Daten
Kommune
Bedburg
Größe
117 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
17.12.18, 18:02
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 20.11.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
12
Keine Schottergärten in Neubaugebieten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2018
20:55 Uhr
Der Antragsteller erhält einleitend die Gelegenheit der ergänzenden Antragserläuterung. Durch
Herrn Nitsche wird sodann zur aktuellen Situation und dem Rückgang von Bepflanzung in
Gartenanlagen ausgeführt und angeregt, den Standardpassus in die textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan wie folgt zu ergänzen: „Das Anlegen von Schotter-, Split- und Kiesflächen als
Ziergestaltung ist nicht zulässig“.
Denkbar sei darüber hinaus auch die aktive Hilfe durch die Stadtverwaltung, etwa in Form eines
Angebotes, welches z.B. in Zusammenarbeit mit dem Gartenverein erarbeitet werden könnte.
Herr Giesen kritisiert, dass die Verwaltungsvorlage lediglich eine Kenntnisnahme vorsehe und
fordert stattdessen einen politischen Beschluss. Zum Inhalt des Antrages wird ausgeführt, dass es
sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handele und die
Regulierung einer politischen Entmündigung gleichkomme.
Durch Herrn Coumanns wird entgegengehalten, dass der Grad des Eingriffes im Rahmen der
politischen Abwägung festgelegt werden könne, ähnlich wie es auch bei anderen
Bauleitplanverfahren geschehe.
Herr Speuser spricht sich gegen eine Reglementierung aus und äußert Bedenken an einem
Eingriff in die private Gartengestaltung. Auch für die beabsichtigte Ablehnung des Antrags werde
eine Beschlussfassung gewünscht.
Herr vom Berg erklärt seine Unterstützung zum Antrag.
Der Beschlussvorschlag wird durch den Ausschussvorsitzenden neu formuliert:
„Für Neubaugebiete soll folgende Festsetzung aufgenommen werden: Das Anlegen von Schotter-,
Split- und Kiesflächen als Ziergestaltung ist nicht zulässig.“
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschießt, dass für neue Baugebiete folgende Festsetzung im
Bebauungsplan aufgenommen werden soll: „Das Anlegen von Schotter-, Split-, oder Kiesflächen
als Ziergestaltung ist nicht zulässig.“
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2018
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