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Beschlussvorlage (Nachwahl eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers für den Schul- und Bildungsausschuss hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
08.01.2019
Erstellt
21.12.18, 13:43
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Beschlussvorlage (Nachwahl eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers für den Schul- und Bildungsausschuss
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2018) Beschlussvorlage (Nachwahl eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers für den Schul- und Bildungsausschuss
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9222/2018 Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.01.2019 Betreff: Nachwahl eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers für den Schul- und Bildungsausschuss hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2018 Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der CDU-Fraktion, Herrn Michael Stupp als vierten stellvertretenden sachkundigen Bürger für den Schul- und Bildungsausschuss zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW (GO) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Gemäß § 58 Absatz 1 Satz 2 GO ist – soweit stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt werden – die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. In seiner Sitzung am 01.07.2014 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder eine sogenannte Listenvertretung einzuführen. Eine Höchstzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder wurde seinerzeit nicht festgelegt. Die CDU-Fraktion hat nunmehr mit Email vom 10.12.2018 beantragt, Herrn Michael Stupp als weiteren (vorliegend vierten) stellvertretenden sachkundigen Bürger für den Schul- und Bildungsausschuss zu bestellen. Die bisherige personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses ist als Anlage beigefügt. Der Bürgermeister hat bei der Wahl der Ausschussmitglieder kein Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 19.12.2018 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Leiter Bürgermeisterbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-222/2018 Seite 2