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Beschlussvorlage (Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Zustimmung des Stadtrates zur Teilnahme am o.g. Förderprogramm bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
18.12.18, 17:13
Aktualisiert
18.12.18, 17:13
Beschlussvorlage (Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
hier: Zustimmung des Stadtrates zur Teilnahme am o.g. Förderprogramm bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten) Beschlussvorlage (Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
hier: Zustimmung des Stadtrates zur Teilnahme am o.g. Förderprogramm bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9219/2018 Zentrales Fördermittelmanagement Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.12.2018 Betreff: Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Zustimmung des Stadtrates zur Teilnahme am o.g. Förderprogramm bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Teilnahme der Stadt Bedburg am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten zu. Im Falle eines erfolgreichen Antrags sagt der Rat zudem zu, Mittel zur Aufbringung des Eigenanteils in Höhe von 10 % in den Haushalt aufzunehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für das Jahr 2019 ist die Schaffung von zwei Kunstrasenplätzen auf den Sportanlagen in Bedburg-Kaster sowie in Bedburg-Kirchherten vorgesehen. Um hierbei eigene städtische Mittel möglichst einsparen zu können, soll am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilgenommen werden. Der Bund stellt für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 200 Mio. EUR für die Förderung kommunaler Einrichtungen in diesen Bereichen zur Verfügung. Die mögliche Förderung beträgt im Fall der Stadt Bedburg aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts bis zu 90% der Kosten. Es wird beabsichtigt, den Höchstsatz zu beantragen. Voraussetzung zur Einreichung des entsprechenden Förderantrages Ratsbeschluss, durch den die Teilnahme am Förderprogramm unterstützt wird. ist ein Da die Frist zur Einreichung des Förderantrages am 19.12.2018 endet, ist es erforderlich, kurzfristig den im Beschlussvorschlag aufgeführten Ratsbeschluss zu fassen. Zu weiteren Einzelheiten in der Sache kann bei Bedarf Fachdienstleiter Naujock, dessen Fachdienst 6 für die Realisierung der Kunstrasenplätze zuständig ist, in der Sitzung ausführen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 18.12.2018 ----------------------------------Noddeland ----------------------------------Solbach Zentrales Fördermittelmanagement Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-219/2018 Seite 2