Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
334 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.12.18, 18:16
Aktualisiert
19.12.18, 18:16
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2018
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Balen, Yvonne
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Böcking, Paul
6. Braks, Egbert
7. Breuer, Adolf
8. Büngeler, Johannes
9. Döring, Bettina
10. Eßer, Rainer
11. Fernando, Sebastian
12. Gerards, Elmar
13. Gilles, Josef
14. Gunkel, Dirk
15. Heidbüchel, Rolf
16. Heinrichs, Dirk
17. Hohn, Astrid
18. Hüttl, Detlef
19. Iven, Axel
20. Kammer, Jürgen
21. Kaptain, Johannes
22. Kern, Karl-Heinz
23. Kesseler, Marion
24. Kilian, Manfred
25. Lennartz, Ulrich
26. Lüttgen, Wolfgang
27. Macherey, Peter
28. Dr. Nolten, Ralf
29. Schmidt, Stefan
30. Schmitz, Hermann-Josef
31. Schroeteler, Rolf
32. Stoffels, Björn
33. Stoffels, Manfred
34. Tesch, Michael
35. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Theisen
2. Herr Steg
3. Herr Stirnberg
4. Herr Lenzen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
-2Beginn der Sitzung: 19:45 Uhr
Ende der Sitzung:
22:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Frau Hohn beantragt die Verschiebung des TOP 4
(Gleichstellungsplan 2018-2020) um eine Sitzungsrunde. Aufgrund der Länge der TO und der
großen Anzahl an Zuhörer-/innen schlägt BM Eßer vor, den TOP 17 (Bericht der GPA, Teilbericht
Sport- und Spielplätze) vorzuziehen und diesen unter TOP 4 zu beraten. Die RM sind mit den
Änderungen einverstanden.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Üdingen
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung
der Gemeinde Kreuzau;
Hier:
Teilbericht Sport- und Spielplätze
Vorlage: 105/2018
5.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 111/2018
6.
Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 112/2018
7.
Feuerwehrangelegenheiten
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der Freiwilligen
Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und Fahrtkosten
Vorlage: 115/2018
8.
Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018
Vorlage: 103/2018
9.
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom
25.07.2018 und 27.09.2018
Vorlage: 110/2018
-310.
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: 91/2018 1. Ergänzung
11.
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten
Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 17/2018 1. Ergänzung
12.
Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 89/2018
13.
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 95/2018
14.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018 1. Ergänzung
15.
Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des
Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019
Vorlage: 96/2018
16.
Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und eines
Inflationsausgleiches auf Pflegekostenzuschüsse;
hier: Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V.
Vorlage: 86/2018
17.
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau
für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: 88/2018 2. Ergänzung
18.
Gründung der „Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde
Kreuzau mbH“ (GDK)
Vorlage: 57/2018 1. Ergänzung
19.
Anfragen
-4-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr S. aus Kreuzau bedankt sich für die neu hergerichtete Akustik im Ratssaal. BM Eßer nimmt
den Dank an und erläutert kurz die erfolgten Maßnahmen. Zudem spricht er dem Jugend- und
Kulturförderverein Kreuzau seinen Dank für die Unterstützung bei der vorübergehenden Nutzung
der Festhalle Kreuzau aus.
Herr S. aus Üdingen übergibt dem Bürgermeister eine Unterschriftensammlung zum Bürgerantrag
„Erhalt der Sportplatzfläche in Üdingen“.
2.
Mitteilungen
Die Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen.
2.1
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Üdingen
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2018
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche
Prüfung der Gemeinde Kreuzau;
Hier:
Teilbericht Sport- und Spielplätze
Vorlage: 105/2018
BM Eßer erläutert die Vorlage und das Beratungsergebnis aus dem Hauptausschuss. Herr
Heidbüchel teilt mit, dass seitens der Gemeinde die von der GPA auferlegte Prüfung der Sport-,
Bolz- und Spielplätze erfolgte. Es war niemals die Intention seiner Fraktion oder auch der
Verwaltung, einen Sportplatz zu schließen. Er ist der Auffassung, dass die im Fachausschuss
bereits diskutierte Lösung gut ist. Die Vereine sind nun am Zuge, Ihren Aufbau von
Jugendmannschaften voran zu treiben.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt dem durch die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen empfohlenen Verkauf des Sportplatzes Üdingen nicht zu. Die Sportfreunde Üdingen
1912 e.V. sollen Planungssicherheit hinsichtlich des geplanten Neuaufbaus einer funktionierenden
Jugendabteilung erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem FC Fortuna Maubach 1910 e.V. Gespräche zu führen mit
dem Ziel, den noch bis zum Jahr 2021 gültigen Pachtvertrag schon jetzt bis zum 30.06.2024 zu
verlängern. Auch diese Maßnahme soll dazu dienen, dem FC Fortuna Maubach
Planungssicherheit hinsichtlich des geplanten Neuaufbaus einer Jugendabteilung geben zu
können.
