ferner empfiehlt der Hauptausschuss, als Gastdelegierte zu benennen:
__________________________
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Vorlage FB 01/0503/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 1/4
Auf Empfehlung des Hauptausschusses benennt der Rat der Stadt als stimmberechtigte Delegierte
für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages:
1. __________________________
2. __________________________
Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte:
__________________________
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__________________________
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Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0503/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 06.11.2018 mitgeteilt, dass die 40. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages von Dienstag, 04. Juni bis Donnerstag, 06. Juni 2019
in Dortmund stattfinden wird.
Der voraussichtliche Zeitplan für die Versammlung kann der Anlage entnommen werden.
Um die organisatorischen Vorbereitungen für die Hauptversammlung rechtzeitig einleiten zu können,
bittet der Städtetag, die Benennung der Abgeordneten bis spätestens 15.02..2019 vorzunehmen.
Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Stadt Aachen zur Hauptversammlung 2 Delegierte mit
Stimmrecht entsenden (unter Zugrundelegung der vom Statistischen Bundesamt festgelegten
Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2017).
Die stimmberechtigten Delegierten des Hauptausschusses und des Präsidium des Deutschen
Städtetages sind neben den zu benennenden stimmberechtigten Delegierten kraft Satzung zur
Hauptversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten
außen vor. Für die Stadt Aachen sind Herr Oberbürgermeister Philipp als Mitglied im Präsidium und
Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt als Mitglied im Hauptausschuss bereits stimmberechtigte
Delegierte.
Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Deutsche
Städtetag bittet die Mitgliedsstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur
Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den
Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den stimmberechtigten Delegierten können auch diesmal wieder weitere Teilnehmer(innen)
aus Vertretungskörperschaft und Verwaltung als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung
entsandt werden.
An der letzten ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die 2017 in Nürnberg
stattfand, nahmen vom Rat der Stadt teil:
a)
als stimmberechtigte Abgeordnete:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE,
Ratsherr Gilson, CDU,
Ratsfrau Reuß, SPD,
Vorlage FB 01/0503/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 3/4
b)
als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:
Herr Andor Schmitz, SPD,
Ratsherr Bredohl, DIE LINKE,
Ratsherr Blum, FDP,
Ratsfrau Lang, GRÜNE,
Ratsherr Pilgram, GRÜNE.
Anlage/n:
Voraussichtlicher Zeitplan für die 40. Hauptversammlung
Vorlage FB 01/0503/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2018
Seite: 4/4