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Beschlusstext (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.12.18, 18:16
Aktualisiert
19.12.18, 18:16
Beschlusstext (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018) Beschlusstext (4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018)

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BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2018 TOP Betreff 9. 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Zusatzbezeichnung zum Ortsnamen gemäß Genehmigungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018 Vorlage: 110/2018 Beschluss: 1. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird um einen 4. Absatz wie folgt ergänzt: Bisherige Fassung Neue Fassung 1. Die Gemeinde führt den Namen: 1. Die Gemeinde führt den Namen: „Gemeinde Kreuzau“. „Gemeinde Kreuzau“. 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW. S. 372) in der Form des Zusammenschlusses der bisherigen Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen vom 14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, rot umrandet. 2. Die Gemeinde Kreuzau wurde durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Kreises Düren vom 24. Juni 1969 (GV. NRW. S. 372) in der Form des Zusammenschlusses der bisherigen Gemeinden Bogheim, Boich-Leversbach, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Üdingen und Winden mit Wirkung vom 1. Juli 1969 gebildet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen vom 14. Dezember 1971 (GV. NRW. S. 411) wurden die Gemeinden Obermaubach-Schlagstein und Untermaubach sowie ein Teil der Gemeinde Hürtgenwald (Langenbroich), Teile aus der früheren Gemeinde Lendersdorf-Krauthausen (Schneidhausen und Welk) und Teilflächen aus der früheren Gemeinde Niederau mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in die Gemeinde Kreuzau eingegliedert. 3. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau umfasst 4.176 ha. Die Grenzen des Gemeindegebietes sind in der beigefügten Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, rot umrandet. 4. Die Gemeinde Kreuzau darf gemäß Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) vom 25.07.2018 und 27.09.2018 die Zusatzbezeichnung „Krözau“ führen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form. Beratungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2018 Seite 2