Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324906.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1077/WP17-2
öffentlich
35065-2014
17.12.2018
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster
West/August-Macke-Straße Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.01.2019
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Es wird verwiesen auf den Beschluss der Vorlage mit der Nr. FB 61/1077/WP 17 zur Empfehlung zum
Satzungsbeschluss.
Vorlage FB 61/1077/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Es gingen nach der Einstellung der Vorlage zu den Beratungen zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster / August-Macke-Straße – zwei weitere Eingaben ein. Mit
dieser Ergänzungsvorlage werden die Eingaben behandelt und sind damit Bestandteil der Abwägung.
Die Kanzlei Stein & Partner Rechtsanwälte hat ihre Stellungnahme vom 27.07.2018 nochmals
vorgetragen. Diese Eingabe wurde bereits behandelt und ist im Abwägungsvorschlag
Öffentlichkeitsbeteiligung, Punkt 11 als Anlage zur Vorlage mit der Vorlagen-Nr.: FB61/1077/WP 17
zur Empfehlung zum Satzungsbeschluss verschickt.
Eine weitere Eingabe wurde in der Bezirksvertretung –Aachen-Kornelimünster /Walheim am
28.11.2018 mündlich vorgetragen und zusätzlich direkt an den Planungsausschussvorsitzenden am
29.11.2018 geschickt.
Die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Abwägungsvorschlag über eine kurzfristig eingegangene Eingabe
Liste der Einwender - komplett
Vorlage FB 61/1077/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
über eine kurzfristig eingegangenen Eingaben aus der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplans Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße–
für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße im Stadtbezirk Kornelimünster
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung einer kurzfristig eingegangenen Eingabe
Fassung vom 12.12.2018
Folgende Eingabe wurde in der Bezirksvertretung –Aachen-Kornelimnter /Walheim am 28.11.2018 vorgetragen
und zusätzlich direkt an den Planungsauschussvorsitzenden am 29.11.2018 geschickt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet fest. In einem Mischgebiet sind nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht
wesentlich stören, zulässig. Prinzipiell sind im Baugenehmigungsverfahren die Nachweise zu führen.
Bei einen Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag kann die Gemeinde mit einem privaten Entwickler
zusammenarbeiten. Der Entwickler der Fläche möchte einen Discounter dort unterbringen und daher hat er durch
Gutachten nachzuweisen, dass durch die von dem Discounter ausgehende Lärmbelastung die geforderten Lärmwerte
für Wohngebiete nicht überschritten werden. Was durch die vorliegenden Gutachten auch nachgewiesen wird. In dem
städtebaulichen Vertrag werden unter anderem die geforderte Maßnahmen aus den Gutachten privatrechtlich
sichergestellt. Zusätzlich wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis eingefordert und alle daraus ergebenden
Schutzmaßnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung.
Gutachter sind unabhängig und dem Stand der Technik verpflichtet.
Im schalltechnischen Gutachten wurden die Angaben der Verkehrsstudie (Literaturstelle (26)) übernommen, die
wiederum auf die Kundenanzahl aus dem Standortgutachen zurückgreift. Dies ist die gängige und allgemein übliche
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung einer kurzfristig eingegangenen Eingabe
Fassung vom 12.12.2018
Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Andere Belastungszahlen liegen nicht vor, aber zur Einschätzung des
Einflusses der Anzahl der Kundenbewegungen auf das Prognoseergebnis wird darauf hingewiesen, dass beispiesweise
ein 20 % höherer Ansatz (Parkplatz, Zufahrt, Einkaufswagen) den Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort 5
– Schleckheimer Straße 60 nur um ca. 0,5 dB erhöht. Damit wird der geltende Immissionsrichtwert von tagsüber 55
dB(A) immer noch eingehalten. Für den Lkw-Verkehr und die übrigen Geräuschquellen wurde ohnehin eine hohe,
theoretisch mögliche Nutzungsintensität berücksichtigt.
Falls nun z.B. Aktionstage mit einem noch höheren Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das
Kriterium der „seltenen Ereignisse“ nach TA Lärm Nr. 7.2 sicher abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für
den hier geplanten Markt eher untypisch und kaum zu erwarten.
Ein Ansatz über Angaben der Parplatzlärmstudie (Literaturstelle(10)) erfolgt nur, wenn keine den Markttyp und die
örtliche Situation einbeziehende Verkehrsstudie vorliegt. Die Parkplatzlärmstudie nennt id.R. die Maximalwerte von
Erhebungergebnissen. Diese Werte werden nach Aussage des Gutachters höchstens bei einem ALDI-Süd-Markt am
Stadtrand mit sehr guter Erreichbarkeit und einem großen Parkplatz erreicht. Hierbei ist zu beachten, dass die
Umsatzwerte eines ALDI-Marktes mehr als das Doppelte eines Netto-Marktes einnehmen. Im Plangebiet liegen zudem
andere Randbedingungen vor. Die Ermittlung der Verkehrserzeugung durch eine situationsbezognene Standort- und
Verkehrsstudie ist dagegen deutlich realistischer und belastbarer.
Die Verwaltung empfiehlt die Eingabe zurückzuweisen