-5-
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2017 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 111/2018
Zu diesem TOP übergibt BM Eßer die Sitzungsleitung an den stellv. BM Hermann Josef Schmitz.
und wirkt an Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Nach einem kurzen Vortrag zur
Jahresrechnung verliest er den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2018 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2017 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
2.722.721,04 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig
Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 112/2018
Beschluss:
Der Umbesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien in der nachfolgend genannten Form
wird zugestimmt.
Ausschuss
Umweltausschuss
Umweltausschuss
Stellv. Mitglied
Kulturausschuss
Beratungsergebnis:
7.
bisher
Petran, Franz
sachkundiger Bürger
Prof. Reuter, Wolfdieter
sachkundiger Bürger
N.N.
sachkundiger Bürger
neu
Prof. Reuter, Wolfdieter
sachkundiger Bürger
Schmitz, Birgit
sachkundige Bürgerin
Schmeide, Gerold
sachkundiger Bürger
einstimmig
Feuerwehrangelegenheiten
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der
Freiwilligen Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und
Fahrtkosten
Vorlage: 115/2018
Beschluss:
-6Zum 01.01.2019 werden die in der Anlage dargestellten Aufwandsentschädigungen für die
Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt. Festgelegt wird
ein Vervielfältigungsfaktor zu den in der Entschädigungsverordnung festgelegten Sätzen, so dass
künftig eine automatische Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrfunktionsträger bei Änderung der Entschädigungsverordnung erfolgt.
Die Ausbilder-Aufwandsentschädigung wird auf 11,50 €/Std. festgesetzt.
Für aktive Feuerwehrkameraden wird eine Einsatzpauschale je Einsatz in Höhe eines
Sitzungsgeldes nach Entschädigungsverordnung gezahlt (derzeit 20,30 €).
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig
Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018
Vorlage: 103/2018
BM Eßer teilt mit, dass zwischenzeitlich eine Antwort des WVER vorliege. Diese wird dem
Protokoll als Anlage beifügt. Herr Kern merkt an, dass die Abflußprotokolle der Heberleitung in
Lendersdorf angefordert werden sollten. BM Eßer teilt mit, dass dies bereits angefragt sei.
Beschluss:
1. Die Anregungen nach § 24 GO NRW werden zur Kenntnis genommen.
2. Die betroffenen Anwohner werden über das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
3. Auf die Vorgaben des § 13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde
Kreuzau wird diesbezüglich nochmals hingewiesen.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig, 2 Enthaltungen
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
(MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018
Vorlage: 110/2018
Beschluss:
1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt:
Bisherige Fassung
Neue Fassung
1. Die Gemeinde führt den Namen:
1. Die Gemeinde führt den Namen:
„Gemeinde Kreuzau“.
„Gemeinde Kreuzau“.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
-7die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß
Genehmigung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und
27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“
führen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form.
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, 1 Enthaltung
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage: 91/2018 1. Ergänzung
Herr Steg merkt an, dass in den Förderrichtlinien das Vorschlagsdatum angepasst werden müsse.
Es wird sich darauf verständigt, den 31. März eines Jahres einzufügen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Vergabe des finanziell vom Land NordrheinWestfalen geförderten Heimat-Preises unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten
Vergabekriterien.
Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, für die übrigen Förderbereiche eine Konzeption
zu erstellen, wie die Förderoptionen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ für die Gemeinde Kreuzau genutzt werden
können und sollen.
Die einfachen Fördermodalitäten des Heimat-Schecks, mit dem jährlich 1.000 lokale Initiativen mit
jeweils 2.000 € gefördert werden sollen, sollen dem breiten Publikum vorgestellt werden, z. B. über
das Amtsblatt.
Beratungsergebnis:
11.
