Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
83 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
11.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.12.2018
Beschlussauszug
aus der 29. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr.
11.
11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008
(V-166/2018)
Herr Demke erläutert, dass die BI-Fraktion neben der Verringerung der Abwassergebühr
eine Neufeststellung der Flächen für das Niederschlagswasser für dringend erforderlich
hält, da sich seit der ersten Ermittlung durch weitere Baumaßnahmen und
Flächenversiegelungen erhebliche Unterschiede ergeben haben. Eine Neuermittlung
könnte mit einer Luftaufnahmeermittlung, die in Zülpich ebenfalls gemacht wurde,
vorgenommen werden. Die BI-Fraktion beantragt somit folgendes:
a) Änderung der Schmutzwassergebühr auf 3,46 € je m³
b) Neuermittlung der Niederschlagsflächen durch Luftaufnahmen
c) Zuordnung der Grundstücksanschlussleitungen zum öffentlichen Kanalnetz
Bürgermeister Kunth vertritt die Auffassung, dass vorerst die Kosten der
Luftaufnahmeermittlung in Erfahrung gebracht werden sollten.
Herr Ruskowski bittet die Anträge zukünftig bereits in den jeweiligen Ausschüssen
vorzubringen, um eine Beratung zu gewährleisten.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß lehnt die Anträge der BI-Fraktion wie folgt ab:
a) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
b) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
c) mit 22 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat
der Gemeinde Vettweiß mit 22 Stimmen bei sechs Gegenstimmen die als Anlage 7
beigefügte 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008.