Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
342 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
19.12.18, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 29. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
1. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Joachim Kunth
Franz Bille
Angelika Binkis bis I/34
Henning Demke
Franz-Wilhelm Erasmi
Ursula Ernst
Alfons Esser
Arnold Fraussen
Frank Gürth
Hermann Josef Haaß
Dirk Hürtgen
Claudia Jäger
Helmut Kemmerling
Helmut Erich Körner
Anne Küpper
Doris Leinweber
Monika Lövenich
Jürgen Otto
Thomas Poth
Hubertus Reifferscheidt
Wilhelm Roeb
Jürgen Ruskowski
Helga Schmidt
Klaus Thomas
Johanna Weber
Karl Wirtz
Dr. Hans Rainer Wollseifen
Andreas Zurhelle
Entschuldigt:
1.
Ratsmitglied
Ralf Berth
Von der Verwaltung:
Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Thomas Vlatten, Silke Lubaczewski
und Lena Müller.
Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, sowie den Pressevertreter Herrn Giesen, stellt die
form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß erklärt sich einstimmig mit den Erweiterungen zu
TOP I/32:
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018
hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß
TOP I/33:
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2018
hier: Akquirieren von Fördermitteln und Zuschüssen, Sichten von Schnellbriefen,
Projektaufrufen und Erlassen
und
TOP I/34:
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2018
hier: Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
einverstanden.
Zu den TOPI/14 und I/15 wurden Ergänzungen gereicht.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates vom 20.09.2018 -öffentliche Sitzung-
Herr Ruskowski führt zu TOP I/8; „Ortsumgehung Kelz“ aus, dass dies nicht mit
den Ausführungen der letzten Sitzung des Rates zum Thema übereinstimmt.
Die Mitteilung beschränkt sich auf Kontaktaufnahmen, Inhalte fehlen.
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Weitere Einwände werden nicht
erhoben.
Punkt 2.
Beschlusskontrolle
(V-193/2018)
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 3.
E-Mobilität
(V-190/2018)
Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Heinen von innogy SE.
Herr Heinen berichtet anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) über die
Elektromobilität.
Er erläutert, dass die Zahl der Elektroautos am 01.01.2016 bei 25.502 Stück
von insgesamt ca. 45 Mio. Pkw in Deutschland lag. Das Ziel der
Bundesregierung steht bei 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020. Die
Problematik, die die Bevölkerung gesehen hat, ist durch die noch
unzureichende Reichweite, die hohen Kosten sowie die nicht flächendeckende
Ladeinfrastruktur begründet.
Herr Heinen berichtet, dass der Elektromobilitätsmarkt derzeit ansteigt.
Begründet ist dies unter anderem damit, dass die öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur nun gefördert wird und sich in den nächsten Jahren eine
Kostenreduktion bei der Batterie-Zellproduktion ergeben wird. Es müssen
deutlich mehr Ladepunkte aufgebaut werden, um mit dem Fahrzeugzuwachs
Schritt zu halten. Ein Mix aus privaten und öffentlichen Ladestellen nimmt den
Nutzern die Reichweitenangst und ermöglicht das Laden, wann immer das Auto
parkt.
innogy betreibt ein großes Ladenetz in über 20 Ländern. Es können dort über
65.000 Ladevorgänge im Monat verzeichnet werden. Davon 13.500 an privaten
Ladepunkten. Dazu bietet innogy modernste Ladetechnik für jeden Anspruch.
Die intelligente Ladesäule der Zukunft kann zwei Fahrzeuge gleichzeitig laden.
Außerdem ist unter anderem eine Freischaltung per App, Hotline oder
intelligentem Ladekabel möglich. Weiterhin ermöglichen die Ladesäulen von
innogy flexible Formen der Freischaltung und Abrechnung. Man hat sich für
einen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur beworben und einen Förderbescheid über 1245 Ladesäulen
erhalten. Die Ladesäulen aus dem Förderprogramm bieten den Kommunen
Preisvorteile, erläutert Herr Heinen. Außerdem stellt innogy verschiedene
Werbepakete bereit, mit denen der Aufbau in der Kommune finanziert wird.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den Vortrag zur Kenntnis.
