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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
342 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
19.12.18, 09:57

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 1. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Joachim Kunth Franz Bille Angelika Binkis bis I/34 Henning Demke Franz-Wilhelm Erasmi Ursula Ernst Alfons Esser Arnold Fraussen Frank Gürth Hermann Josef Haaß Dirk Hürtgen Claudia Jäger Helmut Kemmerling Helmut Erich Körner Anne Küpper Doris Leinweber Monika Lövenich Jürgen Otto Thomas Poth Hubertus Reifferscheidt Wilhelm Roeb Jürgen Ruskowski Helga Schmidt Klaus Thomas Johanna Weber Karl Wirtz Dr. Hans Rainer Wollseifen Andreas Zurhelle Entschuldigt: 1. Ratsmitglied Ralf Berth Von der Verwaltung: Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Thomas Vlatten, Silke Lubaczewski und Lena Müller. Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, sowie den Pressevertreter Herrn Giesen, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Der Rat der Gemeinde Vettweiß erklärt sich einstimmig mit den Erweiterungen zu TOP I/32: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018 hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß TOP I/33: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2018 hier: Akquirieren von Fördermitteln und Zuschüssen, Sichten von Schnellbriefen, Projektaufrufen und Erlassen und TOP I/34: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2018 hier: Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einverstanden. Zu den TOPI/14 und I/15 wurden Ergänzungen gereicht. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates vom 20.09.2018 -öffentliche Sitzung- Herr Ruskowski führt zu TOP I/8; „Ortsumgehung Kelz“ aus, dass dies nicht mit den Ausführungen der letzten Sitzung des Rates zum Thema übereinstimmt. Die Mitteilung beschränkt sich auf Kontaktaufnahmen, Inhalte fehlen. Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Weitere Einwände werden nicht erhoben. Punkt 2. Beschlusskontrolle (V-193/2018) Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Punkt 3. E-Mobilität (V-190/2018) Bürgermeister Kunth begrüßt Herrn Heinen von innogy SE. Herr Heinen berichtet anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) über die Elektromobilität. Er erläutert, dass die Zahl der Elektroautos am 01.01.2016 bei 25.502 Stück von insgesamt ca. 45 Mio. Pkw in Deutschland lag. Das Ziel der Bundesregierung steht bei 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020. Die Problematik, die die Bevölkerung gesehen hat, ist durch die noch unzureichende Reichweite, die hohen Kosten sowie die nicht flächendeckende Ladeinfrastruktur begründet. Herr Heinen berichtet, dass der Elektromobilitätsmarkt derzeit ansteigt. Begründet ist dies unter anderem damit, dass die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nun gefördert wird und sich in den nächsten Jahren eine Kostenreduktion bei der Batterie-Zellproduktion ergeben wird. Es müssen deutlich mehr Ladepunkte aufgebaut werden, um mit dem Fahrzeugzuwachs Schritt zu halten. Ein Mix aus privaten und öffentlichen Ladestellen nimmt den Nutzern die Reichweitenangst und ermöglicht das Laden, wann immer das Auto parkt. innogy betreibt ein großes Ladenetz in über 20 Ländern. Es können dort über 65.000 Ladevorgänge im Monat verzeichnet werden. Davon 13.500 an privaten Ladepunkten. Dazu bietet innogy modernste Ladetechnik für jeden Anspruch. Die intelligente Ladesäule der Zukunft kann zwei Fahrzeuge gleichzeitig laden. Außerdem ist unter anderem eine Freischaltung per App, Hotline oder intelligentem Ladekabel möglich. Weiterhin ermöglichen die Ladesäulen von innogy flexible Formen der Freischaltung und Abrechnung. Man hat sich für einen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beworben und einen Förderbescheid über 1245 Ladesäulen erhalten. Die Ladesäulen aus dem Förderprogramm bieten den Kommunen Preisvorteile, erläutert Herr Heinen. Außerdem stellt innogy verschiedene Werbepakete bereit, mit denen der Aufbau in der Kommune finanziert wird. Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Punkt 4. Änderung der Richtlinien über die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß (V-153/2018) Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung über die Kartenvergabe von einem Gremium, bsplw. der Ehrenamtsjury, getroffen werden müssten. Man wird deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß bei 23 zu 5 Gegenstimmen, die als Anlage 2 die beigefügte Ergänzung der Richtlinien über die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß. Punkt 5. Heimat-Preis in der Gemeinde Vettweiß hier: Richtlinie (V-155/2018) Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 3 beigefügte Richtlinie. Der Schwerpunkt für 2019 soll lauten: „Heimat.Tradition.Zukunft“. Die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln ist anzustoßen. Bei Ablehnung des Antrages erlangen die Richtlinien keinen Bestand. Punkt 6. Verlegung von Stolpersteinen in Vettweiß (V-159/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage. Er vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Verlegung der Stolpersteine nicht zu einem Initiativthema der Gemeinde gemacht werden sollte. Herr Ruskowski erinnert an die Beschlussempfehlung des Schulausschusses. Er ist der Meinung, dass die Gespräche mit eventuell neuen Eigentümern der anliegenden Wohnhäuser gesucht werden sollte. Dr. Wollseifen entgegnet, dass die derzeitige Lösung aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses praktiziert und beibehalten werden sollte. Frau Lövenich stimmt den Ausführungen von Herrn Ruskowski zu. Das Thema sollte nicht in Vergessenheit geraten. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Herr K. Thomas appelliert, dass der Beschlussvorschlag des Schulausschusses nichts mit einem Initiativvorgehen zu tun hat. Die Verlegung der Stolpersteine sollte weiterhin vorangetrieben werden. Wie vom Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß bei 13 Stimmen mit 10 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen, das Thema „Verlegung von Stolpersteinen“ bis zur nächsten Sitzungsrunde ruhen zu lassen und in der Zwischenzeit eine Befragung von evtl. neuen Eigentümern durchzuführen. Punkt 7. Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen (V-150/2018) Herr Kemmerling verweist auf seine Ausführungen des Bauausschusses und erläutert, dass die CDU-Fraktion in der 49. Kalenderwoche einen Antrag über die Änderung / Anpassung des § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Vettweiß einreichen wird. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes: a) Bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw. folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu bringen. b) Sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten. Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß, wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, mit 22 Stimmen bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen folgendes: c) Der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76). Punkt 8. Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019 (V-161/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass die Bürger in der Informationsveranstaltung sowie im Mitteilungsblatt noch besser über die Mülltrennung und -vermeidung informiert werden sollen. Frau Lövenich hat festgestellt, dass die Müllmengen in Vettweiß im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis Düren sehr hoch sind. Sie berichtet von einem Projekt der Stadt Nideggen, bei dem ein Schrank zum Verschenken und Tauschen von kleineren Haushaltsgegenständen, die für die Abfalltonne zu schade sind, zur Verfügung gestellt wurde, um die Nutzungsdauer von Gegenständen zu verlängern und damit Abfallvermeidung zu praktizieren. Herr Ruskowski schlägt vor, in der Verbandsversammlung der RegioEntsorgung die Fixkostenverteilung / Fixkostenstruktur anzusprechen und eventuell zu überarbeiten. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig die vorliegende Kalkulation (Anlage 4). Punkt 9. 2. Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016 (V-164/2018) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 5 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016. Punkt 10. Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 (V-165/2018) Herr Demke führt aus, dass die BI-Fraktion der 5%-igen Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 107.316 € nicht zustimmen kann. Sie ist dem allgemeinen Zinssatz anzupassen. Er sieht eine Angleichung an den Schuldzinssatz von derzeit maximal 2,5 % als gerechtfertigt an. In der Kalkulation macht die Änderung dann eine Reduzierung um 53.658 € aus. Entsprechend würden sich die Gebühren verringern. Die BI-Fraktion stellt daher den Antrag die Gebührensätze für 2019 wie folgt zu ändern: Gebühr Schmutzwasser je m³ = 3,46 € Gebühr Niederschlagswasser je m² stark versiegelte Fläche = 0,71 € Gebühr Niederschlagswasser je m² schwach versiegelte Fläche = 0,35 € Der Antrag der BI-Fraktion wird mit 22 gegen sechs Stimmen abgelehnt. