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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
142 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
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hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 20.11.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Beschluss zur erneuten Offenlage 20:55 Uhr Einleitend ergeht durch Herrn FDL Stamm der Hinweis, dass der Bodengutachter zur Sitzung eingeladen worden sei und für Rückfragen zur Verfügung stehe. Sodann wird zu den Hintergründen der erneuten Offenlage ausgeführt. Diese sei im Wesentlichen aus Gründen der Verfahrenstransparenz und Rechtssicherheit angezeigt. Herr Speuser bekundet ein „ungutes Gefühl“ und „Sorgen“. Er bittet um eine enge Kontrolle der Baumaßnahmen durch die Verwaltung sowie eines entsprechenden Hinweises in das Sitzungsprotokoll. Durch Herrn Coumanns wird die Möglichkeit der politischen Einflussnahme hervorgehoben und der Vorschlag unterbreitet, eine entsprechende Regelung zur Infrastruktur in einem städtebaulichen Vertrag zu formulieren. Herr Speuser erkundigt sich nach einer möglichen Haftung bei Mängeln und regt eine Kautionshinterlegung an. Durch Frau Pier-Sekul erfolgt ein detaillierter Vortrag zur Beschaffenheit des Untergrundes, dem Investor sowie der Bedarf-/Nachfragesituation. Eine Ausfertigung des Schriftstückes, auf welches zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich verwiesen wird, ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Giesen erklärt, dass er das Vorhaben grundsätzlich als realisierbar erachte, verweist jedoch auf die Haftungsfrage. Insbesondere sei die 5-jährige Gewährleistung nach VOB (Hinweis der Verwaltung: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) nicht ausreichend und es erscheine vielmehr eine Absicherung bis auf 20 Jahre sinnvoll und notwendig. Herr Nitsche erkundigt sich bei dem anwesenden Bodengutachter nach dem Zustandekommen der neuen Erkenntnisse sowie den Maßnahmen, die diesbezüglich abzuleiten seien. Durch den Gutachter, Herrn Dr. Jung, wird erläuternd zur Kenntnis gegeben, dass es sich vorliegend um eine weitere Detailstufe handele und eine Verdichtungen einzelner Punkt (z.B. Setzungsverhalten, Methangasproblematik, Organik) vorgenommen worden sei. Darüber hinaus seien auch die Erkenntnisse der früheren Gutachten eingearbeitet worden. Hinsichtlich der geäußerten Bedenken, die Bebauung und mögliche Absackungen betreffend, habe man Maßnahmen, Empfehlungen und Forderungen bzgl. der Gründung von Gebäuden vorgeschlagen und auch die Schnittstelle zu den Straßen betrachtet. Gezielte Maßnahmen können sodann in Abhängigkeit der Erschließungsplanung geplant werden, wobei auch Anpassungen möglich seien. Herr Nitsche unterstreicht die Probleme, die das Gutachten nunmehr verdeutliche. Der Weg werde jedoch weiterhin positiv mitgegangen. Inwieweit die Realisierung noch wirtschaftlich vertretbar sei obliege letztendlich dem Investor. Auch die SPD-Fraktion begrüße eine Absicherung im städtebaulichen Vertrag. Zu den geplanten Dächern wird durch Herrn Nitsche nachgefragt, in welchem Bereich welche Dachformen geplant seien und inwieweit Solaranlagen auf Dächern erlaubt seien. Hinsichtlich der Gestaltung von Grünanlagen werde eine positive Unterstützung durch den Investor (hier: Landschaftsplaner) als wünschenswert erachtet. Zuletzt werde das mit 13 Stockwerken geplante Hochhaus kritisch gesehen. Diesbezüglich erwarte man noch vor dem Abschluss des Verfahrens nähere Ausführungen zur Detailplanung. Zusammenfassend wird durch Herrn Nitsche erklärt, dass man sich der Planung kritisch begleitend anschließe. Herr Tempelmann führt in Beantwortung der o.g. Fragestellungen zur geplanten Dachlandschaft detailliert aus, die Planung basiere im Wesentlichen auf dem städtebaulichen Entwurf von KSG (Kister, Scheithauer, Gross, Architekten und Stadtplaner) Photovoltaikanlagen seien als aufgeständerte Nebenanlage im Garten ausgeschlossen, am Haus jedoch zulässig. Auf Pflanzlisten sei im Hinblick auf eine freiere Gestaltung sowie fehlende Kontrollmöglichkeiten vorliegend verzichtet worden. Eine Aufnahme sei jedoch noch möglich. Zum geplanten Hochhaus wird ausgeführt, dass es sich um ein Gebäude mit 13 Geschossen, zzgl. Staffelgeschoss (Höhe ca. 50 m) handele. Der BP könne allenfalls die zulässige Höhe festsetzen, das Aussehen müsse sodann in Absprache mit dem Eigentümer besprochen werden, ggf. auch im öffentlichen Diskurs. Zur besseren Illustration wird von Herrn vom Berg der Ruf einer Wechselkröte vorgespielt und sodann auf Seite 33 des faunistischen Gutachtens verwiesen. Danach sei die Kröte als „Zufallsgast“ denkbar. Herr vom Berg berichtet über bereits wahrgenommene Rufe im Bereich der Klärteiche. Es wird angemahnt für die gefährdete Krötenart einen Ausgleich zu schaffen und geeignete Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an auftretenden Probleme und Bedenken spricht sich Herr Mitter gegen das Planverfahren aus und schließt sich im Wesentlichen den Ansichten der Grünen Fraktion an. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt a) die im Rahmen der ersten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018 Seite 2 BauGB zu bewerten und b) die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg – „Ehemalige Zuckerfabrik “ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschränkt (nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB) einzuleiten. Abstimmungsergebnis: zu a+b) (en bloc) 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018 Seite 3