Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Güsten Nr. 3 " An der Burgweide ", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.12.18, 10:21
Aktualisiert
12.12.18, 10:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Güsten Nr. 3 " An der Burgweide ", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Dezember 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 22.11.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Bebauungsplan Güsten Nr. 3 " An der Burgweide ", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Vorlagen-Nr.337/2018) BG Schulz erklärt den Begriff „Zeltdach“, der in der Vorlage erwähnt wird und erläutert die Vorlage. Er merkt an, dass wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, dann auch eine Baugenehmigung erteilt werden kann, da man davon ausgeht, dass keine Probleme auftauchen werden. AV Frey fasst zusammen, dass man den Bürgen gerne entgegen kommt. Beschluss: Einstimmig beschlossen Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird der B-Plan Güsten Nr. 3 " An der Burgweide ", 1. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Änderungsbereich neben dem vorgeschriebenen Satteldach eine weitere Dachform, - Zeltdach -, zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.11.2018 zu entnehmen.