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 22 Stimmen bei sechs Gegenstimmen, die als Anlage 6 beigefügte Kalkulation. Punkt 11. 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 (V-166/2018) Herr Demke erläutert, dass die BI-Fraktion neben der Verringerung der Abwassergebühr eine Neufeststellung der Flächen für das Niederschlagswasser für dringend erforderlich hält, da sich seit der ersten Ermittlung durch weitere Baumaßnahmen und Flächenversiegelungen erhebliche Unterschiede ergeben haben. Eine Neuermittlung könnte mit einer Luftaufnahmeermittlung, die in Zülpich ebenfalls gemacht wurde, vorgenommen werden. Die BI-Fraktion beantragt somit folgendes: a) Änderung der Schmutzwassergebühr auf 3,46 € je m³ b) Neuermittlung der Niederschlagsflächen durch Luftaufnahmen c) Zuordnung der Grundstücksanschlussleitungen zum öffentlichen Kanalnetz Bürgermeister Kunth vertritt die Auffassung, dass vorerst die Kosten der Luftaufnahmeermittlung in Erfahrung gebracht werden sollten. Herr Ruskowski bittet die Anträge zukünftig bereits in den jeweiligen Ausschüssen vorzubringen, um eine Beratung zu gewährleisten. Der Rat der Gemeinde Vettweiß lehnt die Anträge der BI-Fraktion wie folgt ab: a) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung b) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung c) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 22 Stimmen bei sechs Gegenstimmen die als Anlage 7 beigefügte 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008. Punkt 12. Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2019 (V-167/2018) Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 8 beigefügte Kalkulation. Punkt 13. 23. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 (V-168/2018) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 9 beigefügte 23. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987. Punkt 14. Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019 (V-169/2018) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die als Anlage 7 beigefügte Kalkulation zu beschließen. Punkt 14.1 Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019 (V-169/2018 1. Ergänzung) Bürgermeister Kunth erläutert die Ergänzung zur Vorlage. Die Ausschreibung über die Südkom ist mittlerweile ausgewertet. Aufgrund des jetzt bekannten Preises muss der der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der veränderten Marktbedingungen deutlich ansteigen. Herr Demke schlägt vor, die Bürger über die Termine zur Straßenreinigung im Mitteilungsblatt zu informieren, da es immer häufiger vorkommt, dass die Kehrmaschine parkenden Autos ausweichen muss. Herr Kemmerling merkt an, dass die Ortsvorsteher befragt werden sollten, ob diese noch an der Straßenreinigung durch die Gemeinde festhalten möchten. Bürgermeister Kunth erläutert, dass eine Abschaffung der Straßenreinigung auf Ortsdurchfahrten aufgrund des Gefahrenpotenzials auf der Fahrbahn nicht möglich ist. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die als Anlage 10 beigefügte Kalkulation. Punkt 15. 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980 (V-170/2018) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die als Anlage 8 beigefügte 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980 zu beschließen. Punkt 15.1 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980 (V-170/2018 1. Ergänzung) Bürgermeister Kunth verweist auf die Ergänzung zur Vorlage. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig die als Anlage 11 beigefügte 30. Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980. Punkt 16. Gebührenkalkulation Friedhofswesen und Leichenhallen für das Jahr 2019 (V-171/2018) Bürgermeister Kunth ist darüber erfreut, dass die Gebühren seit vier Jahren gleichbleibend stabil sind. Dies sei den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zu verdanken. Herr Ruskowski vertritt die Auffassung, dass weiterhin geprüft werden sollte, wie die Kosten gesenkt werden können. Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei fünf Enthaltungen, die als Anlage 12 beigefügte Gebührenkalkulation. Punkt 17. 12. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 (V-172/2018) Herr Demke beantragt, in der Satzung den Begriff Leichenhalle durch das Wort Trauerhalle zu ersetzen. Bürgermeister Kunth verweist den Antrag in die nächste Sitzungsrunde, da eine Satzungsänderung vorbereitet werden muss. Herr Kemmerling bittet Herrn Demke darum, Anträge zukünftig schriftlich zu verfassen. