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Beschlusstext (Feuerwehrangelegenheiten hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und Fahrtkosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.12.18, 18:16
Aktualisiert
19.12.18, 18:16
Beschlusstext (Feuerwehrangelegenheiten
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und Fahrtkosten)

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BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2018 TOP Betreff 7. Feuerwehrangelegenheiten hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für Sonderfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr, der Aus- und Fortbildungskosten und der Reise- und Fahrtkosten Vorlage: 115/2018 Beschluss: Zum 01.01.2019 werden die in der Anlage dargestellten Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt. Festgelegt wird ein Vervielfältigungsfaktor zu den in der Entschädigungsverordnung festgelegten Sätzen, so dass künftig eine automatische Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrfunktions-träger bei Änderung der Entschädigungsverordnung erfolgt. Die Ausbilder-Aufwandsentschädigung wird auf 11,50 €/Std. festgesetzt. Für aktive Feuerwehrkameraden wird eine Einsatzpauschale je Einsatz in Höhe eines Sitzungsgeldes nach Entschädigungsverordnung gezahlt (derzeit 20,30 €). Beratungsergebnis: Einstimmig