Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
11.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.12.2018
Beschlussauszug
aus der 29. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr.
7.
Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen
Straßenausbaumaßnahmen
(V-150/2018)
Herr Kemmerling verweist auf seine Ausführungen des Bauausschusses und erläutert,
dass die CDU-Fraktion in der 49. Kalenderwoche einen Antrag über die Änderung /
Anpassung des § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Vettweiß einreichen wird.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes:
a) Bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die
Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung
beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw.
folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu
bringen.
b) Sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf
die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten.
Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß, wie vom Ausschuss für Bau,
Planung, Umwelt Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, mit 22 Stimmen bei
einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen folgendes:
c) Der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist
im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem
Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf
durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76).