Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
162 kB
Datum
12.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:01
Aktualisiert
02.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.09.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-148/2018
Mitteilung
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
12.11.2018
- öffentlich -
Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen;
hier: Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung 2017
Mitteilung:
Seit Januar 2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit den
kommunalen Spitzenverbänden bei allen 396 Kommunen die Ist-Kostenerhebung
durchgeführt, wobei die Daten durch ein Gutachterteam der Universität Leipzig
laufend analysiert wurden. Mittels Erhebung valider Zahlen sollte geklärt werden, ob
die bisher festgesetzte Pauschalerstattung i.H. von € 10.392,00 pro Leistungsemfänger und Jahr für die nordrhein-westfälischen Kommunen auskömmlich ist.
Die Ist-Kostenerhebung für das Jahr 2017 wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen.
Der vom Land bestellte Gutachter Prof. Dr. Lenk hat am 18.09.2018 die Ergebnisse
seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssystems“ gegenüber
dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie den
kommunalen Spitzenverbänden vorgestellt.
Die wesentlichen Ergebnisse dieses Gutachtens sind:
1. Bei rund 400 leistungserbringenden Gebietskörperschaften, die untereinander eine hohe Diversität aufweisen, sieht der Gutachter eine verbindliche
Standardsetzung als nahezu unmöglich an, was entschieden gegen eine
Spitzabrechnung der Aufwendungen spricht. Der Gutachter spricht sich
daher für die Beibehaltung eines Pauschalerstattungssystems aus.
2. Der durchschnittliche Aufwand je Leistungsempfänger und Jahr wird mit
€ 13.274,00 dargestellt. Bereinigt um sogenannte „Ausreißer“ verringert sich
dieser Wert auf € 12.900,00 Leistungsempfänger/Jahr. Hiervon liegt der
Aufwand bei den kreisangehörigen Kommunen bei € 11.000,00 und bei den
kreisfreien Städten bei € 15.600,00 pro Leistungsempfänger und Jahr.
3. Die vg. Aufwandsdifferenz sieht der Gutachter in verschiedenen Faktoren
begründet, wie etwa in spezifischen Standortkosten, unterschiedlichen
Leerständen und Vorhaltekosten.
Bei den anstehenden politischen Gesprächen wird der Städte- und Gemeindebund
NRW eine Aufteilung der Pauschalen nach kreisangehörigen Kommunen und kreisfreien Städten ausdrücklich ablehnen. Auf Basis des Gutachtens wird vielmehr für
alle Kommunen eine Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung der
Flüchtlinge in Höhe von pauschal € 12.900,00/Jahr je Leistungsempfänger, und zwar
rückwirkend ab 01.01.2018, gefordert.
Ferner wird sich der Städte- und Gemeindebund NRW dafür einsetzen, dass die
FlüAG-Pauschale dringend auch für den Personenkreis der Geduldeten und der
Ausreisepflichtigen bis zu ihrer tatsächlichen Ausreise gezahlt wird, wenn diese keine
Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII erhalten.