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Beschlusstext (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlusstext (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Aufstellungsbeschluss)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 20.11.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr TOP Betreff 6 53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik hier: Aufstellungsbeschluss Herr vom Berg erklärt seine ablehnende Haltung zum Verfahren. Eine detaillierte Darstellung solle sodann unter TOP 7 erfolgen. Lt. Herrn Giesen werde die Entwicklung der Fläche grundsätzlich begrüßt, die Bedenken zur Bodenbeschaffenheit seien jedoch auch weiterhin noch existent. Es wird am Beispiel von gravierenden Absenkungen in Rostock - mit sich anschließender Haftungsverpflichtung zu Lasten der Kommune - ausgeführt. Diesbezüglich seien Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung zu treffen. Durch Herrn Coumanns wird eine inhaltliche Diskussion unter TOP 7 angeregt. Herr Nitsche unterstreicht die Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit der FNP Änderung zur Herstellung von Rechtssicherheit. Herr Speuser schließt sich den Ausführungen des Herrn Nitsche an. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. den Aufstellungsbeschluss für die 53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Abstimmungsergebnis: zu 1+2) (en bloc) 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018 Seite 2