Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
324539.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
13.12.18, 12:00
Aktualisiert
19.12.18, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1103/WP17
öffentlich
35073-2018
13.12.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Michaelsbergstraße/Friedrich-Ebert-Allee zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.01.2019
10.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
-
Sicherung der Fläche für eine potentielle Kurgebietserweiterung
-
Sicherung anderer Nutzungen, wie z.B. Wohnnutzung, die sich in den sensiblen städtebaulichen
Kontext einfügen
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Michaelsbergstraße/Friedrich-Ebert-Alle - für den Planbereich
zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
-
Sicherung der Fläche für eine potentielle Kurgebietserweiterung
-
Sicherung anderer Nutzungen, wie z.B. Wohnnutzung, die sich in den sensiblen städtebaulichen
Kontext einfügen
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Michaelsbergstraße/Friedrich-Ebert-Alle - für den Planbereich
zwischen Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee und Zeise im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1103/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung / Planungsanlass
Das Plangebiet, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, befindet sich in AachenBurtscheid, zwischen der Michaelsbergstraße, der Friedrich-Ebert-Allee und der Zeise. Es wird im
Wesentlichen geprägt von den großen Klostergebäuden der Schwestern vom Armen Kinde Jesus und
dem angrenzenden Klostergarten sowie der Grundschule Michaelsbergstraße auf städtischem
Grundstück. Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet vereinzelt Wohnhäuser (Zeise und
Michaelsbergstraße, eine größere Einfamilienhausbebauung an der Friedrich-Ebert-Allee, ein
Kindergarten (Friedrich-Ebert-Allee) und Gebäude, in denen Einrichtungen des benachbarten
Marienhospitals untergebracht sind (Zeise). Im südöstlichen Bereich befindet sich eine komplett
versiegelte Fläche, die mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut ist und als Parkplatzanlage
genutzt wird. Diese Fläche wird von der Friedrich-Ebert-Allee aus erschlossen.
Es bestehen derzeit Änderungs- und Entwicklungsüberlegungen, die die Klosteranlage und die
Grundschule Michaelsbergstraße betreffen. Mit diesen Änderungsabsichten würden Flächen im
Kurgebiet Burtscheid frei, die als Flächenpotential für Kureinrichtungen genutzt werden könnten. Um
eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die städtischen Ziele an diesem
Standort umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Es gab bereits verschiedenen Anfragen bei der Stadt, die sich auf Entwicklungsmöglichkeiten
einzelner Teilflächen bezogen. Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht sinnvoll, einzelne Flächen zu
entwickeln, sondern hierfür ein Gesamtkonzept für den gesamten Baublock zu erarbeiten. Daher soll
der Aufstellungsbeschluss den gesamten Baublock umfassen, mit Ausnahme der Grundstücke die im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 844 - In den Heimgärten - liegen.
Das Plangebiet ist ca. 4,9 ha groß.
Städtebauliche Situation
Aufgrund der besonderen Lage im historischen Umfeld von Burtscheid mit den prägenden und
dominanten Baudenkmalen St. Michael, St. Johann, dem Kurpark und den Baudenkmalen der
Klosteranlage, der Grundschule Michaelsbergstraße und der Denkmalbereichssatzung
Gartenstadtsiedlung In den Heimgärten, kommt dem Standort eine besondere städtebauliche
Bedeutung zu, die einer Steuerung der Entwicklung bedarf.
Das Gebiet befindet sich im Kurgebiet Burtscheid mit den Kureinrichtungen „Rosenquelle“ und
„Schwertbad“. Im Westen grenzt der Bereich unmittelbar an den Kurpark. Das Kurgebiet Burtscheid
gehört mit dem Kurgebiet Monheimsallee zu den rund 350 in Deutschland anerkannten Kurorten und
Heilbädern. Das Fortbestehen des Kur- und Bäderwesens ist für Aachen sehr bedeutsam und die
Sicherung der damit verbundenen Bereiche Tourismus, Gastronomie und Freizeit für die Aachener
Wirtschaft unverzichtbar.