Einstimmig
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten
Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 17/2018 1. Ergänzung
-8Beschluss:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt die Restauration der Kreuzigungsgruppe im Ortsteil
Stockheim, wie im Angebot geschildert, zu beauftragen.
2. Der Sperrvermerk zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100,
in Höhe von 9.000 Euro wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
12.
Einstimmig
Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 89/2018
Herr Kern spricht an, dass er nach einem Gespräch mit der Revierförsterin der Auffassung sei,
dass zeitnah eine Entscheidung über die Aufforstung erfolgen müsse, um noch ausreichend
Setzlinge zu erhalten. Er bittet um Klärung der Vorgehensweise mit der Forstbehörde. Frau Hohn
merkt an, dass ein Austausch des FWP in der Vorlage erfolgt sei. Der Umweltausschuss habe
aber auf Grundlage des alten Planes entschieden. BM Eßer sagt eine Prüfung zu. Nachrichtlich
wird mitgeteilt, dass versehentlich ein Austausch der Anlage erfolgt ist, statt die neue
hinzuzufügen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
13.
Einstimmig
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 95/2018
Frau Hohn merkt an, dass die Anzahl der im Umkreis zu den Spielplätzen wohnenden Kinder
festgestellt und dem Fachausschuss als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden sollte.
Ebenfalls bittet Sie, bei der Ausstattung der Spielplätze das Thema Mehrgenerationenspielplätze
aufzugreifen. BM Eßer teilt mit, dass im Februar 2019 die jährliche Kontrolle der Spielplätze erfolgt
und die Ergebnisse in die Beratung mit einfließen sollen.
Beschluss:
Der fortgeschriebene Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel bereitet gemeinsam mit der Verwaltung
ein Spielplatzkonzept vor, dass dann dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und
demographischen Wandel über den aktuellen Zustand aller Spielplätze im Gemeindegebiet
ausführlich zu berichten.
Beratungsergebnis:
14.
Einstimmig
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018 1. Ergänzung
BM Eßer berichtet über das Beratungsergebnis im HA. Herr Kern merkt nochmals an, dass er an
einer anderen, kostengünstigeren Lösung interessiert sei. Ggf. wäre auch ein Bau über die noch
zu gründende Entwicklungsgesellschaft möglich. Er beantragt einen Sperrvermerk zu setzen. Nach
-9kurzer Diskussion beantragt
Verwaltungsvorlage zu fassen.
Herr
Braks,
einen
Beschluss
ohne
Sperrvermerk
nach
Beschluss:
1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß Entwurf 4 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen
und das Bauvorhaben durchzuführen.
Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
15.
Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des
Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019
Vorlage: 96/2018
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesamtantrages (Integriertes Handlungskonzept „Zentralort Kreuzau“)
wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag für das Programmjahr 2019 mit den in der Anlage
dargestellten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Beratungsergebnis:
16.
Einstimmig
Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und
eines Inflationsausgleiches auf Pflegekostenzuschüsse;
hier: Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V.
Vorlage: 86/2018
Beschluss:
Dem Antrag der Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V. auf Gewährung
Pflegekostenzuschusses für den Trainingsplatz in Boich und auf Zahlung
Inflationsausgleiches auf alle Pflegekostenzuschüsse wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
17.
eines
eines
Einstimmig, 3 Enthaltungen
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde
Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: 88/2018 2. Ergänzung
RM Heidbüchel beantragt zu Beginn des TOP’s eine kurze Sitzungsunterbrechung, damit die
Fraktionsvorsitzenden Ihre Fraktionen über das Ergebnis der vorhergehenden Sitzung des Hauptund Finanzausschusses informieren können. Hiermit sind die RM einverstanden. Die Sitzung wird
für 10 Minuten unterbrochen und anschließend wieder aufgenommen. BM Eßer fragt nach, ob über
die im Hauptausschuss gefasste Beschlusslage gesamt abgestimmt werden könne. RM
Heidbüchel teilt mit, dass sich die Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt haben, auf den
mündlichen Vortrag der Haushaltsreden zu verzichten und diese schriftlich zu Protokoll zu geben.
Er beantragt stattdessen eine Einzelabstimmung zu den vorgelegten Änderungsanträgen wie im
Haupt- und Finanzausschuss.