Punkt 4.
Änderung der Richtlinien über die Vergabe der Ehrenamtskarte
Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß
(V-153/2018)
Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung über die
Kartenvergabe von einem Gremium, bsplw. der Ehrenamtsjury, getroffen
werden müssten. Man wird deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß bei 23 zu
5 Gegenstimmen, die als Anlage 2 die beigefügte Ergänzung der Richtlinien
über die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde
Vettweiß.
Punkt 5.
Heimat-Preis in der Gemeinde Vettweiß
hier: Richtlinie
(V-155/2018)
Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als
Anlage 3 beigefügte Richtlinie. Der Schwerpunkt für 2019 soll lauten:
„Heimat.Tradition.Zukunft“.
Die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln ist anzustoßen. Bei Ablehnung
des Antrages erlangen die Richtlinien keinen Bestand.
Punkt 6.
Verlegung von Stolpersteinen in Vettweiß
(V-159/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage. Er vertritt weiterhin die Auffassung,
dass die Verlegung der Stolpersteine nicht zu einem Initiativthema der
Gemeinde gemacht werden sollte.
Herr Ruskowski erinnert an die Beschlussempfehlung des Schulausschusses.
Er ist der Meinung, dass die Gespräche mit eventuell neuen Eigentümern der
anliegenden Wohnhäuser gesucht werden sollte. Dr. Wollseifen entgegnet,
dass die derzeitige Lösung aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses
praktiziert und beibehalten werden sollte.
Frau Lövenich stimmt den Ausführungen von Herrn Ruskowski zu. Das Thema
sollte nicht in Vergessenheit geraten. Es erfolgt eine kurze Diskussion.
Herr K. Thomas appelliert, dass der Beschlussvorschlag des Schulausschusses
nichts mit einem Initiativvorgehen zu tun hat. Die Verlegung der Stolpersteine
sollte weiterhin vorangetrieben werden.
Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß bei 13 Stimmen mit 10
Gegenstimmen und fünf Enthaltungen, das Thema „Verlegung von
Stolpersteinen“ bis zur nächsten Sitzungsrunde ruhen zu lassen und in der
Zwischenzeit eine Befragung von evtl. neuen Eigentümern durchzuführen.
Punkt 7.
Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen
Straßenausbaumaßnahmen
(V-150/2018)
Herr Kemmerling verweist auf seine Ausführungen des Bauausschusses und
erläutert, dass die CDU-Fraktion in der 49. Kalenderwoche einen Antrag über
die Änderung / Anpassung des § 3 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Vettweiß einreichen wird.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig folgendes:
a) Bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW
die Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der
Abrechnung beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG
in 2019 bzw. folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur
Ausführung zu bringen.
b) Sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein,
ist auf die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten.
Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß, wie vom Ausschuss für
Bau, Planung, Umwelt Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, mit 22
Stimmen bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen folgendes:
c) Der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und
Graben) ist im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer
Abschnittsbildung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der
Hampeschstraße bis zum Wasserlauf durch das Grundstück der Gemarkung
Soller, Flur 22, Parzelle 76).
Punkt 8.
Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019
(V-161/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass die Bürger in der
Informationsveranstaltung sowie im Mitteilungsblatt noch besser über die
Mülltrennung und -vermeidung informiert werden sollen.
Frau Lövenich hat festgestellt, dass die Müllmengen in Vettweiß im Vergleich zu
anderen Kommunen im Kreis Düren sehr hoch sind. Sie berichtet von einem
Projekt der Stadt Nideggen, bei dem ein Schrank zum Verschenken und
Tauschen von kleineren Haushaltsgegenständen, die für die Abfalltonne zu
schade sind, zur Verfügung gestellt wurde, um die Nutzungsdauer von
Gegenständen zu verlängern und damit Abfallvermeidung zu praktizieren.
