Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
323468.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
05.12.18, 12:00
Aktualisiert
08.12.18, 04:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20/0183/WP17
öffentlich
05.12.2018
Herr Dohmen
Umbesetzungen in Aufsichtsräten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.12.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden
Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. sowie der Satzung der ASEAG, mit Wirkung ab dem
01.01.2019 Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Sicking als Nachfolger von Herrn Beigeordneten
Wingenfeld in den Ausichtsrat der ASEAG zu entsenden.
Vorlage FB 20/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der ASEAG i.V.m. § 10 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrags der E.V.A. werden der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und der
Städteregionsrat der StädteRegion Aachen - oder jeweils ein von ihnen vorgeschlagener Bediensteter
der Stadt bzw. der Städteregion – von der E.V.A. in den Aufsichtsrat der ASEAG entsandt. Die
Entsendung in den Aufsichtsrat der ASEAG erfolgt durch die Geschäftsführung in ihrer Funktion als
Vertreter des Gesellschafters E.V.A., die hierfür allerdings der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der E.V.A. bedarf. Der vorher tagende Aufsichtsrat der E.V.A. gibt der
Gesellschafterversammlung hierzu eine Beschluss-Empfehlung.
Die für die Entsendung erforderlichen Beschlüsse in Aufsichtsrat und außerordentlicher
Gesellschafterversammlung der E.V.A. erfolgen am 07.12. vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat
der Stadt Aachen.
Vorlage FB 20/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.12.2018
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