Daten
Kommune
Bedburg
Größe
142 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 20.11.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
7
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage
20:55 Uhr
Einleitend ergeht durch Herrn FDL Stamm der Hinweis, dass der Bodengutachter zur Sitzung
eingeladen worden sei und für Rückfragen zur Verfügung stehe.
Sodann wird zu den Hintergründen der erneuten Offenlage ausgeführt. Diese sei im Wesentlichen
aus Gründen der Verfahrenstransparenz und Rechtssicherheit angezeigt.
Herr Speuser bekundet ein „ungutes Gefühl“ und „Sorgen“. Er bittet um eine enge Kontrolle der
Baumaßnahmen durch die Verwaltung sowie eines entsprechenden Hinweises in das
Sitzungsprotokoll.
Durch Herrn Coumanns wird die Möglichkeit der politischen Einflussnahme hervorgehoben und
der Vorschlag unterbreitet, eine entsprechende Regelung zur Infrastruktur in einem
städtebaulichen Vertrag zu formulieren.
Herr Speuser erkundigt sich nach einer möglichen Haftung bei Mängeln und regt eine
Kautionshinterlegung an.
Durch Frau Pier-Sekul erfolgt ein detaillierter Vortrag zur Beschaffenheit des Untergrundes, dem
Investor sowie der Bedarf-/Nachfragesituation. Eine Ausfertigung des Schriftstückes, auf welches
zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich verwiesen wird, ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Herr Giesen erklärt, dass er das Vorhaben grundsätzlich als realisierbar erachte, verweist jedoch
auf die Haftungsfrage. Insbesondere sei die 5-jährige Gewährleistung nach VOB (Hinweis der
Verwaltung: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) nicht ausreichend und es
erscheine vielmehr eine Absicherung bis auf 20 Jahre sinnvoll und notwendig.
Herr Nitsche erkundigt sich bei dem anwesenden Bodengutachter nach dem Zustandekommen
der neuen Erkenntnisse sowie den Maßnahmen, die diesbezüglich abzuleiten seien.
Durch den Gutachter, Herrn Dr. Jung, wird erläuternd zur Kenntnis gegeben, dass es sich
vorliegend um eine weitere Detailstufe handele und eine Verdichtungen einzelner Punkt (z.B.
Setzungsverhalten, Methangasproblematik, Organik) vorgenommen worden sei. Darüber hinaus
seien auch die Erkenntnisse der früheren Gutachten eingearbeitet worden.
Hinsichtlich der geäußerten Bedenken, die Bebauung und mögliche Absackungen betreffend,
habe man Maßnahmen, Empfehlungen und Forderungen bzgl. der Gründung von Gebäuden
vorgeschlagen und auch die Schnittstelle zu den Straßen betrachtet.
Gezielte Maßnahmen können sodann in Abhängigkeit der Erschließungsplanung geplant werden,
wobei auch Anpassungen möglich seien.
Herr Nitsche unterstreicht die Probleme, die das Gutachten nunmehr verdeutliche. Der Weg werde
jedoch weiterhin positiv mitgegangen. Inwieweit die Realisierung noch wirtschaftlich vertretbar sei
obliege letztendlich dem Investor.
Auch die SPD-Fraktion begrüße eine Absicherung im städtebaulichen Vertrag.
Zu den geplanten Dächern wird durch Herrn Nitsche nachgefragt, in welchem Bereich welche
Dachformen geplant seien und inwieweit Solaranlagen auf Dächern erlaubt seien.
Hinsichtlich der Gestaltung von Grünanlagen werde eine positive Unterstützung durch den
Investor (hier: Landschaftsplaner) als wünschenswert erachtet.
Zuletzt werde das mit 13 Stockwerken geplante Hochhaus kritisch gesehen. Diesbezüglich
erwarte man noch vor dem Abschluss des Verfahrens nähere Ausführungen zur Detailplanung.
Zusammenfassend wird durch Herrn Nitsche erklärt, dass man sich der Planung kritisch
begleitend anschließe.
Herr Tempelmann führt in Beantwortung der o.g. Fragestellungen zur geplanten Dachlandschaft
detailliert aus, die Planung basiere im Wesentlichen auf dem städtebaulichen Entwurf von KSG
(Kister, Scheithauer, Gross, Architekten und Stadtplaner)
Photovoltaikanlagen seien als aufgeständerte Nebenanlage im Garten ausgeschlossen, am Haus
jedoch zulässig.
Auf Pflanzlisten sei im Hinblick auf eine freiere Gestaltung sowie fehlende Kontrollmöglichkeiten
vorliegend verzichtet worden. Eine Aufnahme sei jedoch noch möglich.
Zum geplanten Hochhaus wird ausgeführt, dass es sich um ein Gebäude mit 13 Geschossen,
zzgl. Staffelgeschoss (Höhe ca. 50 m) handele. Der BP könne allenfalls die zulässige Höhe
festsetzen, das Aussehen müsse sodann in Absprache mit dem Eigentümer besprochen werden,
ggf. auch im öffentlichen Diskurs.
Zur besseren Illustration wird von Herrn vom Berg der Ruf einer Wechselkröte vorgespielt und
sodann auf Seite 33 des faunistischen Gutachtens verwiesen. Danach sei die Kröte als
„Zufallsgast“ denkbar. Herr vom Berg berichtet über bereits wahrgenommene Rufe im Bereich der
Klärteiche.
Es wird angemahnt für die gefährdete Krötenart einen Ausgleich zu schaffen und geeignete
Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an auftretenden Probleme und Bedenken spricht sich Herr
Mitter gegen das Planverfahren aus und schließt sich im Wesentlichen den Ansichten der Grünen
Fraktion an.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
a)
die im Rahmen der ersten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018
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BauGB zu bewerten und
b)
die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg – „Ehemalige
Zuckerfabrik “ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschränkt (nach § 4a
Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: zu a+b) (en bloc)
14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018
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