Herr Ruskowski schlägt vor, in der Verbandsversammlung der
RegioEntsorgung die Fixkostenverteilung / Fixkostenstruktur anzusprechen und
eventuell zu überarbeiten.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig die vorliegende Kalkulation (Anlage
4).
Punkt 9.
2. Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom
09.12.2016
(V-164/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 5 beigefügte 2.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016.
Punkt 10.
Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019
(V-165/2018)
Herr Demke führt aus, dass die BI-Fraktion der 5%-igen Verzinsung des
Anlagekapitals in Höhe von 107.316 € nicht zustimmen kann. Sie ist dem
allgemeinen Zinssatz anzupassen. Er sieht eine Angleichung an den
Schuldzinssatz von derzeit maximal 2,5 % als gerechtfertigt an. In der
Kalkulation macht die Änderung dann eine Reduzierung um 53.658 € aus.
Entsprechend würden sich die Gebühren verringern. Die BI-Fraktion stellt daher
den Antrag die Gebührensätze für 2019 wie folgt zu ändern:
Gebühr Schmutzwasser je m³ = 3,46 €
Gebühr Niederschlagswasser je m² stark versiegelte Fläche = 0,71 €
Gebühr Niederschlagswasser je m² schwach versiegelte Fläche = 0,35 €
Der Antrag der BI-Fraktion wird mit 22 gegen sechs Stimmen abgelehnt.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 22 Stimmen bei sechs Gegenstimmen, die
als Anlage 6 beigefügte Kalkulation.
Punkt 11.
11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß
(Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008
(V-166/2018)
Herr Demke erläutert, dass die BI-Fraktion neben der Verringerung der
Abwassergebühr
eine
Neufeststellung
der
Flächen
für
das
Niederschlagswasser für dringend erforderlich hält, da sich seit der ersten
Ermittlung durch weitere Baumaßnahmen und Flächenversiegelungen
erhebliche Unterschiede ergeben haben. Eine Neuermittlung könnte mit einer
Luftaufnahmeermittlung, die in Zülpich ebenfalls gemacht wurde, vorgenommen
werden. Die BI-Fraktion beantragt somit folgendes:
a) Änderung der Schmutzwassergebühr auf 3,46 € je m³
b) Neuermittlung der Niederschlagsflächen durch Luftaufnahmen
c) Zuordnung der Grundstücksanschlussleitungen zum öffentlichen Kanalnetz
Bürgermeister Kunth vertritt die Auffassung, dass vorerst die Kosten der
Luftaufnahmeermittlung in Erfahrung gebracht werden sollten.
Herr Ruskowski bittet die Anträge zukünftig bereits in den jeweiligen
Ausschüssen vorzubringen, um eine Beratung zu gewährleisten.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß lehnt die Anträge der BI-Fraktion wie folgt ab:
a) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
b) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
c) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 22 Stimmen bei sechs Gegenstimmen die
als Anlage 7 beigefügte 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung)
vom 12.12.2008.
Punkt 12.
Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2019
(V-167/2018)
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der
Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 8 beigefügte Kalkulation.
Punkt 13.
23. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom
04.11.1987
(V-168/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 9 beigefügte 23.
Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987.
Punkt 14.
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das
Jahr 2019
(V-169/2018)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die als Anlage
7 beigefügte Kalkulation zu beschließen.
Punkt 14.1 Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das
Jahr 2019
(V-169/2018 1. Ergänzung)
Bürgermeister Kunth erläutert die Ergänzung zur Vorlage. Die Ausschreibung
über die Südkom ist mittlerweile ausgewertet. Aufgrund des jetzt bekannten
Preises muss der der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zu den Vorjahren
aufgrund der veränderten Marktbedingungen deutlich ansteigen.
