Daten
Kommune
Merzenich
Größe
152 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
10.12.18, 16:25
Aktualisiert
10.12.18, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 05.12.2018.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
11.2
Zuweisung von Flüchtlingen
M99/2018
Ausgangslage:
Mit der Mitteilungsvorlage 89/2017 wurde ausführlich zu dem Zuweisungsverfahren von
Flüchtlingen im Land NRW berichtet. Zu unterscheiden ist zwischen der Aufnahme nach
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie der Zuweisung nach der sog. Wohnsitzauflage.
Sachstand:
Die Bezirksregierung Arnsberg ist mit eMail vom 20.11.2018 an die Verwaltung herangetreten und hat folgenden Zuweisungsplan nach §12a AufenthG (Wohnsitzauflage) vorgeschlagen, da die Gemeinde Merzenich eine Quote von 22,52 % und eine damit verbundene Aufnahmeverpflichtung von 114 Personen aufweist (Stand 18.11.2018):
50. – 51. KW
5 Personen/Woche
02. – 08. KW
5 Personen/Woche
-------------------------------------------45 Personen gesamt
Mit der Bezirksregierung konnte für das Jahr 2019 eine zweiwöchentliche Aufnahme (02.
bis 12. KW) vereinbart werden.
Fazit:
Derzeit werden 130 Personen von der Gemeinde Merzenich untergebracht. Mit der o.g.
Aufnahme sind dann ca. 175 Personen der Gemeinde Merzenich zugewiesen und mit
Wohnraum zu versorgen. Die Verwaltung arbeitet derzeit mit Hochdruck an adäquaten
Lösungen, da die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichend sind.
Auszug 18. Sitzung
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