Vorlage FB 61/1103/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 2/4
Planungsrechtliche Situation
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich der Klosteranlage als
Wohnbaufläche und den Klostergarten als Grünfläche dar. Für den Klostergarten wird darüber hinaus
Heilquellenschutzgebiet IIIa dargestellt. Der in der Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan
AACHEN*2030 stellt im Vorentwurf 2014 den Bereich der Klostergebäude als „Flächen für den
Gemeinbedarf“ und die übrigen bebauten Flächen an der Michaelsbergstraße, Friedrich-Ebert-Allee
und Zeise als „Wohnbauflächen“ dar. Der Klostergarten und die anderen Frei-/Grünflächen sind als
Grünflächen, mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Außerdem liegt der Klostergarten im
Bereich der Belüftungsbahn Stadtklima und im Schutzbereich Stadtklima. Hieraus resultierende
Anforderungen an eine Bebauung sind bei einer weiteren Planung zu beachten. Abhängig von der
Entwicklung ist ggfs. eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, insbesondere bei einer
baulichen Entwicklung der Grünflächen.
Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben erfolgt derzeit nach § 34 Baugesetzbuch, wonach
ein Vorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen muss. Aufgrund der Größe des Plangebietes, der besonderen Lage im Kurgebiet Burtscheid,
der Nähe zu den Baudenkmälern und der sensiblen Lage im Schutzbereich Stadtklima und der
Heilschutzquellen ist eine Entwicklung der Fläche nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens
denkbar, in dem diese schutzwürdigen Belange geprüft und bewertet werden können.
Ziel der Planung
Das Kur- und Bäderwesen ist einem stetigen Wandel begriffen. Absehbar besteht der Bedarf nach
Rehabilitationseinrichtungen für Patienten, die aus der Intensivbehandlung der Krankenhäuser
entlassen werden. Diesem Bedarf sind die bestehenden Einrichtungen nicht mehr gewachsen und
bedürfen einer Konsolidierung. Um den Kurstandort Burtscheid zukunftsfähig aufzustellen, werden in
unmittelbarer Nähe zu den Kureinrichtungen Bauflächen benötigt. Daher wurde ein Zukunfts- und
Handlungskonzept für das Kur-, Bade-, Reha- und Gesundheitskonzept beauftragt, um den Bedarf in
Burtscheid zu konkretisieren. Erst nach der Vorlage dieses Handlungskonzeptes wird es möglich sein,
eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen. Ziel der Stadt Aachen ist es, alle flankierenden
Maßnahmen zum Fortbestand und zur Entwicklung des Kur- und Bäderwesens zu ergreifen. Insoweit
sollen Potentialflächen identifiziert und kommunale Einflussnahmen vorbereitet werden, um ggf.
besondere Vorkaufsrechte ausüben zu können.
Der Planbereich ist in seinem Gepräge derart sensibel zu behandeln, dass auch Nutzungen jenseits
einer möglichen Nutzung als Reha-Einrichtung einer städtebaulichen Einflussmaßnahme bedürfen.
Insoweit zieht die Stadt Aachen abhängig vom Ergebnis des Zukunfts- und Handlungskonzept für das
Kur-, Bade-, Reha- und Gesundheitskonzept städtebauliche Maßnahmen in Betracht, die zum Beispiel
dem Wohnbedarf dienen und in einer besonderen Weise auf die sensible Lage eingehen. Aufgrund
der Nähe zur Aachenern Innenstadt mit allen notwendigen Infrastruktureinrichtungen ist eine
Wohnungsbauentwicklung an dieser Stelle denkbar, insbesondere wegen des hohen Bedarfes an
Wohnraum in der Stadt.
Vorlage FB 61/1103/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
Seite: 3/4
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich mit folgenden Zielen zu
fassen:
-
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
-
Sicherung der Fläche für eine potentielle Kurgebietserweiterung
-
Sicherung anderer Nutzungen, wie z.B. Wohnnutzung, die sich in den sensiblen städtebaulichen
Kontext einfügen
Durch den Aufstellungsbeschluss können die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung
angewendet werden.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/1103/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.12.2018
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