Herr Demke schlägt vor, die Bürger über die Termine zur Straßenreinigung im
Mitteilungsblatt zu informieren, da es immer häufiger vorkommt, dass die
Kehrmaschine parkenden Autos ausweichen muss.
Herr Kemmerling merkt an, dass die Ortsvorsteher befragt werden sollten, ob
diese noch an der Straßenreinigung durch die Gemeinde festhalten möchten.
Bürgermeister Kunth erläutert, dass eine Abschaffung der Straßenreinigung auf
Ortsdurchfahrten aufgrund des Gefahrenpotenzials auf der Fahrbahn nicht
möglich ist.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die
als Anlage 10 beigefügte Kalkulation.
Punkt 15.
30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
(V-170/2018)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die als Anlage
8 beigefügte 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom
09.06.1980 zu beschließen.
Punkt 15.1 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
(V-170/2018 1. Ergänzung)
Bürgermeister Kunth verweist auf die Ergänzung zur Vorlage.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig die als Anlage 11
beigefügte 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom
09.06.1980.
Punkt 16.
Gebührenkalkulation Friedhofswesen und Leichenhallen für das
Jahr 2019
(V-171/2018)
Bürgermeister Kunth ist darüber erfreut, dass die Gebühren seit vier Jahren
gleichbleibend stabil sind. Dies sei den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zu
verdanken.
Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass weiterhin geprüft werden sollte,
wie die Kosten gesenkt werden können.
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der
Gemeinde Vettweiß einstimmig bei fünf Enthaltungen, die als Anlage 12
beigefügte Gebührenkalkulation.
Punkt 17.
12. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde
Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
(V-172/2018)
Herr Demke beantragt, in der Satzung den Begriff Leichenhalle durch das Wort
Trauerhalle zu ersetzen.
Bürgermeister Kunth verweist den Antrag in die nächste Sitzungsrunde, da eine
Satzungsänderung vorbereitet werden muss.
Herr Kemmerling bittet Herrn Demke darum, Anträge zukünftig schriftlich zu
verfassen.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss beschließt der
Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei fünf Enthaltungen, die als Anlage 13
beigefügte 12. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde
Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007.
Punkt 18.
2. Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß
(V-181/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei vier Enthaltungen die als Anlage
14 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß.
Punkt 19.
Hebesätze 2019
(V-173/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Gemeinde Vettweiß im kommunalen
Vergleich der Realsteuerhebesätze gut abschneidet. Der Durchschnittswert in
2019 der Grundsteuer A liegt beispielsweise bei 472 %, in Vettweiß liegt dieser
bei 371 %. Die Hebesätze 2018 bei der Grundsteuer B in Nideggen liegen bei
850%, in Aldenhoven bei 880%, in Nörvenich 910% und in Hürtgenwald bei
950%. Der Hebesatz 2019 für die Gemeinde Vettweiß mit 579% befindet sich
deutlich darunter.
Herr Demke stellt für die BI-Fraktion den Antrag, dass der Hebesatz für die
Grundsteuer B nicht erhöht wird und somit bei 550% verbleibt.
Die Ratsmitglieder Ruskowski, Thomas und Haaß bekräftigen den Anstieg um
5 Prozentpunkte, um den Haushaltsausgleich in 2022 zu erreichen.
Bürgermeister Kunth ist der Meinung, dass der gleichbleibende
Gewerbesteuerhebesatz die Standortsicherheit gewährleistet.
Es wird über den Antrag der BI-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B bei
550% zu belassen, abgestimmt. Dieser wird mit 23 Stimmen bei vier
Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und einer
Enthaltung, die als Anlage 15 beigefügte Hebesatzsatzung.
Punkt 20.