Gleichlautender Antrag der CDU und SPD-Fraktion:
1. Einrichtung einer Ausbildungsstelle für Erzieher/innen in praxisintegrierter Ausbildung (PiA)
- 10 ab dem Kindergartenjahr 2019/2020
Entsprechende Haushaltsmittel sind in der 2. Änderungsliste für 2019 anteilig berücksichtigt
- Beschluss: Einstimmig
Anträge der CDU-Fraktion:
2.a. Kostenstelle 1110301 Sachkonto 5 412 04 „Aus- und Fortbildung“
Ansatzerhöhung auf 21.300 €
- Beschluss: 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2.b. Kostenstelle 1110610 Sachkonto 7 83100 „Festhalle Kreuzau“; Notstromeinspeisung
Ansatzbildung i.H.V. 2.000 €
- Beschluss: Einstimmig
2.c. Kostenstelle 1260103 resp. 07 Sachkonto 7 85100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“
Absauganlagen in Feuerwehrgerätehäusern, Sperrvermerk auf alle Absauganlagen
- Beschluss: Einstimmig
2.d. Kostenstelle 2810101 Sachkonto 5 318 05 „Zuschüsse an Heimatvereine“, Seitens der
Verwaltung wurde in der 1. Änderungsliste (Nr. 34) der Ansatz bereits auf 12.000€ reduziert.
BM Eßer teilt mit, dass seitens des Antragstellers eine Mitgliedschaft in der NRW-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. gewünscht sei und lässt darüber abstimmen.
- Beschluss: Einstimmig
2.e. Kostenstelle 2810101 Sachkonto 5 499 00 „sonstige ordentliche Aufwendungen“,
Kulturangebote,
BM Eßer lässt über die Ansatzbildung i.H.v. 3.000 € abstimmen.
- Beschluss: 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
2.f. Kostenstelle 5230101 Sachkonto 5 221 00 „Unterhaltung sonstigen Vermögens“
Verschiebung des HH-Ansatzes von 30.000 € für die Einfassung des Ehrendenkmals in
Stockheim von 2018 nach 2019
- vom Antragsteller zurückgezogen
2.g. Kostenstelle 541020 Sachkonto 7 852 00 „Auszahlung Tiefbaumaßnahmen“
Verschiebung des HH-Ansatzes für die Neugestaltung des Ortseingangs Drove von 2018
nach 2019
- vom Antragsteller zurückgezogen
3. Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplans durch ein externes Büro
Ansatzbildung von 30.000 €
Herr Heidbüchel stellt fest, dass derzeit gute Lösungen gefunden seien. Er und seine Fraktion
lehnen den Antrag ab. Sicherlich ist eine Konzeption in der Zukunft erforderlich. Herr Dr. Nolten
ergänzt, dass der Antrag sicherlich wieder auftauchen werde.
- Beschluss: 17 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
4. Einrichtung eines informellen Treffpunktes für Jugendliche im Zentralort Kreuzau
Ansatzbildung i.H.v. 10.000 €
Herr Heidbüchel stellt fest, dass nicht klar sei wo, was, wie mit dem Betrag geschehen soll. Nach
ausgiebiger Erörterung wird festgehalten, dass der Betrag im Jahr 2019 zur Verfügung stehen
sollte, um auf Bedarfe reagieren zu können.
- Beschluss: Einstimmig
5. Umwidmung Kostenstelle 3660103 in „Gut aufwachsen im Kreis Düren“
- Beschluss: Einstimmig
6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau
- 11 Herr Dr. Nolten erläutert ausführlich den Antrag. Herr Heidbüchel teilt mit, dass sich die Gemeinde
Kreuzau in den vergangenen Jahren vorbildlich verhalten habe, und aus seiner Sicht derzeit keine
Satzungsänderung erforderlich sei. Er ist der Auffassung, dass man die Entscheidung zur
anstehenden Gesetzesänderung auf Landesebene abwarten sollte. Nach Zusage des BM werde
dieser entsprechende Gesetzesänderungen im Auge halten und diese mitteilen. Frau Hohn stimmt
den Ausführungen von Herrn Heidbüchel zu. Ebenfalls teilt Sie mit, dass es sich um ein
schwieriges Thema handele und eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden sollte. Herr Dr.
