Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe " a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.12.18, 10:21
Aktualisiert
12.12.18, 10:21
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe "
a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und 
    TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Dezember 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 22.11.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe " a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behördenund TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.332/2018) Beschlussentwurf: Einstimmig beschlossen Zu a) Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie die über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlagen 2 und 3 beschlossen. Zu b) Die Flächennutzungsplanänderung “ Umspannwerk Merscher Höhe “ wird für die Dauer von mind. 30 Tagen gem. § 3 Abs.2 des BauGB öffentlich ausgelegt.