Neubesetzung eines Ausschusssitzes im Haupt- und
Finanzausschuss und eines Ausschusssitzes im
Rechnungsprüfungsausschuss
(V-151/2018)
Herr Demke spricht einen Dank an Angelika Stockem für die langjährige gute
Zusammenarbeit aus.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig bei einer Enthaltung:
für Frau Angelika Stockem, Frau Doris Leinweber in den Haupt- und
Finanzausschuss und in den Rechnungsprüfungsausschuss.
für Doris Leinweber Frau Marita Höpst als sachkundige Bürgerin in den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung.
Punkt 21.
Nutzungsvertrag über den Turnhallenbereich im Pavillon Gladbach
(V-160/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass nach Absprache
mit der Kirmesrey die Kündigungsfrist in § 3 Ziffer 1 auf einmonatig geändert
wurde.
Herr Demke stellt klar, dass die Kirmesrey nicht zur IG Gladbacher Ortsvereine
gehören. Zur Interessengemeinschaft gehören lediglich der Schützenverein und
die Karnevalsgesellschaft.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, den als Anlage 16
beigefügten Nutzungsvertrag mit der Kirmesrey Gladbach abzuschließen.
Punkt 22.
Neuanschaffung eines Dücker Frontanbaugerätes
(V-182/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, einen Dücker Frontmäher, die
Spiegeleinheit und die Rundumleuchte, wie in der Vorlage V-182/2018
beschrieben, über die SüdKom auszuschreiben und den Auftrag an den
günstigsten Anbieter zu vergeben.
Punkt 23.
Zuschüsse zur Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2018
hier: Verteilung der Sportfördermittel aufgrund des Vorschlages
des Gemeindesportbundes
(V-184/2018)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt
der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Verteilung der Sportfördermittel
2018 entsprechend dem Vorschlag des Gemeindesportbundes Vettweiß
(Anlage 17).
Punkt 24.
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine
(V-185/2018)
Herr Demke beantragt die Aufnahme des Kirmesrey Gladbach in die Förderung.
Eine Zuteilung würde in Fördergruppe vier erfolgen.
Der Antrag wird mit 17 Stimmen bei neun Gegenstimmen und zwei
Enthaltungen abgelehnt.
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der
Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und vier
Enthaltungen, die als Anlage 18 beigefügte Zuschussverteilung an Musik-,
Gesang- und sonstige Vereine für 2018.
Punkt 25.
Jahresabschluss 2017
(V-163/2018)
Der Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Zurhelle
erläutert, dass man sich zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Wirtschaftsprüfergesellschaft KBHT Müller, Berger & Kollegen
bedient hat.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers Michael Dust und des Steuerberaters André
Berger über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ist der Sitzungsvorlage
beigefügt. Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017 und der geprüfte Lagebericht beigefügt. Als Ergebnis seiner Prüfung hat
der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen
geführt, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde
übernommen und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde
Vettweiß zum 31.12.2017 eine uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der
Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2017 laut
den vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 560.038,86 € wird aus der Allgemeinen
Rücklage entnommen.
3. Dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Punkt 26.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Punkt 26.1 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei
Sachkonto 5251000 „Unterhaltung Fahrzeuge“ im Produkt
Brandschutz (02.126.01)
(V-188/2018)
Die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
(Anlage 19) wird einstimmig genehmigt.
Punkt 27.
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Gladbach
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten
(V-187/2018)
Bürgermeister Kunth dankt der ausscheidenden Ortsvorsteherin Irmgard
Rosbroy.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig bei einer Enthaltung Herrn
Henning Demke zum Ortsvorsteher für die Ortschaft Gladbach ab dem
01.12.2018. Im Anschluss an die Beschlussfassung ernennt Bürgermeister
Kunth Herrn Demke zum Ehrenbeamten, vereidigt ihn und überreicht die
entsprechende Urkunde. Die Niederschrift über die Vereidigung ist als Anlage
20 beigefügt.
Punkt 28.
