Daten
Kommune
Kreuzau
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141 kB
Erstellt
28.12.18, 13:06
Aktualisiert
07.01.19, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 27.12.2018
Vorlagen-Nr.: 116/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
23.01.2019
05.02.2019
20.02.2019
Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“
I. Sach- und Rechtslage:
Die MENO Wohnungsbau GmbH aus Kreuzau hat südlich der Kreisstraße 29 „Friedenau“ in den
vergangen Jahren ein Wohnbaugebiet inklusive der Caritaseinrichtungen erschlossen und
entwickelt. Große Teile des Baugebietes sind bereits bebaut und bewohnt. Die planungsrechtliche
Grundlage hierzu stellt der Bebauungsplan E 23. Der Bebauungsplan gliedert den Planbereich in
insgesamt 10 Teilbereiche, mit jeweils unterschiedlichen Festsetzungen.
Mit Schreiben vom 20.12.2018 beantragt die MENO Wohnungsbau GmbH die 2. Änderung des
Bebauungsplans für den Teilbereich „WA 9“ im südwestlichen Bereich des Gebietes.
Alle anderen Bereiche sind mittlerweile vollständig bzw. nahezu vollständig bebaut. Das
Wohngebiet stellt derzeit eine der wenigen Möglichkeiten dar, um Neubauvorhaben realisieren zu
können. Die MENO Wohnungsbau verkauft „schlüsselfertige“ Wohnhäuser.
Der Bereich „WA 9“ sieht gemäß des wirksamen Bebauungsplans E 23 eine maximal
zweigeschossige Bebauung mit einer max. Firsthöhe von 9,50 m vor. Die maximal zulässige
Grundfläche liegt dabei bei 140 m². In diese Grundfläche sind neben dem Wohnhaus auch
Garagen/Carports/Stellplätze und Terrassen mit einzurechnen. Die derzeitige Nachfrage richtet
sich jedoch verstärkt auf eingeschossige Gebäude mit einer höheren Grundfläche als die
festgesetzten 140 m². Diese Nachfragesituation war zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Bebauungsplans im Jahr 2010 nicht vorhersehbar. Die MENO Wohnungsbau beantragt die
Festsetzungen so zu ändern, dass zusätzlich eine Erhöhung der maximal zulässigen Grundfläche
nur für eingeschossige Gebäude auf max. 200 m² Grundfläche ermöglicht. Bei zweigeschossigen
Gebäuden bleibt es bei einer maximal zulässigen Grundfläche von 140 m². Somit kann die MENO
Wohnungsbau flexibel auf die Nachfrage der Interessenten reagieren. Nach Aussage der MENO
Wohnungsbau liegen mehrere Anfragen für Bungalows vor, für zweigeschossige Gebäude zur Zeit
keine.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Bebauungsplanänderung.
Es ist sogar zu begrüßen, da sich nördlich angrenzend zwischen dem Mühlenteich und der
Heinrich-Dohmen-Straße eine eingeschossige Bebauung (mit einer zweigeschossigen Ausnahme)
befindet. Zudem fügt sich eine eingeschossige Bebauung in den weiteren südlichen Verlauf in
Richtung Kreuzstraße, In der Au etc. besser ein als bis zu 9,50 m hohe zweigeschossige
Gebäude.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans E 23 kann im sog. „vereinfachten Verfahren“ gem. § 13
BauGB durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Verfahren (siehe § 13 (1) BauGB) sind
erfüllt. Im vereinfachten Verfahren kann gem. § 13 (2) Nr. 1 BauGB auf die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB abgesehen werden. Gemäß § 13 (3) BauGB
kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Angabe, welche Arten umweltbezogener
Informationen vorliegen sowie die zusammenfassende Erklärung abgesehen werden.
Als Anlagen beigefügt sind das Antragsschreiben der MENO (Anlage 1), ein Entwurf der
Planzeichnung und Begründung (Anlage 2) zur 2. Änderung des Bebauungsplans E 23. Der
ursprüngliche Bebauungsplan E 23 nebst Begründung (Anlage 3) sowie die 1. Änderung (Anlage
4) liegen der Vollständigkeit halber ebenfalls bei.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die Offenlage (§§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB) durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung
vorlegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung
werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, wird
zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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