Daten
Kommune
Kreuzau
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86 kB
Erstellt
28.12.18, 13:06
Aktualisiert
28.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 27.12.2018
Vorlagen-Nr.: 48/2017 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
17.01.2019
23.01.2019
05.02.2019
20.02.2019
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von
Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der
Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Am 06.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau das Verfahren 35. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil
Kreuzau eingeleitet. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren behandelt dabei die
erforderliche Planänderung für die Ausweisung des geplanten Neubaugebietes „Erweiterung
Kreuzau-Süd“, Bebauungsplan E 29. Die Verfahren verlaufen im sog. Parallelverfahren gem. § 8
(3) Satz 1 BauGB. Zum Bebauungsplanverfahren verweise ich auf die Vorlagen-Nr. 49/2017 1.
Ergänzung, die in der selben Sitzung beraten wird.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans hat sich im Vergleich zur Sachlage
vom Sommer 2017 verkleinert. Der östliche Bereich des ursprünglichen Geltungsbereichs ist nicht
mehr Bestandteil der 35. FNP-Änderung, da eines der Grundstücke nicht zur Verfügung steht. Des
Weiteren wird der Teilbereich des Wirtschaftsweges zwischen den Häusern Auf den Brechen 35
und 37 in den Geltungsbereich einbezogen, da an dieser Stelle die Erschließung des neuen
Baugebietes realisiert werden soll. Somit muss ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden
(siehe Beschlussvorschlag Nr. 1). Der neue Planbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca.
20.000 m² (zuvor ca. 28.000 m²).
Die landesplanerische Verfügung gem. § 34 Landesplanungsgesetz zum Verfahren liegt bereits
vor. Die Verfügung vom 02.09.2016 wurde per Mitteilungsvorlage-Nr. 84/2016 zur Kenntnis
gegeben.
Das vom Erschließungsträger beauftragte Planungsbüro hat mittlerweile einen Planentwurf
ausgearbeitet. Als Anlage liegen die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht zur 35. FNPÄnderung vor. Der in Rede stehende Bereich ist bisher im Flächennutzungsplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt werden. Künftig soll der Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt
werden.
Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ legt keine konkreten Festsetzungen zur
möglichen Nutzung und Bebauung des Baugebietes fest. Diese werden im Bebauungsplan als
„verbindlicher Bauleitplan“ festgesetzt. Hierzu sei auf die Vorlage 49/2018 1. Ergänzung
verwiesen.
Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB (sog. „Scoping) an. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die
Verwaltung diese Verfahrensschritte durchführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen durch die FNP-Änderung keine Kosten. Die entstehenden Kosten im
Rahmen der Bauleitplanung werden vom Erschließungsträger übernommen. Dies wird über den
Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abgesichert.
III. Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau wird gefasst.
2. Dem Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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