Neubesetzung von Sitzen im Ausschuss für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales, im Ausschuss für Bau, Planung
Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung und in der
Ehrenamtsjury
(V-192/2018)
Die BI benennt Frau Doris Leinweber in die Ehrenamtsjury.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig für Frau Irmgard Rosbroy
Frau Ursula Ernst in den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und
Soziales und für Frau Irmgard Rosbroy als Stellvertreterin für Henning Demke
Frau Ursula Ernst in den Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung und für
Irmgard Rosbroy als Stellvertreterin für Klaus Thomas Frau Ursula Ernst in die
Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes sowie für Ursula Ernst
Frau Gabriele Quirl als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Bau,
Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung.
Punkt 29.
Aufforderung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Gemeinde Vettweiß an die Ratsmitglieder, sich einer
Resolution anzuschließen, die sich mit dem Thema
"Nitratbelastung des Grundwassers" beschäftigt
(V-195/2018)
Herr Ruskowski erläutert den gemeinsamen Resolutionsvorschlag der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 21).
Herr Zurhelle teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Forderungen gerne
konkretisieren möchte und erläutert den als Anlage 22 beigefügten Punkteplan.
Frau Lövenich bemängelt, dass der Punkteplan der CDU-Fraktion keine
Sanktionen aufweist. Herr Poth ergänzt, dass im Dokument kein einziges Mal
auf die Nitratbelastung eingegangen wird.
Der Resolutionsvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wird mit 16 Stimmen bei neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen
abgelehnt.
Anschließend wird über den Punkteplan der CDU-Fraktion abgestimmt.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt den als Anlage 22 vorgelegten
Punkteplan mit 16 Stimmen bei neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen.
Punkt 30.
Einwohnerfragestunde
a) Ein Anlieger der Lehrer-Küster-Straße fragt zu den Anliegerbefragungen in
TOP I/7; ob Eigentümer doppeltes Stimmrecht haben können, wenn sie mehrere
Parzellen an der Straße besitzen. Herr Hüvelmann erläutert, dass je Parzelle ein
Fragebogen versendet wurde. Somit kann ein Eigentümer eventuell zwei
Antworten versenden, sofern er im Besitz von zwei Grundstücken ist.
b) Bezüglich des Ausbaus der Lehrer-Küster-Straße fragt ein Einwohner, ob die
genauen Kosten bereits feststehen oder ob der Beitrag in Höhe von 55.000 €
geändert wurde. Herr Hüvelmann antwortet, dass es sich um eine grobe
Kostenschätzung handelt. 10 % der Kosten wird die Gemeinde tragen. Sobald
das Ingenieurbüro die genauen Kosten ermittelt hat, wird eine Information an die
Bürger erfolgen.
c) Einwohner Herr Hürtgen fragt, ob die Resolution zur Abschaffung von
Straßenausbaubeiträgen der SPD-Fraktion nicht auf der Tagesordnung steht.
Bürgermeister Kunth erläutert, dass es sich um einen Nachtrag handelt und
dieser im Tagesordnungspunkt I/34 beraten wird.
d) Herr Siemen stellt die Frage, für welchen Zweck der Betrag in Höhe von
170.000 €, der im Haushaltsplan für die Anschaffung des ABC-Zug vorgesehen
war, ausgebeben wurde. Herr Vlatten erläutert, dass für die Jahre 2022/2023 ein
kreisweites Konzept erarbeitet wird. Für die Anschaffungen wurden die
Haushaltsmittel bereits eingeplant.
Punkt 31.
Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder
a) Bezugnehmend auf die Bitte von Frau Lövenich im Haupt- und
Finanzausschuss, um Überprüfung ob ein Friedwald für die Gemeinde Vettweiß
in Frage kommen könnte, berichtet Bürgermeister Kunth, dass die FriedWald
GmbH in ihrem Konzept lediglich nur einen Friedwald in einem Umkreis von 50
Kilometern vorsieht. Da in Langerwehe bereits ein Friedwald vorhanden ist,
kommt eine Einrichtung in Vettweiß somit nicht in Frage.
