Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324186.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
12.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1101/WP17
öffentlich
35071-2018
12.12.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße / Schönforststraße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.01.2019
10.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung, der
Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, die Aufstellung des
Bebauungsplanes - Trierer Straße/ Schönforststraße - für den Planbereich zwischen Neuhausstraße
und Madrider Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung, der
Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, die Aufstellung des
Bebauungsplanes – Trierer Straße/ Schönforststraße - für den Planbereich zwischen Neuhausstraße
und Madrider Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Das Plangebiet liegt an der Trierer Straße, die als Ausfallstraße in Richtung Brand/ Kornelimünster/
Eifel führt. Das Gebiet ist durch unterschiedliche Nutzungen geprägt. In den Obergeschossen sind
Wohnnutzungen, in den Erdgeschossen Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Es dient
teilweise der Nahversorgung der umgebenden Wohnbebauung, erfüllt den täglichen und mittelfristigen
Bedarf der Wohnbevölkerung und bietet ein breites Sortimentsangebot.
Entlang der Trierer Straße sind bereits mehrere Wettbüros und Spielhallen vorhanden und es gibt
immer wieder neue Anfragen. Aktuell wurde im Bereich des Plangebiets beantragt, den Teil einer
Gaststätte in ein Wettbüro umzuwandeln. Direkt daneben befindet sich bereits ein Wettbüro, das ohne
Genehmigung betrieben wird. Die weitere Ansiedlung von solchen Vergnügungsstätten hätte
unerwünschte städtebauliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine Verminderung der
Wettbewerbsfähigkeit des vorhandenen Einzelhandels oder einen Niveauverlust im gesamten Bereich
(sogenannte „Trading - down - „Effekt“) zur Folge.
Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten – insbesondere Wettbüros und Spielhallen –
auszuschließen, um die heutige Nutzungsstruktur im Bereich der Trierer Straße zu erhalten, mit der
bisherigen Mischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen.
Negative Umstrukturierungsprozesse sollen vermieden werden, stattdessen soll sich eine lebendige
Nutzungsmischung entwickeln. Insbesondere der Bereich um den Trierer Platz, der im Aachener
Zentren- und Nahversorgungskonzept als Nahversorgungszentrum festgelegt ist, sollte geschützt
werden, um so eine zukunftsfähige Entwicklung dieses Standorts zu unterstützen.
Im Jahr 1988 wurde bereits der Aufstellungsbeschluss A90 wegen damals zunehmenden Anfragen
von Spielhallen gefasst. Er hatte das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell
Spielhallen zu verhindern. Neben Spielhallen kommen heutzutage immer mehr Anfragen zur
Ansiedlung von Wettbüros. Deswegen sollte der bereits vor 19 Jahren gefasste Aufstellungsbeschluss
aufgehoben und neu gefasst werden, um nicht nur Spielhallen, sondern auch Wettbüros ausschließen
zu können.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung von Vergnügungsstätten – insbesondere von Wettbüros und
Spielhallen – einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße/ Schönforststraße aufzustellen.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/1101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
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