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Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung) Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 20.11.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 3 Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung 20:55 Uhr Herr Tönnißen von der Bezirksregierung Düsseldorf stellt den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses den abgeänderten Regulierungsvorschlag - Variante 2 - mittels einer PowerPoint Präsentation vor und steht im Anschluss für Rückfragen zur Verfügung. Durch Herrn vom Berg wird die kürzlich erfolgte Waldbegehung in Erinnerung gerufen. In diesem Zusammenhang sei eine erhebliche Waldarmut festgestellt worden, womit der beabsichtigte Verzicht auf einen Waldstreifen, im Rahmen der Flurbereinigung, als nicht zustimmungsfähig erachtet werde. Herr Giesen erkundigt sich, was konkret in der Deponie verkippt, bzw. endgelagert werde. Im Übrigen werde die Argumentation des Herrn vom Berg geteilt. Der Bezirksregierung lägen lt. Herrn Tönnißen keine Informationen zur Bodenbeschaffenheit vor. Darüber hinaus weise diese keine Relevanz für das Verfahren auf. Herr Speuser unterstreicht die Zugehörigkeit des „grünen Fingers“ zu Bedburg und lehnt die Zustimmung zu Variante 2 ab. Die SPD-Fraktion spricht sich grundsätzlich für Variante 2 aus. Die Argumentation der Vorredner könne lt. Herrn Nitsche nur schwer nachvollzogen werden, da sich die Eigentumsverhältnisse nicht auf den Bestand des Waldes auswirken würden. Insofern folge man dem Ansatz der Bezirksregierung, vorliegend eine Begradigung der Fläche vornehmen zu wollen. Herr Coumanns bittet um ergänzende Erläuterung, inwieweit für die Waldfläche noch „Spielraum“ bestehe. Eine Beibehaltung der Waldzone sei lt. Herrn Tönnißen lediglich unter Verlust von Ackerfläche, bei erheblichen Flächenbilanznachteilen zu Lasten der Stadt Bedburg, denkbar. Bei der vorgestellten Regulierung handele es sich um die Variante mit der geringsten Flächenverschiebung. Durch Herrn Coumanns ergeht die Nachfrage, ob die Bilanz immer ausgeglichen sein müsse oder auch ein Zugewinn - was letztendlich von Herrn Tönnißen bejaht wird - möglich sei. Sodann wird eine alternative Regelung von Herrn Coumanns skizziert. Durch Herrn Tönnißen wird bei einer entsprechenden Umsetzung ein Flächendefizit von ca. 15 ha prognostiziert. Herr Speuser spricht sich für eine Regulierung über die Deponie aus, alternativ solle der aktuelle Zustand beibehalten werden. Hinsichtlich der Einbeziehung der Deponie wird durch Herrn Tönnißen auf das ablehnende Interesse der Stadt Bergheim verwiesen. Auf die Rückfrage des Herrn Hess nach den Folgen einer Nichteinigung wird durch Herrn Tönnißen ausgeführt, dass eine Regulierung von Amtswegen ausgeschlossen sei und insofern die aktuelle Grenze einzuhalten sei. Herr Coumanns stellt daraufhin zur Diskussion, inwieweit Einvernehmen darüber bestehe, zugunsten des Waldstückes auf Ackerflächen zu verzichten. Die CDU-Fraktion bekräftigt die Auffassung, den derzeitigen Zustand beibehalten zu wollen. Dieser Auffassung schließt sich Herr Nitsche vor dem Hintergrund, dass kein Konsens bzw. keine Mehrheit für Variante 2 ersichtlich sei, an. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung (Variante 2) zu zu stimmen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018 Seite 2