b) Herr Ruskowski bittet die Verwaltung, die Investitionsthematik der Freiwilligen
Feuerwehr für die nächste Sitzungsrunde aufzuarbeiten. Es sollte ein Ablaufplan
für die Anschaffung von Großfahrzeugen erstellt werden. Weiterhin sollten die
Materialanschaffungen aufgezeigt werden, für die im Haushaltsplan auf der
Seite 129 für das Jahr 2018 Haushaltsmittel eingeplant wurden. Beispielsweise
wurden 8.000 € für die Anschaffung eines Sprungpolsters veranschlagt, welches
bisher nicht angeschafft wurde. Bürgermeister Kunth sagt eine Aufarbeitung für
die übernächste Sitzungsrunde zu, damit dem neuen Wehrleiter ausreichend
Zeit für eine Einarbeitung gegeben wird.
c) Herr Kemmerling bittet um Einholung eines Kostenvoranschlages für einen
Wegehobel. Die Wirtschaftswege sollten im Gemeindegebiet dringend überprüft
werden. Bürgermeister Kunth sagt eine Erarbeitung für die übernächste
Sitzungsrunde zu.
d) Herr Ruskowski bittet um Betrachtung des Sicherheitskonzeptes für die
Erweiterung der Biosgasanlage. Bürgermeister Kunth sagt eine Ausarbeitung für
die übernächste Sitzungsrunde zu.
e) Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Kemmerling, berichtet Frau
Weber vom Wirtschaftsweg zwischen Sievernich und Dirlau, dessen
Ausbesserungen nicht zufriedenstellend sind.
Punkt 32.
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018
hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß
(V-198/2018)
Herr Ruskowski erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Kemmerling kritisiert den Antrag, da der Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses im Zentralort Vettweiß bisher nie vorgesehen war. Ein
Neubau könnte den anderen Löschgruppen, gerade denen im Bereich des
Neffelbachs, gegenüber nicht gerechtfertigt werden.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beauftragt die Verwaltung mit 24 Stimmen bei
zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, die Punkte 1 und 2 des Antrages
zu prüfen und zeitnah zu berichten. Über Punkt 3 wird zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden.
Punkt 33.
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2018
hier: Akquirieren von Fördermitteln und Zuschüssen, Sichten von
Schnellbriefen, Projektaufrufen und Erlassen
(V-197/2018)
Herr Kemmerling erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Bürgermeister Kunth
könnte sich dahingehend eine Interkommunale Zusammenarbeit vorstellen.
Herr K. Thomas kann sich dem Vorschlag der Interkommunalen
Zusammenarbeit anschließen.
Herr Demke warnt davor, zu viele Projekte anzusteuern. Oftmals muss bei einer
Förderung zusätzlich ein Eigenanteil aufgebracht werden.
Frau Lövenich vertritt ebenfalls die Auffassung, nicht zu viele Projekte
aufzurufen, um die Personalkapazität innerhalb der Verwaltung zu nicht
blockieren.
Bürgermeister Kunth ergänzt, dass derzeit 40 Projekte mit ca. 33 Mitarbeitern
bearbeitet werden und somit vorerst keine neuen Projektaufrufe gestartet
werden sollten.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beauftragt die Verwaltung einstimmig, in der
ersten Sitzung des Rates im Jahre 2019 entsprechend der Antragstellung zu
berichten.
Punkt 34.
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2018
hier: Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
(V-196/2018)
Herr Ruskowski erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Kemmerling schlägt eine Formulierungserweiterung der Resolution
dahingehend vor, dass der Zusatz „Dies ist zwingende Voraussetzung“
beigefügt wird.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig die als Anlage 23
beigefügte Resolution mit dem Zusatz „Dies ist zwingende Voraussetzung.“ zur
Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und beauftragt die Verwaltung mit
der Weiterleitung an die Staatskanzlei des Landes NRW.
Ende der Sitzung : 21:10 Uhr
________________________
(Kunth)
Bürgermeister
______________________
(L. Müller)
Schriftführerin