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Vorlage (Heimat-Preis in der Gemeinde Vettweiß hier: Richtlinie)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:01
Aktualisiert
02.11.18, 18:01
Vorlage (Heimat-Preis in der Gemeinde Vettweiß
hier: Richtlinie)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.10.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-155/2018 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 12.11.2018 Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich - Heimat-Preis in der Gemeinde Vettweiß hier: Richtlinie Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.9.2018 beschlossen, ab 2019 nach den Maßgaben des Landes einen Heimat-Preis auszuloben. Voraussetzung für die Antragstellung beim Land ist, dass neben dem Entscheidungsbeschluss Preiskriterien festgelegt werden. Die Verwaltung hat dies in der Form von Richtlinien umgesetzt. Der Förderschwerpunkt für den Heimat-Preis wird regelmäßig durch das Land vorgegeben. Für 2019 soll dies aber abweichend durch die Gemeinde passieren. Die in der Richtlinie aufgeführten Schwerpunkte sind nur beispielhaft und als Auswahl gedacht. Nach Beschluss der Richtlinie im Rat erfolgt die entsprechende Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln. Erst nach dieser Bewilligung wird in der Gemeinde Vettweiß durch Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung oder eines Preisgeldes beim Land besteht nämlich nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Richtlinie zu beschließen. Der Schwerpunkt für 2019 soll lauten: _____________________________ Die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln ist anzustoßen. Bei Ablehnung des Antrages erlangen die Richtlinien keinen Bestand. Auswirkungen auf den Haushalt: Das Preisgeld in Höhe von 5.000 € wird vom Land übernommen. Eine Übernahme der weiteren Aufwendungen erfolgt nicht.