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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
127 kB
Erstellt
28.12.18, 13:06
Aktualisiert
28.12.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 27.12.2018 Vorlagen-Nr.: 49/2017 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 17.01.2019 23.01.2019 05.02.2019 20.02.2019 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Zustimmung zum Planentwurf und Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Am 06.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, gefasst. Der Bebauungsplan dient der Ausweisung eines neuen Wohngebietes und stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung und Erschließung des Gebietes dar. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans E 29 wird für den gleichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau geändert und eine Wohnbaufläche dargestellt. Die Verfahren verlaufen im sog. Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB. Zum Verfahren der 35. Änderung des Flächennutzungsplans verweise ich auf die Vorlagen-Nr. 48/2017 1. Ergänzung, die in der selben Sitzung beraten wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans E 29 hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom Sommer 2017 verkleinert, da der östliche Bereich für die Ausweisung eines Baugebietes nicht zur Verfügung steht. Des Weiteren wird der Teilbereich des Wirtschaftsweges zwischen den Häusern Auf den Brechen 35 und 37 in den Geltungsbereich einbezogen, da an dieser Stelle die Erschließung des neuen Baugebietes realisiert werden soll. Somit muss ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden (siehe Beschlussvorschlag Nr. 1). Der neue Planbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 20.000 m² (zuvor ca. 28.000 m²). Das vom Erschließungsträger beauftragte Planungsbüro hat einen ersten Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Als Anlage liegen die Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan zum Bebauungsplan E 29 vor. Im Jahr 2018 wurde bereits eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 in Auftrag gegeben. Die Artenschutzprüfung vom Büro Kreutz liegt ebenfalls als Anlage bei. Der Bebauungsplan legt ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO fest. Der Planbereich wird dabei in zwei Bereiche gegliedert (WA 1 und WA 2). Die Grundstücke entlang der Schienentrasse der Rurtalbahn sind für Mehrfamilienhäuser vorgesehen (WA 2). Die übrigen Bereiche sind für eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen (WA 1). Die wesentlichen Festsetzungen des WA 1 sind:  Maximal zwei Vollgeschosse  Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,8  Maximale Höhe baulicher Anlagen (Bezugspunkt Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss)  Eingeschossig:  max. Traufhöhe 4,00 m     max. Firsthöhe 6,50 m  Flachdach: höchster Punkt der Attika 6,50 m  Zweigeschossig:  max. Traufhöhe 6,50 m  max. Firsthöhe 8,25 m  Flachdach: höchster Punkt der Attika 8,25 m Garagen und Carports sind außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zulässig Maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude Im mittleren Bereich (inmitten der Ringstraße) sind Eingang und Zufahrt zum Norden hin auszurichten Die wesentlichen Festsetzungen des WA 2 sind:  Maximal zwei Vollgeschosse  Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,8  Maximale Höhe baulicher Anlagen (Bezugspunkt Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss)  Dreigeschossig:  max. Traufhöhe 8,00 m  max. Firsthöhe 10,00 m  Flachdach: höchster Punkt der Attika 10,00 m  Nur Mehrfamilienhäuser mit maximal 9 WE zulässig Im nördlich angrenzenden Baugebiet (Auf den Brechen) legt der Bebauungsplan E 9, 6. Änderung, keine maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen fest. Die Höhe der Bebauung wird nur über die Festsetzung „maximal ein Vollgeschoss“ begrenzt. Die Firsthöhen der Bestandsgebäude im nördlich angrenzenden Bereich reichen bis 8,23 m und 8,30 m. Eine Übersicht über die Firsthöhen sind der Anlage 7 zu entnehmen. In Anlehnung an diese maximalen Gebäudehöhen soll für den Bereich WA 1 im E 29 eine maximale Höhe baulicher Anlagen in Höhe von 8,25 m festgesetzt werden. Der nördliche Teil des Geltungsbereiches des E 29 sowie der Wirtschaftsweg in Verlängerung des Kapellenwegs, der als Erschließungsstraße für das Plangebiet E 29 vorgesehen ist, wird vom Bebauungsplan E 9 erfasst. Die dortigen Flächen weisen „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Diese Teilbereiche werden durch den neuen Bebauungsplan überplant. Der übrige Geltungsbereich wird erstmal mit einem Bebauungsplan beplant. Straßenmäßig wird das Baugebiet über die Verlängerung des Kapellenwegs erschlossen. Dazu wird der bestehende Wirtschaftsweg und der parallel hierzu verlaufende offene Graben ausgebaut. Das Baugebiet wird als „Ringstraße“ erschlossen, d.h. es verläuft im Einbahnstraßensystem. Somit können insgesamt drei Bauzeilen mit Grundstücksgrößen um ca. 430 m² im Bereich WA 1 realisiert werden. Die Entscheidung die Erschließung über eine Ringstraße zu realisieren ist getroffen worden, um insgesamt drei Bauzeilen zu schaffen. So können mehr kleinere Grundstücke erschlossen werden. Dies deckt zum einen die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken und zum anderen sind bei den Interessenten zumeist kleinere Grundstücke beliebt. Die geplante Grundstücksaufteilung sieht vor, dass insgesamt 33 Grundstücke im Bereich WA 1 entstehen. Die Grundstücksgrößen belaufen sich dabei auf ca. 430 m². Im Bereich WA 2 sind zwei Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Mehrfamilienhäuser sollen entsprechend dem Ratsbeschluss vom 24.04.2018 dazu dienen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei ist die Planung von geförderten und freifinanzierten Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse, wie z.B. kinderreiche Familien, Singlehaushalte, ältere Menschen, Alleinerziehende, realisierbar. Die Umsetzung im Detail ist im weiteren Verfahren noch zu klären. -2- Die Aufstellung des Bebauungsplans verläuft im „Normalverfahren“, d.h. mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden. Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB (sog. „Scoping) an. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung diese Verfahrensschritte durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorlegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten. Die entstehenden Kosten im Rahmen der Bauleitplanung und Erschließung werden vom Erschließungsträger übernommen. Dies wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abgesichert. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung KreuzauSüd“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-