Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.12.18, 18:16
Aktualisiert
19.12.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2018
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Betreff
9.
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
(MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018
Vorlage: 110/2018
Beschluss:
1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt:
Bisherige Fassung
Neue Fassung
1. Die Gemeinde führt den Namen:
1. Die Gemeinde führt den Namen:
„Gemeinde Kreuzau“.
„Gemeinde Kreuzau“.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden
des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV.
NRW. S. 372) in der Form des
Zusammenschlusses der bisherigen
Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach,
Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen
und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969
gebildet. Durch das Gesetz zur
Neugliederung der Gemeinden und Kreise
des Neugliederungsraumes Aachen vom 14.
Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden
die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein
und Untermaubach sowie ein Teil der
Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich),
Teile aus der früheren Gemeinde
Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen
und Welk) und Teilflächen aus der früheren
Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1.
Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau
eingegliedert.
3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau
umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten
Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Satzung ist, rot umrandet.
4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß
Genehmigung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018
und 27.09.2018 die Zusatzbezeichnung
„Krözau“ führen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 1 Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2018
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