Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
11.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.12.2018
Beschlussauszug
aus der 29. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr.
19.
Hebesätze 2019
(V-173/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Gemeinde Vettweiß im kommunalen Vergleich
der Realsteuerhebesätze gut abschneidet. Der Durchschnittswert in 2019 der
Grundsteuer A liegt beispielsweise bei 472 %, in Vettweiß liegt dieser bei 371 %. Die
Hebesätze 2018 bei der Grundsteuer B in Nideggen liegen bei 850%, in Aldenhoven bei
880%, in Nörvenich 910% und in Hürtgenwald bei 950%. Der Hebesatz 2019 für die
Gemeinde Vettweiß mit 579% befindet sich deutlich darunter.
Herr Demke stellt für die BI-Fraktion den Antrag, dass der Hebesatz für die Grundsteuer
B nicht erhöht wird und somit bei 550% verbleibt.
Die Ratsmitglieder Ruskowski, Thomas und Haaß bekräftigen den Anstieg um
5
Prozentpunkte, um den Haushaltsausgleich in 2022 zu erreichen.
Bürgermeister Kunth ist der Meinung, dass der gleichbleibende Gewerbesteuerhebesatz
die Standortsicherheit gewährleistet.
Es wird über den Antrag der BI-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 550% zu
belassen, abgestimmt. Dieser wird mit 23 Stimmen bei vier Gegenstimmen und einer
Enthaltung abgelehnt.
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat
der Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die
als Anlage 15 beigefügte Hebesatzsatzung.