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Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Erstellt
28.12.18, 13:06
Aktualisiert
28.12.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 27.12.2018 Vorlagen-Nr.: 48/2017 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 17.01.2019 23.01.2019 05.02.2019 20.02.2019 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Am 06.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau das Verfahren 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil Kreuzau eingeleitet. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren behandelt dabei die erforderliche Planänderung für die Ausweisung des geplanten Neubaugebietes „Erweiterung Kreuzau-Süd“, Bebauungsplan E 29. Die Verfahren verlaufen im sog. Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB. Zum Bebauungsplanverfahren verweise ich auf die Vorlagen-Nr. 49/2017 1. Ergänzung, die in der selben Sitzung beraten wird. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans hat sich im Vergleich zur Sachlage vom Sommer 2017 verkleinert. Der östliche Bereich des ursprünglichen Geltungsbereichs ist nicht mehr Bestandteil der 35. FNP-Änderung, da eines der Grundstücke nicht zur Verfügung steht. Des Weiteren wird der Teilbereich des Wirtschaftsweges zwischen den Häusern Auf den Brechen 35 und 37 in den Geltungsbereich einbezogen, da an dieser Stelle die Erschließung des neuen Baugebietes realisiert werden soll. Somit muss ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden (siehe Beschlussvorschlag Nr. 1). Der neue Planbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 20.000 m² (zuvor ca. 28.000 m²). Die landesplanerische Verfügung gem. § 34 Landesplanungsgesetz zum Verfahren liegt bereits vor. Die Verfügung vom 02.09.2016 wurde per Mitteilungsvorlage-Nr. 84/2016 zur Kenntnis gegeben. Das vom Erschließungsträger beauftragte Planungsbüro hat mittlerweile einen Planentwurf ausgearbeitet. Als Anlage liegen die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht zur 35. FNPÄnderung vor. Der in Rede stehende Bereich ist bisher im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Künftig soll der Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ legt keine konkreten Festsetzungen zur möglichen Nutzung und Bebauung des Baugebietes fest. Diese werden im Bebauungsplan als „verbindlicher Bauleitplan“ festgesetzt. Hierzu sei auf die Vorlage 49/2018 1. Ergänzung verwiesen. Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB (sog. „Scoping) an. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung diese Verfahrensschritte durchführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen durch die FNP-Änderung keine Kosten. Die entstehenden Kosten im Rahmen der Bauleitplanung werden vom Erschließungsträger übernommen. Dies wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abgesichert. III. Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau wird gefasst. 2. Dem Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-