Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
08.01.2019
Erstellt
21.12.18, 13:43
Aktualisiert
21.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9223/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
08.01.2019
Betreff:
Beschlussfassung über die Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der
Vergabedienstanweisung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Inkraftsetzung der neuen Anlage 1 der
Vergabedienstanweisung „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 11.09.2018 ist der neue Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW über die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach
§ 25 GemHVO NRW veröffentlicht worden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Kommunalen
Vergabegrundsätze wurde die Novellierung des Unterschwellenvergaberechts in NRW
abgeschlossen.
Zur Vermeidung rechtlicher Risiken sollen die kommunalen Auftraggeber bei Aufträgen
über Bauleistungen die Teile A (Abschnitt 1), B und C der Vergabe- und Vertragsordnung
(VOB) bzw. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) anwenden.
Bei Bauaufträgen bleibt es somit bei der bisherigen Formulierung. Bei Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen wurde die (nicht mehr gültige) VOL/A bisher lediglich zur
Anwendung „empfohlen“.
Die Neuregelungen im Runderlass, in der UVgO und in der VOB/A (zum 01.01.2019)
haben eine Überarbeitung der Vergabedienstanweisung notwendig gemacht.
Eine wesentliche Änderung ist die zulässige Verfahrensart. So stehen dem Auftraggeber
nach seiner Wahl die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb gleichrangig zur Verfügung.
Bei Liefer- und Dienstleistungen wird die Freihändige Vergabe durch die
Verhandlungsvergabe ersetzt.
Die Änderungen machen es notwendig, auch die „Wertgrenzen für die Festlegung der
Vergabeart“ als Anlage zur Vergabedienstanweisung redaktionell zu überarbeiten.
Ein Entwurf der neuen Anlage 1 „Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart“ der
Vergabedienstanweisung ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die derzeit gültigen Wertgrenzen (Anlage 1 der Vergabedienstanweisung vom
10.04.2013) sind als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg vor, die neugefasste Anlage 1 der
Vergabedienstanweisung zu beschließen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-223/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-223/2018
Seite 3