Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.12.18, 18:16
Aktualisiert
19.12.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2018
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Betreff
7.
Feuerwehrangelegenheiten
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der
Freiwilligen Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und
Fahrtkosten
Vorlage: 115/2018
Beschluss:
Zum 01.01.2019 werden die in der Anlage dargestellten Aufwandsentschädigungen für die
Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt. Festgelegt
wird ein Vervielfältigungsfaktor zu den in der Entschädigungsverordnung festgelegten Sätzen,
so dass künftig eine automatische Anpassung der Aufwandsentschädigungen für
Feuerwehrfunktions-träger bei Änderung der Entschädigungsverordnung erfolgt.
Die Ausbilder-Aufwandsentschädigung wird auf 11,50 €/Std. festgesetzt.
Für aktive Feuerwehrkameraden wird eine Einsatzpauschale je Einsatz in Höhe eines
Sitzungsgeldes nach Entschädigungsverordnung gezahlt (derzeit 20,30 €).
Beratungsergebnis:
Einstimmig