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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
324180.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
12.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/1102/WP17 öffentlich 35071-2018 12.12.2018 Dez. III / FB 61/200 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 - Trierer Straße 244280, 356-386 hier: Aufhebungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 09.01.2019 10.01.2019 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/1102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.12.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass) Der Aufstellungsbeschluss A 90 umfasst zwei Geltungsbereiche. Der erste befindet sich zwischen der Trierer Straße Hausnummer 244 bis 280, der zweite zwischen Hausnummer 356 bis 386. Dieser Aufstellungsbeschluss verfolgt das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Allerdings wurden in den letzten Jahren neben Spielhallen zunehmend auch Wettbüros beantragt. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits vor 19 Jahren gefasst und bezieht sich nicht auf Wettbüros. Um künftig auch die Ansiedlung von Wettbüros steuern zu können, soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten- insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen. 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung miz §1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 –Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/1102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.12.2018 Seite: 2/2