Daten
Kommune
Kreuzau
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83 kB
Erstellt
19.12.18, 13:06
Aktualisiert
25.01.19, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 17.12.2018
Vorlagen-Nr.: 61/2018 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
23.01.2019
05.02.2019
20.02.2019
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim
(Engelsweidchen/Am Thing)
I. Sach- und Rechtslage:
Im Juni 2018 haben mehrere Grundstückseigentümer im Bereich Engelsweidchen und Am Thing
in Stockheim einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3 gestellt. Hierzu verweise ich auf
die Sitzungsvorlage 61/2018. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom
09.10.2018 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Gesamtplanung, die die rückwärtigen Grundstücke miteinbezieht, weiter zu verfolgen. Alle
betroffenen Grundstückseigentümer sollen zu einer Erschließung und Entwicklung des Gebietes
befragt werden.“
Die Verwaltung hat die zwei Eigentümer, denen die betroffenen rückwärtigen Grundstücke
gehören, angeschrieben und zur möglichen Erschließung und Entwicklung des in Rede stehenden
Bereiches befragt. Mit Schreiben vom 12.12.2018 hat einer der beiden Eigentümer mitgeteilt, dass
die Grundstücke für eine Erschließung nicht zur Verfügung stehen. Da ohne diese Grundstücke
eine sinnvolle innere Erschließung des Bereichs nicht möglich ist, kann das Vorhaben nicht
weiterverfolgt werden. Die drei nicht zur Verfügung stehenden Parzellen 694, 223 und 861 sind in
der Anlage 1 blau markiert.
Nach der neuen Sachlage steht der ursprüngliche Antrag der Eigentümer der Grundstücke
Engelsweidchen 1 sowie Am Thing 12 bis 16a erneut zur Beratung und Beschlussfassung an. Die
Sach- und Rechtslage ist der VL 61/2018 zu entnehmen. Der Geltungsbereich sowie die
geplanten Festsetzungen der Bebauungsplanänderung liegt nochmals als Anlage 2 bei.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen keine Kosten, da der Antragsteller zugestimmt hat, die anfallenden
Planungskosten zu übernehmen. Dies wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags
gesichert.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim, wird
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern zur
Übernahme der entstehenden Planungskosten abzuschließen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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