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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
08.01.2019
Erstellt
21.12.18, 13:43
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9223/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.01.2019 Betreff: Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Inkraftsetzung der neuen Anlage 1 der Vergabedienstanweisung „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 11.09.2018 ist der neue Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW über die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 GemHVO NRW veröffentlicht worden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Kommunalen Vergabegrundsätze wurde die Novellierung des Unterschwellenvergaberechts in NRW abgeschlossen. Zur Vermeidung rechtlicher Risiken sollen die kommunalen Auftraggeber bei Aufträgen über Bauleistungen die Teile A (Abschnitt 1), B und C der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) bzw. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anwenden. Bei Bauaufträgen bleibt es somit bei der bisherigen Formulierung. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wurde die (nicht mehr gültige) VOL/A bisher lediglich zur Anwendung „empfohlen“. Die Neuregelungen im Runderlass, in der UVgO und in der VOB/A (zum 01.01.2019) haben eine Überarbeitung der Vergabedienstanweisung notwendig gemacht. Eine wesentliche Änderung ist die zulässige Verfahrensart. So stehen dem Auftraggeber nach seiner Wahl die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichrangig zur Verfügung. Bei Liefer- und Dienstleistungen wird die Freihändige Vergabe durch die Verhandlungsvergabe ersetzt. Die Änderungen machen es notwendig, auch die „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ als Anlage zur Vergabedienstanweisung redaktionell zu überarbeiten. Ein Entwurf der neuen Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der Vergabedienstanweisung ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt. Die derzeit gültigen Wertgrenzen (Anlage 1 der Vergabedienstanweisung vom 10.04.2013) sind als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg vor, die neugefasste Anlage 1 der Vergabedienstanweisung zu beschließen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-223/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-223/2018 Seite 3