Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Hebesätze 2019)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
11.12.18, 18:02
Aktualisiert
11.12.18, 18:02
Beschlusstext (Hebesätze 2019)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.12.2018 Beschlussauszug aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 29.11.2018, 18:00 Uhr. 19. Hebesätze 2019 (V-173/2018) Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Gemeinde Vettweiß im kommunalen Vergleich der Realsteuerhebesätze gut abschneidet. Der Durchschnittswert in 2019 der Grundsteuer A liegt beispielsweise bei 472 %, in Vettweiß liegt dieser bei 371 %. Die Hebesätze 2018 bei der Grundsteuer B in Nideggen liegen bei 850%, in Aldenhoven bei 880%, in Nörvenich 910% und in Hürtgenwald bei 950%. Der Hebesatz 2019 für die Gemeinde Vettweiß mit 579% befindet sich deutlich darunter. Herr Demke stellt für die BI-Fraktion den Antrag, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B nicht erhöht wird und somit bei 550% verbleibt. Die Ratsmitglieder Ruskowski, Thomas und Haaß bekräftigen den Anstieg um 5 Prozentpunkte, um den Haushaltsausgleich in 2022 zu erreichen. Bürgermeister Kunth ist der Meinung, dass der gleichbleibende Gewerbesteuerhebesatz die Standortsicherheit gewährleistet. Es wird über den Antrag der BI-Fraktion, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 550% zu belassen, abgestimmt. Dieser wird mit 23 Stimmen bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 19 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die als Anlage 15 beigefügte Hebesatzsatzung.