Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324180.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
12.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1102/WP17
öffentlich
35071-2018
12.12.2018
Dez. III / FB 61/200
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 - Trierer Straße 244280, 356-386 hier: Aufhebungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.01.2019
10.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer
Straße 244-280, 356-386- zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Der Aufstellungsbeschluss A 90 umfasst zwei Geltungsbereiche. Der erste befindet sich zwischen der
Trierer Straße Hausnummer 244 bis 280, der zweite zwischen Hausnummer 356 bis 386. Dieser
Aufstellungsbeschluss verfolgt das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen
zu verhindern. Allerdings wurden in den letzten Jahren neben Spielhallen zunehmend auch Wettbüros
beantragt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits vor 19 Jahren gefasst und bezieht sich nicht auf Wettbüros.
Um künftig auch die Ansiedlung von Wettbüros steuern zu können, soll der Aufstellungsbeschluss
aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem Ziel
Vergnügungsstätten- insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung miz §1 Abs. 8 BauGB die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 –Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/1102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
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