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Allgemeine Vorlage (Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Erstellt
28.12.18, 13:06
Aktualisiert
07.01.19, 18:15
Allgemeine Vorlage (Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“) Allgemeine Vorlage (Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 27.12.2018 Vorlagen-Nr.: 116/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 23.01.2019 05.02.2019 20.02.2019 Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ I. Sach- und Rechtslage: Die MENO Wohnungsbau GmbH aus Kreuzau hat südlich der Kreisstraße 29 „Friedenau“ in den vergangen Jahren ein Wohnbaugebiet inklusive der Caritaseinrichtungen erschlossen und entwickelt. Große Teile des Baugebietes sind bereits bebaut und bewohnt. Die planungsrechtliche Grundlage hierzu stellt der Bebauungsplan E 23. Der Bebauungsplan gliedert den Planbereich in insgesamt 10 Teilbereiche, mit jeweils unterschiedlichen Festsetzungen. Mit Schreiben vom 20.12.2018 beantragt die MENO Wohnungsbau GmbH die 2. Änderung des Bebauungsplans für den Teilbereich „WA 9“ im südwestlichen Bereich des Gebietes. Alle anderen Bereiche sind mittlerweile vollständig bzw. nahezu vollständig bebaut. Das Wohngebiet stellt derzeit eine der wenigen Möglichkeiten dar, um Neubauvorhaben realisieren zu können. Die MENO Wohnungsbau verkauft „schlüsselfertige“ Wohnhäuser. Der Bereich „WA 9“ sieht gemäß des wirksamen Bebauungsplans E 23 eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer max. Firsthöhe von 9,50 m vor. Die maximal zulässige Grundfläche liegt dabei bei 140 m². In diese Grundfläche sind neben dem Wohnhaus auch Garagen/Carports/Stellplätze und Terrassen mit einzurechnen. Die derzeitige Nachfrage richtet sich jedoch verstärkt auf eingeschossige Gebäude mit einer höheren Grundfläche als die festgesetzten 140 m². Diese Nachfragesituation war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2010 nicht vorhersehbar. Die MENO Wohnungsbau beantragt die Festsetzungen so zu ändern, dass zusätzlich eine Erhöhung der maximal zulässigen Grundfläche nur für eingeschossige Gebäude auf max. 200 m² Grundfläche ermöglicht. Bei zweigeschossigen Gebäuden bleibt es bei einer maximal zulässigen Grundfläche von 140 m². Somit kann die MENO Wohnungsbau flexibel auf die Nachfrage der Interessenten reagieren. Nach Aussage der MENO Wohnungsbau liegen mehrere Anfragen für Bungalows vor, für zweigeschossige Gebäude zur Zeit keine. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Bebauungsplanänderung. Es ist sogar zu begrüßen, da sich nördlich angrenzend zwischen dem Mühlenteich und der Heinrich-Dohmen-Straße eine eingeschossige Bebauung (mit einer zweigeschossigen Ausnahme) befindet. Zudem fügt sich eine eingeschossige Bebauung in den weiteren südlichen Verlauf in Richtung Kreuzstraße, In der Au etc. besser ein als bis zu 9,50 m hohe zweigeschossige Gebäude. Die 2. Änderung des Bebauungsplans E 23 kann im sog. „vereinfachten Verfahren“ gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Verfahren (siehe § 13 (1) BauGB) sind erfüllt. Im vereinfachten Verfahren kann gem. § 13 (2) Nr. 1 BauGB auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB abgesehen werden. Gemäß § 13 (3) BauGB kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen sowie die zusammenfassende Erklärung abgesehen werden. Als Anlagen beigefügt sind das Antragsschreiben der MENO (Anlage 1), ein Entwurf der Planzeichnung und Begründung (Anlage 2) zur 2. Änderung des Bebauungsplans E 23. Der ursprüngliche Bebauungsplan E 23 nebst Begründung (Anlage 3) sowie die 1. Änderung (Anlage 4) liegen der Vollständigkeit halber ebenfalls bei. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die Offenlage (§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorlegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-