Nolten erläutert die Zusammensetzung der Aufwands- und Unterhaltungspauschale. Er erklärt
weiterhin, dass für die im kommenden Jahr durchgeführten Planungen zu Maßnahmen des
übernächsten Jahres bekannt sein müsse wie abzurechnen sei. Durch seinen Vorschlag sei eine
Entlastung für den Bürger möglich. Nach ausgiebiger und intensiver Diskussion über die Vor- und
Nachteile einer Satzungsänderung, beantragt Herr Dr. Nolten die Abstimmung. Der im Antrag
formulierte Grundsatzbeschluss wird mit dem u.g. Stimmenergebnis gefasst, eine formelle
Satzungsänderung steht noch aus.
- Beschluss: 19 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen
7. Antrag auf Erweiterung des Stellenplanes um eine Stelle für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit
und soziale Medien
- vom Antragsteller für die Haushaltsberatungen zurückgezogen
BM Eßer lässt abschließend über den Gesamthaushaltsentwurf mit den soeben beschlossenen
Änderungen abstimmen.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019 mit
Haushaltssicherungskonzept wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügten Fassung
beschlossen.
Beratungsergebnis:
18.
Einstimmig bei 16 Enthaltungen
Gründung der „Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der
Gemeinde Kreuzau mbH“ (GDK)
Vorlage: 57/2018 1. Ergänzung
BM Eßer führt aus, dass zu den Ziff. 1-5 eine einstimmige Beschlussempfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 25.09.2018 vorliegt. Ziff. 6 wurde dort zunächst vertagt. Hierzu trägt er
einen in der Zwischenzeit mit den Fraktionen abgestimmten Beschlussvorschlag vor und lässt über
den Beschlussvorschlag im Gesamten abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Gründung der „Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Kreuzau mbH“ (GDK).
2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt 25.000 Euro als Stammeinlage für die Gesellschaft in den
Entwurf des Haushalts 2019 einzustellen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren notwendigen Schritte (Genehmigung der
Kommunalaufsicht, notarielle Beurkundung des Vertrags, Eintragung ins Handelsregister
etc.) durchzuführen.
5. Der Rat fasst über jede Übertragung von Aufgaben auf die Gesellschaft gesondert einen
Beschluss.
6. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünf Mitgliedern und wird wie folgt besetzt:
Mitglieder
Bürgermeister Ingo Eßer
Johannes Kaptain
Stellvertreter
Beigeordneter Reinhard Theisen
Dirk Heinrichs
- 12 Rolf Heidbüchel
Karl-Heinz Kern
Egbert Braks
Beratungsergebnis:
19.
Manfred Kilian
Astrid Hohn
Elmar Gerards
Einstimmig
Anfragen
Herr Dr. Nolten fragt an, ob es in Wohngebieten möglich sei den ruhenden Verkehr durch die
Mitarbeiter auch nach 17 Uhr zu kontrollieren. BM Eßer teilt mit, dass dies durchaus gängige
Praxis sei, da eine Dienstleistungsfirma die Aufgaben übernimmt. Es wird dies mit der zuständigen
Fachabteilung klären.
Herr Böcking fragt nach, ob eine Kontrolle der parkenden Fahrzeuge im Kapellenweg/Ecke
Eifelstraße und auch Frohbenden/Ecke Eifelstraße möglich sei. Hier entstehen immer wieder
gefährliche Situationen. BM Eßer sagt eine Klärung zu.
Herr Winter stellt die Frage, ob eine Stelle eines Bauingenieurs bei der Gemeinde ausgeschrieben
sein. BM Eßer bestätigt dies und weist auf die zusätzliche Stelle im Rahmen des Masterplans hin,
die durch den Rat beschlossen worden ist. Herr Winter fragt weiterhin, ob kein Bauingenieur im
Haus tätig sei. BM Eßer bestätigt dies, dieser habe aber keine freien Kapazitäten.
Einstellungsvoraussetzung ist im Übrigen der Abschluss des Angestelltenlehrgangs II, alternativ
der Abschluss eines (Fach-)Hochschulstudiums einschlägiger Fachrichtung.
Frau Ackers fragt nach, ob bekannt sei, dass sich die Post in die ehemalige Filiale des NettoMarktes einmieten möchte. BM Eßer ist dies nicht bekannt. Lediglich ein Eigentümerwechsel ist
bekannt, jedoch bislang keine Nutzungsänderung.
Kreuzau, den 11.12.2018
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Lenzen -