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei fünf Enthaltungen, die als Anlage 13 beigefügte 12. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007. Punkt 18. 2. Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß (V-181/2018) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei vier Enthaltungen die als Anlage 14 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß. Punkt 19. Hebesätze 2019 (V-173/2018) Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Gemeinde Vettweiß im kommunalen Vergleich der Realsteuerhebesätze gut abschneidet. Der Durchschnittswert in 2019 der Grundsteuer A liegt beispielsweise bei 472 %, in Vettweiß liegt dieser bei 371 %. Die Hebesätze 2018 bei der Grundsteuer B in Nideggen liegen bei 850%, in Aldenhoven bei 880%, in Nörvenich 910% und in Hürtgenwald bei 950%. Der Hebesatz 2019 für die Gemeinde Vettweiß mit 579% befindet sich deutlich darunter. Herr Demke stellt für die BI-Fraktion den Antrag, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B nicht erhöht wird und somit bei 550% verbleibt. Die Ratsmitglieder Ruskowski, Thomas und Haaß bekräftigen den Anstieg um 5 Prozentpunkte, um den Haushaltsausgleich in 2022 zu erreichen. Bürgermeister Kunth ist der Meinung, dass der gleichbleibende Gewerbesteuerhebesatz die Standortsicherheit gewährleistet. Es wird über den Antrag der BI-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 550% zu belassen, abgestimmt. Dieser wird mit 23 Stimmen bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die als Anlage 15 beigefügte Hebesatzsatzung. Punkt 20. Neubesetzung eines Ausschusssitzes im Haupt- und Finanzausschuss und eines Ausschusssitzes im Rechnungsprüfungsausschuss (V-151/2018) Herr Demke spricht einen Dank an Angelika Stockem für die langjährige gute Zusammenarbeit aus. Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig bei einer Enthaltung: für Frau Angelika Stockem, Frau Doris Leinweber in den Haupt- und Finanzausschuss und in den Rechnungsprüfungsausschuss. für Doris Leinweber Frau Marita Höpst als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung. Punkt 21. Nutzungsvertrag über den Turnhallenbereich im Pavillon Gladbach (V-160/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und ergänzt, dass nach Absprache mit der Kirmesrey die Kündigungsfrist in § 3 Ziffer 1 auf einmonatig geändert wurde. Herr Demke stellt klar, dass die Kirmesrey nicht zur IG Gladbacher Ortsvereine gehören. Zur Interessengemeinschaft gehören lediglich der Schützenverein und die Karnevalsgesellschaft. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, den als Anlage 16 beigefügten Nutzungsvertrag mit der Kirmesrey Gladbach abzuschließen. Punkt 22. Neuanschaffung eines Dücker Frontanbaugerätes (V-182/2018) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, einen Dücker Frontmäher, die Spiegeleinheit und die Rundumleuchte, wie in der Vorlage V-182/2018 beschrieben, über die SüdKom auszuschreiben und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Punkt 23. Zuschüsse zur Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2018 hier: Verteilung der Sportfördermittel aufgrund des Vorschlages des Gemeindesportbundes (V-184/2018) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Verteilung der Sportfördermittel 2018 entsprechend dem Vorschlag des Gemeindesportbundes Vettweiß (Anlage 17). Punkt 24. Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine (V-185/2018) Herr Demke beantragt die Aufnahme des Kirmesrey Gladbach in die Förderung. Eine Zuteilung würde in Fördergruppe vier erfolgen. Der Antrag wird mit 17 Stimmen bei neun Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen, die als Anlage 18 beigefügte Zuschussverteilung an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine für 2018. Punkt 25. Jahresabschluss 2017 (V-163/2018) Der Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Zurhelle erläutert, dass man sich zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Wirtschaftsprüfergesellschaft KBHT Müller, Berger & Kollegen bedient hat. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers Michael Dust und des Steuerberaters André Berger über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der geprüfte Lagebericht beigefügt. Als Ergebnis seiner Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde übernommen und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2017 eine uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss 2017 laut den vorgelegten Berichtsbänden wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 560.038,86 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen. 3. Dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt. Punkt 26. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Punkt 26.1 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Sachkonto 5251000 „Unterhaltung Fahrzeuge“ im Produkt Brandschutz (02.126.01) (V-188/2018) Die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW (Anlage 19) wird einstimmig genehmigt. Punkt 27. Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Gladbach Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten (V-187/2018) Bürgermeister Kunth dankt der ausscheidenden Ortsvorsteherin Irmgard Rosbroy. Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig bei einer Enthaltung Herrn Henning Demke zum Ortsvorsteher für die Ortschaft Gladbach ab dem 01.12.2018. Im Anschluss an die Beschlussfassung ernennt Bürgermeister Kunth Herrn Demke zum Ehrenbeamten, vereidigt ihn und überreicht die entsprechende Urkunde. Die Niederschrift über die Vereidigung ist als Anlage 20 beigefügt. Punkt 28. Neubesetzung von Sitzen im Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales, im Ausschuss für Bau, Planung Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung und in der Ehrenamtsjury (V-192/2018) Die BI benennt Frau Doris Leinweber in die Ehrenamtsjury. Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt einstimmig für Frau Irmgard Rosbroy Frau Ursula Ernst in den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales und für Frau Irmgard Rosbroy als Stellvertreterin für Henning Demke Frau Ursula Ernst in den Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung und für Irmgard Rosbroy als Stellvertreterin für Klaus Thomas Frau Ursula Ernst in die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes sowie für Ursula Ernst Frau Gabriele Quirl als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung. Punkt 29. Aufforderung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Vettweiß an die Ratsmitglieder, sich einer Resolution anzuschließen, die sich mit dem Thema "Nitratbelastung des Grundwassers" beschäftigt (V-195/2018) Herr Ruskowski erläutert den gemeinsamen Resolutionsvorschlag der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 21). Herr Zurhelle teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Forderungen gerne konkretisieren möchte und erläutert den als Anlage 22 beigefügten Punkteplan. Frau Lövenich bemängelt, dass der Punkteplan der CDU-Fraktion keine Sanktionen aufweist. Herr Poth ergänzt, dass im Dokument kein einziges Mal auf die Nitratbelastung eingegangen wird. Der Resolutionsvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit 16 Stimmen bei neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. Anschließend wird über den Punkteplan der CDU-Fraktion abgestimmt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt den als Anlage 22 vorgelegten Punkteplan mit 16 Stimmen bei neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Punkt 30. Einwohnerfragestunde a) Ein Anlieger der Lehrer-Küster-Straße fragt zu den Anliegerbefragungen in TOP I/7; ob Eigentümer doppeltes Stimmrecht haben können, wenn sie mehrere Parzellen an der Straße besitzen. Herr Hüvelmann erläutert, dass je Parzelle ein Fragebogen versendet wurde. Somit kann ein Eigentümer eventuell zwei Antworten versenden, sofern er im Besitz von zwei Grundstücken ist. b) Bezüglich des Ausbaus der Lehrer-Küster-Straße fragt ein Einwohner, ob die genauen Kosten bereits feststehen oder ob der Beitrag in Höhe von 55.000 € geändert wurde. Herr Hüvelmann antwortet, dass es sich um eine grobe Kostenschätzung handelt. 10 % der Kosten wird die Gemeinde tragen. Sobald das Ingenieurbüro die genauen Kosten ermittelt hat, wird eine Information an die Bürger erfolgen. c) Einwohner Herr Hürtgen fragt, ob die Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen der SPD-Fraktion nicht auf der Tagesordnung steht. Bürgermeister Kunth erläutert, dass es sich um einen Nachtrag handelt und dieser im Tagesordnungspunkt I/34 beraten wird. d) Herr Siemen stellt die Frage, für welchen Zweck der Betrag in Höhe von 170.000 €, der im Haushaltsplan für die Anschaffung des ABC-Zug vorgesehen war, ausgebeben wurde. Herr Vlatten erläutert, dass für die Jahre 2022/2023 ein kreisweites Konzept erarbeitet wird. Für die Anschaffungen wurden die Haushaltsmittel bereits eingeplant. Punkt 31. Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder a) Bezugnehmend auf die Bitte von Frau Lövenich im Haupt- und Finanzausschuss, um Überprüfung ob ein Friedwald für die Gemeinde Vettweiß in Frage kommen könnte, berichtet Bürgermeister Kunth, dass die FriedWald GmbH in ihrem Konzept lediglich nur einen Friedwald in einem Umkreis von 50 Kilometern vorsieht. Da in Langerwehe bereits ein Friedwald vorhanden ist, kommt eine Einrichtung in Vettweiß somit nicht in Frage. b) Herr Ruskowski bittet die Verwaltung, die Investitionsthematik der Freiwilligen Feuerwehr für die nächste Sitzungsrunde aufzuarbeiten. Es sollte ein Ablaufplan für die Anschaffung von Großfahrzeugen erstellt werden. Weiterhin sollten die Materialanschaffungen aufgezeigt werden, für die im Haushaltsplan auf der Seite 129 für das Jahr 2018 Haushaltsmittel eingeplant wurden. Beispielsweise wurden 8.000 € für die Anschaffung eines Sprungpolsters veranschlagt, welches bisher nicht angeschafft wurde. Bürgermeister Kunth sagt eine Aufarbeitung für die übernächste Sitzungsrunde zu, damit dem neuen Wehrleiter ausreichend Zeit für eine Einarbeitung gegeben wird. c) Herr Kemmerling bittet um Einholung eines Kostenvoranschlages für einen Wegehobel. Die Wirtschaftswege sollten im Gemeindegebiet dringend überprüft werden. Bürgermeister Kunth sagt eine Erarbeitung für die übernächste Sitzungsrunde zu. d) Herr Ruskowski bittet um Betrachtung des Sicherheitskonzeptes für die Erweiterung der Biosgasanlage. Bürgermeister Kunth sagt eine Ausarbeitung für die übernächste Sitzungsrunde zu. e) Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Kemmerling, berichtet Frau Weber vom Wirtschaftsweg zwischen Sievernich und Dirlau, dessen Ausbesserungen nicht zufriedenstellend sind. Punkt 32. Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018 hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß (V-198/2018) Herr Ruskowski erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Herr Kemmerling kritisiert den Antrag, da der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Zentralort Vettweiß bisher nie vorgesehen war. Ein Neubau könnte den anderen Löschgruppen, gerade denen im Bereich des Neffelbachs, gegenüber nicht gerechtfertigt werden. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beauftragt die Verwaltung mit 24 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, die Punkte 1 und 2 des Antrages zu prüfen und zeitnah zu berichten. Über Punkt 3 wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Punkt 33. Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2018 hier: Akquirieren von Fördermitteln und Zuschüssen, Sichten von Schnellbriefen, Projektaufrufen und Erlassen (V-197/2018) Herr Kemmerling erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Bürgermeister Kunth könnte sich dahingehend eine Interkommunale Zusammenarbeit vorstellen. Herr K. Thomas kann sich dem Vorschlag der Interkommunalen Zusammenarbeit anschließen. Herr Demke warnt davor, zu viele Projekte anzusteuern. Oftmals muss bei einer Förderung zusätzlich ein Eigenanteil aufgebracht werden. Frau Lövenich vertritt ebenfalls die Auffassung, nicht zu viele Projekte aufzurufen, um die Personalkapazität innerhalb der Verwaltung zu nicht blockieren. Bürgermeister Kunth ergänzt, dass derzeit 40 Projekte mit ca. 33 Mitarbeitern bearbeitet werden und somit vorerst keine neuen Projektaufrufe gestartet werden sollten. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beauftragt die Verwaltung einstimmig, in der ersten Sitzung des Rates im Jahre 2019 entsprechend der Antragstellung zu berichten. Punkt 34. Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2018 hier: Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen (V-196/2018) Herr Ruskowski erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Herr Kemmerling schlägt eine Formulierungserweiterung der Resolution dahingehend vor, dass der Zusatz „Dies ist zwingende Voraussetzung“ beigefügt wird. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig die als Anlage 23 beigefügte Resolution mit dem Zusatz „Dies ist zwingende Voraussetzung.“ zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterleitung an die Staatskanzlei des Landes NRW. Ende der Sitzung : 21:10 Uhr ________________________ (Kunth) Bürgermeister ______________________ (L. Müller) Schriftführerin