Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
18.12.18, 17:13
Aktualisiert
18.12.18, 17:13
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9219/2018
Zentrales Fördermittelmanagement
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.12.2018
Betreff:
Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“
hier: Zustimmung des Stadtrates zur Teilnahme am o.g. Förderprogramm bzgl. der
Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Teilnahme der Stadt Bedburg am
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ bzgl. der Schaffung der Kunstrasenplätze in Kaster und Kirchherten zu.
Im Falle eines erfolgreichen Antrags sagt der Rat zudem zu, Mittel zur Aufbringung des
Eigenanteils in Höhe von 10 % in den Haushalt aufzunehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Für das Jahr 2019 ist die Schaffung von zwei Kunstrasenplätzen auf den Sportanlagen in
Bedburg-Kaster sowie in Bedburg-Kirchherten vorgesehen.
Um hierbei eigene städtische Mittel möglichst einsparen zu können, soll am
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ teilgenommen werden.
Der Bund stellt für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 200 Mio. EUR für die Förderung
kommunaler Einrichtungen in diesen Bereichen zur Verfügung. Die mögliche Förderung
beträgt im Fall der Stadt Bedburg aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts bis zu 90%
der Kosten. Es wird beabsichtigt, den Höchstsatz zu beantragen.
Voraussetzung zur Einreichung des entsprechenden Förderantrages
Ratsbeschluss, durch den die Teilnahme am Förderprogramm unterstützt wird.
ist
ein
Da die Frist zur Einreichung des Förderantrages am 19.12.2018 endet, ist es erforderlich,
kurzfristig den im Beschlussvorschlag aufgeführten Ratsbeschluss zu fassen.
Zu weiteren Einzelheiten in der Sache kann bei Bedarf Fachdienstleiter Naujock, dessen
Fachdienst 6 für die Realisierung der Kunstrasenplätze zuständig ist, in der Sitzung
ausführen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 18.12.2018
----------------------------------Noddeland
----------------------------------Solbach
Zentrales
Fördermittelmanagement
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-219/2018
Seite 2