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Mitteilung (Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen; hier: Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
162 kB
Datum
12.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:01
Aktualisiert
02.11.18, 18:01
Mitteilung (Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen;
hier: Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung 2017) Mitteilung (Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen;
hier: Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.09.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-148/2018 Mitteilung für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 12.11.2018 - öffentlich - Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen; hier: Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung 2017 Mitteilung: Seit Januar 2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden bei allen 396 Kommunen die Ist-Kostenerhebung durchgeführt, wobei die Daten durch ein Gutachterteam der Universität Leipzig laufend analysiert wurden. Mittels Erhebung valider Zahlen sollte geklärt werden, ob die bisher festgesetzte Pauschalerstattung i.H. von € 10.392,00 pro Leistungsemfänger und Jahr für die nordrhein-westfälischen Kommunen auskömmlich ist. Die Ist-Kostenerhebung für das Jahr 2017 wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen. Der vom Land bestellte Gutachter Prof. Dr. Lenk hat am 18.09.2018 die Ergebnisse seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssystems“ gegenüber dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie den kommunalen Spitzenverbänden vorgestellt. Die wesentlichen Ergebnisse dieses Gutachtens sind: 1. Bei rund 400 leistungserbringenden Gebietskörperschaften, die untereinander eine hohe Diversität aufweisen, sieht der Gutachter eine verbindliche Standardsetzung als nahezu unmöglich an, was entschieden gegen eine Spitzabrechnung der Aufwendungen spricht. Der Gutachter spricht sich daher für die Beibehaltung eines Pauschalerstattungssystems aus. 2. Der durchschnittliche Aufwand je Leistungsempfänger und Jahr wird mit € 13.274,00 dargestellt. Bereinigt um sogenannte „Ausreißer“ verringert sich dieser Wert auf € 12.900,00 Leistungsempfänger/Jahr. Hiervon liegt der Aufwand bei den kreisangehörigen Kommunen bei € 11.000,00 und bei den kreisfreien Städten bei € 15.600,00 pro Leistungsempfänger und Jahr. 3. Die vg. Aufwandsdifferenz sieht der Gutachter in verschiedenen Faktoren begründet, wie etwa in spezifischen Standortkosten, unterschiedlichen Leerständen und Vorhaltekosten. Bei den anstehenden politischen Gesprächen wird der Städte- und Gemeindebund NRW eine Aufteilung der Pauschalen nach kreisangehörigen Kommunen und kreisfreien Städten ausdrücklich ablehnen. Auf Basis des Gutachtens wird vielmehr für alle Kommunen eine Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in Höhe von pauschal € 12.900,00/Jahr je Leistungsempfänger, und zwar rückwirkend ab 01.01.2018, gefordert. Ferner wird sich der Städte- und Gemeindebund NRW dafür einsetzen, dass die FlüAG-Pauschale dringend auch für den Personenkreis der Geduldeten und der Ausreisepflichtigen bis zu ihrer tatsächlichen Ausreise gezahlt wird, wenn diese keine Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII erhalten.