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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim (Engelsweidchen/Am Thing))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Erstellt
19.12.18, 13:06
Aktualisiert
25.01.19, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim
(Engelsweidchen/Am Thing)) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim
(Engelsweidchen/Am Thing))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 17.12.2018 Vorlagen-Nr.: 61/2018 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 23.01.2019 05.02.2019 20.02.2019 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim (Engelsweidchen/Am Thing) I. Sach- und Rechtslage: Im Juni 2018 haben mehrere Grundstückseigentümer im Bereich Engelsweidchen und Am Thing in Stockheim einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 3 gestellt. Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlage 61/2018. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom 09.10.2018 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gesamtplanung, die die rückwärtigen Grundstücke miteinbezieht, weiter zu verfolgen. Alle betroffenen Grundstückseigentümer sollen zu einer Erschließung und Entwicklung des Gebietes befragt werden.“ Die Verwaltung hat die zwei Eigentümer, denen die betroffenen rückwärtigen Grundstücke gehören, angeschrieben und zur möglichen Erschließung und Entwicklung des in Rede stehenden Bereiches befragt. Mit Schreiben vom 12.12.2018 hat einer der beiden Eigentümer mitgeteilt, dass die Grundstücke für eine Erschließung nicht zur Verfügung stehen. Da ohne diese Grundstücke eine sinnvolle innere Erschließung des Bereichs nicht möglich ist, kann das Vorhaben nicht weiterverfolgt werden. Die drei nicht zur Verfügung stehenden Parzellen 694, 223 und 861 sind in der Anlage 1 blau markiert. Nach der neuen Sachlage steht der ursprüngliche Antrag der Eigentümer der Grundstücke Engelsweidchen 1 sowie Am Thing 12 bis 16a erneut zur Beratung und Beschlussfassung an. Die Sach- und Rechtslage ist der VL 61/2018 zu entnehmen. Der Geltungsbereich sowie die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplanänderung liegt nochmals als Anlage 2 bei. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten, da der Antragsteller zugestimmt hat, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Dies wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gesichert. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans F 3, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern zur Übernahme der entstehenden Planungskosten abzuschließen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-