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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
324906.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/1077/WP17-2 öffentlich 35065-2014 17.12.2018 Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 10.01.2019 Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Es wird verwiesen auf den Beschluss der Vorlage mit der Nr. FB 61/1077/WP 17 zur Empfehlung zum Satzungsbeschluss. Vorlage FB 61/1077/WP17-2 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.12.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Es gingen nach der Einstellung der Vorlage zu den Beratungen zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster / August-Macke-Straße – zwei weitere Eingaben ein. Mit dieser Ergänzungsvorlage werden die Eingaben behandelt und sind damit Bestandteil der Abwägung. Die Kanzlei Stein & Partner Rechtsanwälte hat ihre Stellungnahme vom 27.07.2018 nochmals vorgetragen. Diese Eingabe wurde bereits behandelt und ist im Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung, Punkt 11 als Anlage zur Vorlage mit der Vorlagen-Nr.: FB61/1077/WP 17 zur Empfehlung zum Satzungsbeschluss verschickt. Eine weitere Eingabe wurde in der Bezirksvertretung –Aachen-Kornelimünster /Walheim am 28.11.2018 mündlich vorgetragen und zusätzlich direkt an den Planungsausschussvorsitzenden am 29.11.2018 geschickt. Die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n: Abwägungsvorschlag über eine kurzfristig eingegangene Eingabe Liste der Einwender - komplett Vorlage FB 61/1077/WP17-2 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.12.2018 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge über eine kurzfristig eingegangenen Eingaben aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße– für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße im Stadtbezirk Kornelimünster Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße Abwägung einer kurzfristig eingegangenen Eingabe Fassung vom 12.12.2018 Folgende Eingabe wurde in der Bezirksvertretung –Aachen-Kornelimnter /Walheim am 28.11.2018 vorgetragen und zusätzlich direkt an den Planungsauschussvorsitzenden am 29.11.2018 geschickt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet fest. In einem Mischgebiet sind nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Prinzipiell sind im Baugenehmigungsverfahren die Nachweise zu führen. Bei einen Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag kann die Gemeinde mit einem privaten Entwickler zusammenarbeiten. Der Entwickler der Fläche möchte einen Discounter dort unterbringen und daher hat er durch Gutachten nachzuweisen, dass durch die von dem Discounter ausgehende Lärmbelastung die geforderten Lärmwerte für Wohngebiete nicht überschritten werden. Was durch die vorliegenden Gutachten auch nachgewiesen wird. In dem städtebaulichen Vertrag werden unter anderem die geforderte Maßnahmen aus den Gutachten privatrechtlich sichergestellt. Zusätzlich wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis eingefordert und alle daraus ergebenden Schutzmaßnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung. Gutachter sind unabhängig und dem Stand der Technik verpflichtet. Im schalltechnischen Gutachten wurden die Angaben der Verkehrsstudie (Literaturstelle (26)) übernommen, die wiederum auf die Kundenanzahl aus dem Standortgutachen zurückgreift. Dies ist die gängige und allgemein übliche Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße Abwägung einer kurzfristig eingegangenen Eingabe Fassung vom 12.12.2018 Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Andere Belastungszahlen liegen nicht vor, aber zur Einschätzung des Einflusses der Anzahl der Kundenbewegungen auf das Prognoseergebnis wird darauf hingewiesen, dass beispiesweise ein 20 % höherer Ansatz (Parkplatz, Zufahrt, Einkaufswagen) den Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort 5 – Schleckheimer Straße 60 nur um ca. 0,5 dB erhöht. Damit wird der geltende Immissionsrichtwert von tagsüber 55 dB(A) immer noch eingehalten. Für den Lkw-Verkehr und die übrigen Geräuschquellen wurde ohnehin eine hohe, theoretisch mögliche Nutzungsintensität berücksichtigt. Falls nun z.B. Aktionstage mit einem noch höheren Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das Kriterium der „seltenen Ereignisse“ nach TA Lärm Nr. 7.2 sicher abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für den hier geplanten Markt eher untypisch und kaum zu erwarten. Ein Ansatz über Angaben der Parplatzlärmstudie (Literaturstelle(10)) erfolgt nur, wenn keine den Markttyp und die örtliche Situation einbeziehende Verkehrsstudie vorliegt. Die Parkplatzlärmstudie nennt id.R. die Maximalwerte von Erhebungergebnissen. Diese Werte werden nach Aussage des Gutachters höchstens bei einem ALDI-Süd-Markt am Stadtrand mit sehr guter Erreichbarkeit und einem großen Parkplatz erreicht. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsatzwerte eines ALDI-Marktes mehr als das Doppelte eines Netto-Marktes einnehmen. Im Plangebiet liegen zudem andere Randbedingungen vor. Die Ermittlung der Verkehrserzeugung durch eine situationsbezognene Standort- und Verkehrsstudie ist dagegen deutlich realistischer und belastbarer. Die Verwaltung empfiehlt die Eingabe zurückzuweisen