Daten
Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 20.11.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
3
Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung
20:55 Uhr
Herr Tönnißen von der Bezirksregierung Düsseldorf stellt den Mitgliedern des
Stadtentwicklungsausschusses den abgeänderten Regulierungsvorschlag - Variante 2 - mittels
einer PowerPoint Präsentation vor und steht im Anschluss für Rückfragen zur Verfügung.
Durch Herrn vom Berg wird die kürzlich erfolgte Waldbegehung in Erinnerung gerufen. In diesem
Zusammenhang sei eine erhebliche Waldarmut festgestellt worden, womit der beabsichtigte
Verzicht auf einen Waldstreifen, im Rahmen der Flurbereinigung, als nicht zustimmungsfähig
erachtet werde.
Herr Giesen erkundigt sich, was konkret in der Deponie verkippt, bzw. endgelagert werde. Im
Übrigen werde die Argumentation des Herrn vom Berg geteilt. Der Bezirksregierung lägen lt. Herrn
Tönnißen keine Informationen zur Bodenbeschaffenheit vor. Darüber hinaus weise diese keine
Relevanz für das Verfahren auf.
Herr Speuser unterstreicht die Zugehörigkeit des „grünen Fingers“ zu Bedburg und lehnt die
Zustimmung zu Variante 2 ab.
Die SPD-Fraktion spricht sich grundsätzlich für Variante 2 aus. Die Argumentation der Vorredner
könne lt. Herrn Nitsche nur schwer nachvollzogen werden, da sich die Eigentumsverhältnisse nicht
auf den Bestand des Waldes auswirken würden. Insofern folge man dem Ansatz der
Bezirksregierung, vorliegend eine Begradigung der Fläche vornehmen zu wollen.
Herr Coumanns bittet um ergänzende Erläuterung, inwieweit für die Waldfläche noch „Spielraum“
bestehe.
Eine Beibehaltung der Waldzone sei lt. Herrn Tönnißen lediglich unter Verlust von Ackerfläche, bei
erheblichen Flächenbilanznachteilen zu Lasten der Stadt Bedburg, denkbar. Bei der vorgestellten
Regulierung handele es sich um die Variante mit der geringsten Flächenverschiebung.
Durch Herrn Coumanns ergeht die Nachfrage, ob die Bilanz immer ausgeglichen sein müsse oder
auch ein Zugewinn - was letztendlich von Herrn Tönnißen bejaht wird - möglich sei.
Sodann wird eine alternative Regelung von Herrn Coumanns skizziert.
Durch Herrn Tönnißen wird bei einer entsprechenden Umsetzung ein Flächendefizit von ca. 15 ha
prognostiziert.
Herr Speuser spricht sich für eine Regulierung über die Deponie aus, alternativ solle der aktuelle
Zustand beibehalten werden.
Hinsichtlich der Einbeziehung der Deponie wird durch Herrn Tönnißen auf das ablehnende
Interesse der Stadt Bergheim verwiesen.
Auf die Rückfrage des Herrn Hess nach den Folgen einer Nichteinigung wird durch Herrn
Tönnißen ausgeführt, dass eine Regulierung von Amtswegen ausgeschlossen sei und insofern die
aktuelle Grenze einzuhalten sei.
Herr Coumanns stellt daraufhin zur Diskussion, inwieweit Einvernehmen darüber bestehe,
zugunsten des Waldstückes auf Ackerflächen zu verzichten.
Die CDU-Fraktion bekräftigt die Auffassung, den derzeitigen Zustand beibehalten zu wollen.
Dieser Auffassung schließt sich Herr Nitsche vor dem Hintergrund, dass kein Konsens bzw. keine
Mehrheit für Variante 2 ersichtlich sei, an.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Düsseldorf –
Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung (Variante 2) zu zu stimmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018
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